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   OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99   

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OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99 (https://dejure.org/1999,5247)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.12.1999 - 1 Ws 366/99 (https://dejure.org/1999,5247)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99 (https://dejure.org/1999,5247)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 224
  • StV 2001, 26
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 13.10.1998 - 2 Ws 257/98
    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99
    "Im Verfahren über die Aussetzung der Unterbringung ist die Einholung eines Gutachtens und die Anhörung des Sachverständigen nur geboten, wenn die Entlassung des Untergebrachten wirklichkeitsnah ist (entgegen OLG Celle, NStZ 1999, 159 und OLG Koblenz, StV 1999, 496).«.
  • OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99
    "Im Verfahren über die Aussetzung der Unterbringung ist die Einholung eines Gutachtens und die Anhörung des Sachverständigen nur geboten, wenn die Entlassung des Untergebrachten wirklichkeitsnah ist (entgegen OLG Celle, NStZ 1999, 159 und OLG Koblenz, StV 1999, 496).«.
  • BGH, 04.10.2011 - StB 14/11

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche

    Vor diesem Hintergrund hätte es die Aussetzung der Verbüßung des Strafrestes zur Bewährung nur dann ohne erneute Anhörung eines Sachverständigen ablehnen dürfen, wenn das damals erstattete Gutachten wegen der Kürze der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geboten hätte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten wären, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (so gerade auch die vom Oberlandesgericht herangezogenen Beschlüsse des OLG Rostock vom 20. August 2002 - 1 Ws 336/02, NJW 2003, 1334, 1335 und des Thüring. OLG vom 3. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99, NStZ 2000, 224).
  • BVerfG, 03.06.2003 - 2 BvR 442/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung, die Maßregel der Unterbringung

    Ob im Verfahren über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Anhörung des Sachverständigen stets geboten ist, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. OLG Koblenz, StV 1999, S. 496 f.; OLG Celle, StV 1999, S. 384 f.; Thür OLG, StV 2001, S. 26 f.).

    Dass die Fachgerichte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts (StV 2001, S. 26 f.) die Ansicht vertreten haben, eine Anhörung des Sachverständigen sei nicht erforderlich, weil eine Aussetzung - auch unter Berücksichtigung des Gutachtens - nicht "wirklichkeitsnah" gewesen sei, ist vertretbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 1512/02

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 2 durch Entscheidung nach StGB § 67c Abs 1 über

    a) Die Auffassung, nach §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 StPO sei für eine Entscheidung nach § 67c Abs. 1 StGB ein Sachverständiger zur Entscheidungsfindung nur zwingend hinzuzuziehen, wenn das Gericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Betracht ziehe, entspricht der überwiegenden Meinung zu den Voraussetzungen der Einholung eines Prognosegutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO bei Reststrafenaussetzungsentscheidungen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 279; OLG Celle, NStZ-RR 1999, S. 179; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 454 Rn. 37; Fischer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 454 Rn. 12a) und einer verbreiteten Ansicht bei Entscheidungen über die Aussetzung von freiheitsentziehenden Maßregeln (HansOLG Hamburg, ZfStrVo 1999, S. 246 ff.; Thür. OLG, StV 2001, S. 26 f.; KG Berlin, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 AR 172/00, 5 Ws 143/00 - ; Stöckel, in: KMR, StPO, § 463 Rn. 11, 12; a. A. OLG Koblenz, StV 1999, S. 496; OLG Celle, NStZ 1999, S. 159; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 67c Rn. 4; Krehl, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 463 Rn. 4; möglicherweise auch Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67c Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16

    Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und

    § 454 Abs. 2 Nr. 1 StPO schreibt die Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens vor, wenn das Gericht "erwägt", die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe auszusetzen, wobei im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung die Verneinung eines solchen "Erwägens" regelmäßig nur dann in Betracht kommen kann, wenn die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung völlig fernliegend und als ernsthafte Alternative zur Fortdauer der Strafhaft von vornherein ausgeschlossen erscheint (OLG Dresden a.a.O.; Thüringer OLG StV 2001, 26; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 454 Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    Die Aussetzung der weiteren Vollstreckung ist jedenfalls nicht fernliegend, sondern kommt nach Sachlage "realistisch in Betracht" (vgl. Thüring. OLG NStZ 2000, 224).
  • OLG Hamm, 18.11.2004 - 3 Ws 585/04

    Zwingende Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Aussetzung der

    Der Einholung eines Gutachtens bedarf es zwar nach überwiegender Meinung in der Rechtssprechung dann nicht, wenn nach §§ 463 III S. 3, 454 II StPO das Gericht die Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht in Betracht zieht (HansOLG Hamburg, ZfStrVo 1999, 246 ff.; OLG Jena, StV 2001, 26 f.; KG, Beschl. v. 2.3.2000 1 AR 172/00, 5 Ws 143/00 Juris; Stöckel, in: KMRStPO, § 463 Rn 11, 12; a.A. OLG Koblenz, StV 1999, 496; OLG Celle, NStZ 1999, 159; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 67 c Rn 4; Krehl, in: HKStPO, 3. Aufl., § 463 Rn 4; auch Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67 c Rn 5).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 217/14

    Anhörungspflichten im Überprüfungsverfahren der Unterbringung in einem

    Liegt - wie hier - ein Sachverständigengutachten vor, das die forensische Klinik nach § 16 Abs. 3 MRVG NW eingeholt hat, ist eine mündliche Anhörung des Sachverständigen gemäß §§ 463 Abs. 3 Satz 3, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nur dann geboten, wenn das Gericht die Aussetzung der Unterbringung erwägt (vgl. OLG Jena NStZ 2000, 224).
  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10

    Anforderungen an die günstige Täterprognose bei Sexualdelikten

    Soweit seitens der Verteidigung gerügt wird, es sei kein Sachverständigengutachten gemäß § 454 Abs. 2 StPO eingeholt worden, war die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758).
  • OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22

    Gebot bestmöglicher Sachaufklärung bei Einholung

    Mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung kann die Verneinung eines solchen "Erwägens" nur dann in Betracht kommen, wenn die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung völlig fernliegend und als ernsthafte Alternative zur Fortdauer der Strafhaft von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat, NJW 2009, 3315 m.w.N.; OLG Jena, StV 2001, 26; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 454 Rdnr. 37 m.w.N.), so dass zur Schaffung einer hinreichenden Entscheidungsgrundlage für die Kriminalprognose nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ein kriminalprognostisches Gutachten nicht mehr erforderlich ist (Senat, a.a.O.; BVerfG, NJW 2007, 1933 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 20.08.2002 - I Ws 336/02

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei der Überprüfung der

    OLG in Jena (StV 2001, 26 f.) entgegen, der zu Folge die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich sei, wenn bereits auf Grund der Aktenlage eine Aussetzung des weiteren Maßregelvollzuges so fern liegend erscheine, dass sie als ernsthafte Alternative zur Fortdauer des Maßregelvollzuges nicht in Betracht komme, und es somit an einer Erwägung fehle, ob die weitere Vollstreckung ausgesetzt werden könne.
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 405/04

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Anforderungen an die richterliche

  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 Ws 143/10

    Erforderlichkeit der Tataufarbeitung als Voraussetzung für eine günstige

  • KG, 10.01.2006 - 5 Ws 7/06

    Maßregelvollstreckung: Zur Verpflichtung zur Einholung eines externen

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2004 - 1 Ws 406/04

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei zweifelhafter Sozialprognose

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4 Ws 416/07
  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 49/06

    Aussetzung zur Bewährung

  • OLG Hamm, 02.03.2004 - 1 Ws (L) 4/04

    Sachverständiger; mündliche Anhörung; bedingte Entlassung

  • OLG Jena, 08.08.2007 - 1 Ws 279/07

    Reststrafenaussetzung

  • OLG Jena, 18.06.2004 - 1 Ws 183/04

    Reststrafenaussetzung

  • OLG Jena, 13.04.2004 - 1 Ws 113/04

    Aussetzung zur Bewährung

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