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   OLG Hamm, 19.10.2000 - 2 BL 186/2000, 2 BL 186/00   

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https://dejure.org/2000,5594
OLG Hamm, 19.10.2000 - 2 BL 186/2000, 2 BL 186/00 (https://dejure.org/2000,5594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2000 - 2 BL 186/2000, 2 BL 186/00 (https://dejure.org/2000,5594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 2 BL 186/2000, 2 BL 186/00 (https://dejure.org/2000,5594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über die Zeit von sechs Monaten hinaus; Ausschöpfung aller gerichtsorganisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung einer zu langen Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 121

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 61
  • StV 2001, 303
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 2 BL 186/00
    Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv der sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ergebende Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Angeklagten entgegenzuhalten ist und das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse sich mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264 = NJW 1974, 307; 53, 152, 158 f. mit weiteren Nachweisen).

    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264, 271 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG NJW 1980; 1448; 1992, 1749 f. = StV 1991, 565; vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 StPO Rn. 18 ff.; zu allem auch Burhoff StraFo 2000, 109, 114, 116).

    Die Belastung eines Gerichts kann nach allgemeiner Meinung allenfalls dann als wichtiger Grund im Sinn von § 121 Abs. 1 StPO angesehen werden, wenn ihr trotz Ausschöpfung aller gerichtsorganisatorischen Maßnahmen nicht begegnet werden kann (BVerfGE 36, 264; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 Rn. 22 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 21.09.1987 - 3 Ws 437/87

    Sechsmonatsfrist; Hauptverhandlungsbeginn; Überlastung des Gerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 2 BL 186/00
    Das hat nach Auffassung des Senats weiter zur Folge, dass ggf. bereits angesetzte Termine in Nichtshaftsachen aufgehoben werden müssen, um die vorrangige Haftsache zu verhandeln (so auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; ähnlich OLG Düsseldorf StV 1988, 390; OLG Köln NJW 1973, 912).
  • OLG Köln, 14.03.1973 - HEs 19/73
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 2 BL 186/00
    Das hat nach Auffassung des Senats weiter zur Folge, dass ggf. bereits angesetzte Termine in Nichtshaftsachen aufgehoben werden müssen, um die vorrangige Haftsache zu verhandeln (so auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; ähnlich OLG Düsseldorf StV 1988, 390; OLG Köln NJW 1973, 912).
  • BVerfG, 04.11.1991 - 2 BvR 1327/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 2 BL 186/00
    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264, 271 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG NJW 1980; 1448; 1992, 1749 f. = StV 1991, 565; vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 StPO Rn. 18 ff.; zu allem auch Burhoff StraFo 2000, 109, 114, 116).
  • LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00

    Strafvereitelung im Amt bei nicht erkennbarer Förderung von Strafverfahren;

    So sah das Kammergericht Berlin in einem Fall das Beschleunigungsgebot schon dadurch verletzt, dass das Amtsgericht eine in einer Nicht-Haftsache bestehende Terminierung nicht wieder aufgehoben hatte, um die Verhandlung einer Haftsache zu ermöglichen (KG Berlin, Beschluss vom 18.2. 2002, Az: [4] 1 HEs 33/02 [20/02]; ähnlich in einem gleichgelagerten Fall: OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2000, NStZ-RR 2001, 61, und LG Hildesheim, NJW 1989, 1174, bezüglich einer Führerscheinsache).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls bereits angesetzte Termine in Nichthaftsachen aufgehoben werden müssen, um die vorrangige Haftsache zu verhandeln (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2000 - 2 BL 186/00 = NStZ-RR 2001, 61 = wistra 2001, 77 = StV 2001, 303; ähnlich: OLG Düsseldorf, StV 1988, 390).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass dies zur Folge hat, dass ggf. bereits angesetzte Termine in Nichthaftsachen aufgehoben werden müssen, um die vorrangige Haftsache zu verhandeln (Senat in NStZ-RR 2001, 61 = wistra 2001, 77 = StV 2001, 303 = StraFo 2001, 32; zuletzt Senat in 2 OBL 57/05; so auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; ähnlich OLG Düsseldorf StV 1988, 390; OLG Köln NJW 1973, 912).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 OBL 57/05

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Haftsachen; Nichthaftsachen; Terminierung

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass dies zur Folge hat, dass ggf. bereits angesetzte Termine in Nichthaftsachen aufgehoben werden müssen, um die vorrangige Haftsache zu verhandeln (Senat in NStZ-RR 2001, 61 = wistra 2001, 77 = StV 2001, 303 = StraFo 2001, 32, so auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; ähnlich OLG Düsseldorf StV 1988, 390; OLG Köln NJW 1973, 912).
  • OLG Hamm, 17.05.2004 - 2 OBL 36/04

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Verfahrensförderung; richterliche

    Dabei kann dahinstehen, ob schon zu beanstanden ist, dass die Strafkammer Termin zur Hauptverhandlung erst mehr als vier Monate nach Eingang der Anklageschrift anberaumt hat (vgl. dazu Senat in StV 2000, 90 = StraFo 2000, 69 und in NStZ-RR 2001, 61 = wistra 2001, 77 = StV 2001, 303 = StraFo 2001, 32) oder ob dies ggf. wegen des Vorrangs anderer Haftsachen gerechtfertigt ist (vgl. dazu Senat, a.a.O.).
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