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   BGH, 07.02.2001 - 3 StR 570/00   

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BGH, 07.02.2001 - 3 StR 570/00 (https://dejure.org/2001,3965)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2001 - 3 StR 570/00 (https://dejure.org/2001,3965)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 3 StR 570/00 (https://dejure.org/2001,3965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 440
  • StV 2001, 387
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Allerdings ist der Tatrichter verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung bei der Beurteilung der Aussage des betreffenden Zeugen kritisch zu bewerten (vgl. BGH NStZ 2001, 440; allgemein zur Verwertbarkeit BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 8; Rengier NStZ 1998, 47, .48).
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Eine vom Revisionsgericht auf eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 261 StPO hin zu beachtende Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung kann sich nicht nur aus den Urteilsgründen selbst, sondern auch aus der aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ersichtlichen weiteren Beweisaufnahme ergeben, wenn diese in der Beweiswürdigung im Urteil keinen Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 440).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Wie der Bundesgerichtshof (NStZ 2001, 440) für den insoweit vergleichbaren Fall des teilweisen Schweigens eines Mitangeklagten angenommen hat, ist vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung der mögliche Beweggrund zu erforschen und der Beweiswert der Aussage ist besonders eingehend zu würdigen.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Die Angaben des Zeugen bleiben zwar verwertbar, das Tatgericht ist aber verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung kritisch zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 570/00).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

    Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitangeklagter - wie hier - nach seiner Aussage zur Sache erklärt, keine weiteren Fragen beantworten zu wollen (vgl. BGH NStZ 2004, 691; Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 570/00).
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   BGH, 19.01.2001 - 2 StR 528/00   

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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 19.01.2001 - 2 StR 528/00
    Allerdings ist auch unter dem Gesichtspunkt fairer Verfahrensgestaltung in der Hauptverhandlung ein Zwischenverfahren, in dem sich das Gericht zu Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen erklären müßte, nicht vorgesehen (vgl. im einzelnen BGHSt 43, 212 ff.).
  • OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01

    Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung; Verstoß gegen

    a) Der Angeklagte hat die insoweit erforderliche formelle Rüge (vgl. BGH StV 2001, 387) zwar nicht ausdrücklich erhoben, aus dem Gesamtzusammenhang der Revisionsbegründung lässt sich jedoch eindeutig schließen, dass er einen Verfahrensmangel geltend machen will, wenn er unter Hinweis auf die §§ 261, 265 StPO rügt, dass das Landgericht sich nicht an die gegebene "Zusage" gehalten habe.

    Mit diesen Ausführungen hat die Strafkammer gegen die im Beschluss vom 21. Juni 2001 gegebene Zusage verstoßen, was von der Revision unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2001 (2 StR 528/00 - StV 2001, 387) zu Recht beanstandet wird.

    Jedenfalls musste die Kammer aber die einmal gegebene Zusage einhalten (BGH StV 2001, 387).

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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2001 - 3 StR 81/01   

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BGH, Entscheidung vom 21. März 2001 - 3 StR 81/01 (https://dejure.org/2001,6527)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 387 (Ls.)
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