Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.03.2001 | BGH, 15.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2336
BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00 (https://dejure.org/2000,2336)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2000 - 2 StR 242/00 (https://dejure.org/2000,2336)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00 (https://dejure.org/2000,2336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 176
  • NJW 2001, 455
  • NStZ 2001, 312
  • StV 2001, 450 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60

    Auslegung des Begriffs des Beischlafs - Erfordernis eines Eindringens des

    Auszug aus BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00
    Der Senat hält auch nach der Neufassung der Sexualdelikte durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der Definition des Begriffs Beischlaf, so wie sie in ständiger Rechtsprechung seit BGHSt 16, 175 ff. erfolgt ist, fest.

    Diese Auslegung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal Beischlaf (BGHSt 16, 175 ff.; 37, 153, 154; BGH, Beschl. v. 21. August 1996 - 2 StR 285/96, bei Miebach NStZ 1997, 120).

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 285/96

    Erfüllung des Regelbeispiels des § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00
    Diese Auslegung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal Beischlaf (BGHSt 16, 175 ff.; 37, 153, 154; BGH, Beschl. v. 21. August 1996 - 2 StR 285/96, bei Miebach NStZ 1997, 120).
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00
    Diese Auslegung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal Beischlaf (BGHSt 16, 175 ff.; 37, 153, 154; BGH, Beschl. v. 21. August 1996 - 2 StR 285/96, bei Miebach NStZ 1997, 120).
  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 146/00

    Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern; Tatbestandsmerkmal des "Beischlafs"

    Auszug aus BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00
    Entsprechend hat auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschieden (Beschl. v. 18. August 2000 - 3 StR 146/00).
  • BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14

    Vergewaltigung (Beischlaf; Gewalt); schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246).
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

    Nach ständiger Rechtsprechung ist "Beischlaf' das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür reicht es bereits aus, dass das männliche Glied mit dem Scheidenvorhof in Kontakt tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14, NStZ-RR 2014, 208; Urteil vom 25. Oktober 2000 ? 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176 mwN).

    Dies ist für eine mit dem Finger vorgenommene Penetration der Scheide (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03, NStZ 2004, 440 Rn. 8; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Beschluss vom 17. September 1999 - 3 StR 524/99, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Vergewaltigung 1 - Finger in Scheide (jeweils zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF), siehe dazu auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 10; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, NJW 2011, 3111 Rn. 6 (jeweils zu § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB)), des Scheidenvorhofs (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 345/17, BGHR StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1 Sexuelle Handlung 2; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, NStZ 2005, 90; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, NStZ 2001, 312 (jeweils zu § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB)) oder des Anus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 10; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Beschluss vom 24. März 1999 - 1 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 321 Nr. 24 bei Pfister (jeweils zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF)) anerkannt.

  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Ausreichend ist insoweit bereits ein Eindringen in den Scheidenvorhof bzw. ein Kontakt mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteil vom 25.10.2000 - 2 StR 242/00 - NStZ 2001, 312, beck-online).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 90/01

    Definition des Beischlafs

    Auch nach der Neufassung der Sexualdelikte durch das 6. StrRG verbleibt es bei der Rechtsprechung, daß mit dem Eindringen in den Scheidenvorhof der Tatbestand des Beischlafs erfüllt ist (vgl. BGH, Urt. vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00 - zur Veröffentlichung in BGHSt 46, 177 bestimmt; ebenso Beschl. vom 18. August 2000 - 3 StR 146/00 = bei Pfister NStZ-RR 2000, 354 (Nr. 9) - jeweils zu § 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB; Urt. vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00 - zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB).
  • LG Magdeburg, 09.12.2019 - 22 KLs 7/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erfüllt auch ein Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof den Tatbestand des vollzogenen Beischlafs (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 41/00 -, BGHSt 46, 176-177).
  • BGH, 18.01.2022 - 2 StR 522/21

    Schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern (Strafzumessung)

    Danach hat der Angeklagte zwar mit seinem Penis "den Bereich des Scheidenvorhofs, also die Region zwischen den inneren Schamlippen des Kindes" berührt, was den Tatbestand des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, NJW 2001, 455).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2001 - 3 StR 50/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5064
BGH, 21.03.2001 - 3 StR 50/01 (https://dejure.org/2001,5064)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2001 - 3 StR 50/01 (https://dejure.org/2001,5064)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2001 - 3 StR 50/01 (https://dejure.org/2001,5064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 176 StGB
    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern (Anforderung an die Darlegung der einzelnen Handlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf bei serienmäßiger Begehung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung - Revisionsrechtfertigung - Schuldspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit des Vorwurfs bei der Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 3 StR 50/01
    Zwar hat der Bundesgerichtshof zum serienmäßigen Kindesmißbrauch ausgesprochen, daß in solchen Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl erst nach Jahren aufgedeckter sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, jedoch darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß ein Angeklagter unangemessen in seiner Verteidigung beschränkt wird (vgl. BGHSt 42, 107, 109; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7, 8).

    Dabei ist zu beachten, daß das Verbrechen der Vergewaltigung durch besondere tatbestandliche Voraussetzungen gekennzeichnet ist, die auch bei Serienstraftaten wegen der erfahrungsgemäß nicht gleichen Handlungsabläufe beim Nötigungsmittel genauer Feststellung bedürfen (BGHSt 42, 107, 111).

    Daß in solchen Fällen eine konkludente Drohung des Angeklagten vorgelegen hat und dieser sich dessen bewußt gewesen wäre (vgl. BGHSt 42, 107, 111), ist den Feststellungen nicht zu entnehmen, zumal es auch bei sonstigen Gelegenheiten zu körperlichen Züchtigungen gekommen war, deren finale Verknüpfung mit sexuellen Handlungen nicht ohne weiteres angenommen werden kann.

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 3 StR 50/01
    Zwar hat der Bundesgerichtshof zum serienmäßigen Kindesmißbrauch ausgesprochen, daß in solchen Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl erst nach Jahren aufgedeckter sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, jedoch darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß ein Angeklagter unangemessen in seiner Verteidigung beschränkt wird (vgl. BGHSt 42, 107, 109; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7, 8).
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 3 StR 50/01
    Zwar hat der Bundesgerichtshof zum serienmäßigen Kindesmißbrauch ausgesprochen, daß in solchen Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl erst nach Jahren aufgedeckter sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, jedoch darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß ein Angeklagter unangemessen in seiner Verteidigung beschränkt wird (vgl. BGHSt 42, 107, 109; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7, 8).
  • BGH, 30.08.2002 - 2 StR 274/02

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Nötigung;

    Auch bei Serienstraftaten müssen die Tatbestandsmerkmale des § 177 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB der finalen Gewaltanwendung oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben für jede Tat konkret und individualisiert festgestellt werden (BGHSt 42, 107, 111; BGH StV 2001, 450).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3475
BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,3475)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2000 - 2 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,3475)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,3475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Menschenhandel - Freiheitsberaubung - Erpressung - Sexuelle Nötigung - Mittäter - Tateinheit - Konkurrenzen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Mittäterschaft - Beihilfe bei der Vergewaltigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 326
  • StV 2001, 450 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99
    Durch das Zusammenwirken dieser Maßnahmen sollte Frau K. veranlaßt werden, sich dem Verlangen des Angeklagten entsprechend einer verschärften Form der Prostitution zu unterwerfen (vgl. hierzu BGHSt 42, 179, 181) und ihre Einkünfte künftig im wesentlichen dem Angeklagten zu überlassen.
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99
    Das gesetzliche Regelbeispiel des besonders schweren Falles stellt nämlich darauf ab, daß der Täter selbst die erschwerende sexuelle Handlung ausführt (BGH NStZ 1999, 452 = BGHR StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i.d.F. 6. StrRG).
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Nach der wesentlich auf den Wortlaut "der Täter" in § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB abstellenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht das genannte, eigenständig zu tenorierende Regelbeispiel nur derjenige Tatbeteiligte, der in eigener Person eine der in der Vorschrift genannten sexuellen Handlungen verwirklicht (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326 und vom 21. April 2009 - 4 StR 531/08, NStZ-RR 2009, 278).
  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen der Täterschaft);

    Das Regelbeispiel verwirklicht nur, wer in eigener Person eine der dort beschriebenen sexuellen Handlungen vornimmt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Senat, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326).
  • BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00

    Vergewaltigung (Vollzug des Beischlafs); Schwerer Menschenhandel (Verhältnis zum

    Das gesetzliche Regelbeispiel des besonders schweren Falles stellt nämlich darauf ab, daß der Täter selbst die erschwerende sexuelle Handlung ausführt (BGH NStZ 1999.452; BGH. Beschl, vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 173/03

    Schuldspruchänderung (Erstreckung auf Mitangeklagte)

    Die Revision des Angeklagten O. gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 27. September 2002 wird verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts der Schuldspruch dahin geändert, daß die Angeklagten O. und K. (§ 357 StPO) nicht wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung, sondern wegen sexueller Nötigung verurteilt sind (vgl. BGH NStZ 2000, 418; NStZ-RR 2000, 326).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 173/03
    Die Revision des Angeklagten O. gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 27. September 2002 wird verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts der Schuldspruch dahin geändert, daß die Angeklagten O. und K. (§ 357 StPO) nicht wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung, sondern wegen sexueller Nötigung verurteilt sind (vgl. BGH NStZ 2000, 418; NStZ-RR 2000, 326).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht