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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00   

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https://dejure.org/2000,3023
BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00 (https://dejure.org/2000,3023)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2000 - 5 StR 404/00 (https://dejure.org/2000,3023)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00 (https://dejure.org/2000,3023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 29
  • StV 2001, 453
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Trotz des erheblichen Gewichtes der Tat und der Vorbelastung des Angeklagten, sämtlich vom Landgericht ohne Rechtsfehler in die Strafzumessung eingestellt, ist die verhängte Freiheitsstrafe von 13 Jahren derart hoch, daß sie ihrer Aufgabe, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 34, 345, 349), nicht mehr entspricht.
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Schwergewicht des

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 159/00

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Der neue Tatrichter sollte auch Erwägungen (wie etwa UA S. 20) vermeiden, die die Besorgnis wecken könnten, er gehe etwa von einem linearen Verhältnis zwischen Tatschwere und Tatschuld einerseits und der innerhalb des gegebenen Strafrahmens festzusetzenden Strafe andererseits aus (vgl. BGHSt 34, 355, 359 f. m.N.; BGH NStZ 1983, 217).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 452/95

    Strafmilderung - Opfer der Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82

    Strafzumessung - Durchschnittliche Schwere - Tateinordnung - Gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
    Der neue Tatrichter sollte auch Erwägungen (wie etwa UA S. 20) vermeiden, die die Besorgnis wecken könnten, er gehe etwa von einem linearen Verhältnis zwischen Tatschwere und Tatschuld einerseits und der innerhalb des gegebenen Strafrahmens festzusetzenden Strafe andererseits aus (vgl. BGHSt 34, 355, 359 f. m.N.; BGH NStZ 1983, 217).
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01

    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle

    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).
  • BGH, 05.01.2023 - 5 StR 386/22

    Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung

    Soweit früherer Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschluss vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00, NStZ 2001, 29) eine gegenteilige Rechtsauffassung entnommen werden kann, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten die - an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1973 - 4 StR 135/73; vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94; vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00, NStZ 2001, 29 mit abl.
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 214/01

    Vergewaltigung; Begriff der besonders erniedrigenden Behandlung bei einer

    Ob dieser Rechtsprechung, gefolgt werden kann - der Senat teilt die Bedenken des 2. Strafsenats hiergegen (vgl. BGH bei Pfister NStZ-RR 2000, 358 Nr. 36; BGH NStZ-RR 1998, 326; vgl. auch die Rechtsprechung des 5. Strafsenats NStZ 2001, 29) - kann offen bleiben, weil die Feststellungen die strafmildernde Bewertung der grundsätzlichen Bereitschaft des Tatopfers im vorliegenden Fall nicht tragen.
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Der Senat hält insoweit - entgegen den vom 2. Strafsenat geäußerten Bedenken (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30; BGH. Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 - an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (BGH StV 1995, 635 : 1996.26; wie hier auch der 5. Strafsenat, Beschluß vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1543
BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00 (1) (https://dejure.org/2000,1543)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - 4 StR 319/00 (1) (https://dejure.org/2000,1543)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00 (1) (https://dejure.org/2000,1543)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 240 StGB; Art. 315 a Abs. 2 EGStGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 46 StGB
    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit außertatbestandlicher Vergewaltigung in der Ehe; 3. Verjährungsgesetz; Tatrichterlicher Beurteilungsrahmen bei der Strafzumessung; Widerlegung eines Regelbeispiels (Vergewaltigung in der Ehe)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO; § 395 StPO
    Unzulässige Revision der Nebenklägerin; Gesetzesverletzung; Berechtigung zum Anschluß als Nebenkläger; Schuldumfang

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • nomos.de PDF, S. 53

    § 260 Abs. 3 StPO; §§ 78 Abs. 3 Nr. 4, 78 b Abs. 3, 240 Abs. 1 (aF) StGB; Art. 315a Abs. 2 EGStGB
    Strafverfolgung im Beitrittsgebiet/Verjährung/Nötigung

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Ehefrau - Nötigung - Strafverfolgungsverjährung - Verjährungsgesetz - Verjährungsfrist - Strafzumessung - Beischlaf - Strafzumessungserwägungen

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StPO § 395; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verjährung von DDR-Straftaten; minder schwerer Fall einer Vergewaltigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 248
  • NJ 2001, 104
  • StV 2001, 453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Die Strafzumessung - und damit auch die Wahl des anzuwendenden Strafrahmens - ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349).
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Daß die Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB der Annahme eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 5 StGB nicht grundsätzlich entgegensteht, ist bereits mehrfach entschieden (vgl. nur BGH NStZ 1999, 615; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99

    Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Daß die Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB der Annahme eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 5 StGB nicht grundsätzlich entgegensteht, ist bereits mehrfach entschieden (vgl. nur BGH NStZ 1999, 615; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Die einschränkende Formulierung in der gesetzlichen Überschrift ("Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der Deutschen Demokratischen Republik verfolgte und abgeurteilte Taten") findet im Wortlaut der Vorschrift keinen Niederschlag; sie ist für die Rechtsanwendung bedeutungslos (vgl. BGHSt 39, 353, 356 f.; vgl. Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 c Rdn. 39).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Die Strafzumessung - und damit auch die Wahl des anzuwendenden Strafrahmens - ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Das Revisionsgericht kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 6).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Das Revisionsgericht kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 6).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Weist die tatrichterliche Wertung Rechtsfehler nicht auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung ebenso möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nähergelegen hätte (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 und 8).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Insbesondere wurde - entgegen der Ansicht der Verteidigung - durch Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl I 3223) die Verjährung auch für die nach dem 31. Dezember 1992 begangenen Taten verlängert, so daß Verjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH NStZ 2001, 248; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09

    Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und

    Nur in einem solchen Fall, in dem ausnahmsweise die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 StGB entfällt, kann sich die weitere Frage eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 5 Fall 1 StGB überhaupt stellen (vgl. BGH StV 2000, 557; 2008, 81; Urt. vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00; Fischer aaO Rdn. 74).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00

    Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung;

    315a Abs. 2 EGStGB ist eine gegenüber § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB vorrangige Norm, die ohne sachliche Differenzierung hinsichtlich der im Gesetzgebungsverfahren diskutierten faktischen Verfolgungserschwernisse (vgl. BGHR EGStGB Art. 315a - Verjährungsfrist 3) anzuwenden ist.
  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 216/09

    Entkräftung der Regelwirkung der Vergewaltigung für die Annahme eines besonders

    Sie sind deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung ebenso möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH, Urt. vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 248).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Damit gilt Art. 315 a Abs. 2 1. Alt. EGStGB in der Fassung des 2. und 3. Verjährungsgesetzes (BGBl 1993 I 1657; 1997 I 3223), so daß Strafverfolgungsverjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00 - und Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 388/00).
  • BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04

    Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Die fünfjährige Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) ist durch Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3223) bis zum Ablauf des 2. Oktober 2000 verlängert worden, da die Tat bei Inkrafttreten dieses Gesetzes am 31. Dezember 1997 noch nicht verjährt war (vgl. BGHR EGStGB Art. 315 a Verjährungsfrist 3).
  • BGH, 25.07.2001 - 2 StR 287/01

    Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in der DDR

    Damit gilt Artikel 315 a Abs. 2 1. Alternative EGStGB in der Fassung des 2. und 3. Verjährungsgesetzes (BGBl. 1993 I 1657; 1997 I 3223), so daß Strafverfolgungsverjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 334/00 -, vom 9. November 2000 - 4 StR 476/00 - und vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 12/14

    Entkräftung der Regelwirkung eines Regelbeispiels bei der Vergewaltigung

    Die Revision verkennt jedoch, dass nur gewichtige Milderungsgründe die Regelwirkung entfallen lassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 216/09, NStZ-RR 2009, 277, 278; Senatsurteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 248).
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 388/00

    Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO bei Antrag auf Schuldspruchänderung des GBA

    Hinsichtlich des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 StGB in den Fällen II 1 und 2 der Urteilsgründe ist gemäß Art. 315 a Abs. 2 EGStGB keine Verjährung eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00).
  • BGH, 09.11.2000 - 4 StR 476/00

    Antrag des Generalsbundesanwalts

    Hinsichtlich des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 StGB in den Fällen II 1 bis 4 der Urteilsgründe ist gemäß Art. 315a Abs. 2 EGStGB keine Verjährung eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00), so daß eine Schuldspruchänderung nicht in Betracht kommt.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2000 - 4 StR 463/00   

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https://dejure.org/2000,4124
BGH, 30.11.2000 - 4 StR 463/00 (https://dejure.org/2000,4124)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2000 - 4 StR 463/00 (https://dejure.org/2000,4124)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2000 - 4 StR 463/00 (https://dejure.org/2000,4124)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 453
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00

    Bedingter Vorsatz (Schluß aus objektivem Geschehen); Überzeugungsbildung;

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - 4 StR 463/00
    Da das Landgericht diesen wesentlichen Umstand (vgl. BGH NStZ 1982, 26; StV 1998, 76; BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 177 Rdn. 33) bei der Strafrahmenwahl nicht beachtet hat, muß die Strafe neu zugemessen werden.
  • BGH, 01.06.2006 - 4 StR 175/06

    Unzureichende Strafzumessungsbegründung bei Vergewaltigung (geringes Maß an

    Da das Landgericht diese wesentlichen Umstände (vgl. BGH StV 2001, 453; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2002 - 4 StR 539/01 - und vom 21. März 2006 - 4 StR 21/06) weder bei der Strafrahmenwahl noch bei der Strafzumessung im engeren Sinne beachtet hat, muss die Strafe 4 neu zugemessen werden.
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 389/03

    Strafzumessung (sexuelle Nötigung: intime Beziehung zum Opfer, ambivalentes

    Diesen wesentlichen Umstand hat das Landgericht weder bei der Strafrahmenwahl noch bei der Strafzumessung im engeren Sinne erörtert (vgl. BGH StV 2001, 453; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 14).
  • LG Essen, 04.03.2021 - 26 KLs 4/21

    Eröffnung Schöffengericht

    Zu berücksichtigen wird ferner sein, dass zwischen dem Angeklagten und der Zeugin E zur Tatzeit der Vergewaltigung eine länger andauernde intime Beziehung bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2000, 4 StR 463/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00   

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https://dejure.org/2000,3862
BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3862)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2000 - 4 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3862)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO; § 46 StGB; § 177 Abs. 2 StGB
    Bedingter Vorsatz (Schluß aus objektivem Geschehen); Überzeugungsbildung; Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Nichteinstellung eines mildernden Faktors)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Versuch - Vorsatz - Eventualvorsatz - Bedingter Vorsatz - Tatentschluß - Strafmilderung - Vergewaltigung - Doppelverwertungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Strafzumessung bei der Vergewaltigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
    Daher ist zu besorgen, daß der Tatrichter diesen wesentlichen Umstand (vgl. BGH NStZ 1982, 26; StV 1997, 634; 1998, 76), der im übrigen auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung für die Einzelstrafen unerwähnt geblieben ist, bei der Strafrahmenwahl nicht berücksichtigt hat.
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung die straferschwerende Erwägung, "daß der Angeklagte seine eigenen Interessen massiv über die Belange der Zeugin gestellt" hat (UA 25), mit Blick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unzulässig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1, Sexualdelikte 4; BGH, Beschluß vom 30. Mai 2000 - 4 StR 80/00).
  • BGH, 08.01.1987 - 4 StR 545/86

    Fehlerhafte Zurechung der Abwehrbewegung eines Opfers als bedingter

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
    Aus diesem objektiven Geschehen allein kann nicht auf einen bedingten Körperverletzungsvorsatz des Angeklagten, den dieser in Abrede gestellt hat (UA 17), geschlossen werden (vgl. auch BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 3).
  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung die straferschwerende Erwägung, "daß der Angeklagte seine eigenen Interessen massiv über die Belange der Zeugin gestellt" hat (UA 25), mit Blick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unzulässig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1, Sexualdelikte 4; BGH, Beschluß vom 30. Mai 2000 - 4 StR 80/00).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Sie kann jedoch ausnahmsweise auf rechtliche Bedenken stoßen, wenn die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden intimen Beziehung heraus begangen und der frühere einverständliche Geschlechtsverkehr mit dem Opfer üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde, weil dem Täter in solchen Konstellationen unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft bzw. einer Infektion möglicherweise kein erhöhter Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 3 StR 382/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10; vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96, NStZ-RR 1997, 195, 196; vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 14; Urteil vom 25. Mai 2011 - 2 StR 66/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 30.11.2000 - 4 StR 463/00

    Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung)

    Da das Landgericht diesen wesentlichen Umstand (vgl. BGH NStZ 1982, 26; StV 1998, 76; BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 177 Rdn. 33) bei der Strafrahmenwahl nicht beachtet hat, muß die Strafe neu zugemessen werden.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2001 - 4 StR 576/00   

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https://dejure.org/2001,5008
BGH, 20.03.2001 - 4 StR 576/00 (https://dejure.org/2001,5008)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2001 - 4 StR 576/00 (https://dejure.org/2001,5008)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - 4 StR 576/00 (https://dejure.org/2001,5008)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 576/00
    Sie hat dabei nicht bedacht, daß generalpräventive Erwägungen die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraussetzen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2 und 3 m.w.N.).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 576/00
    Sie hat dabei nicht bedacht, daß generalpräventive Erwägungen die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraussetzen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2 und 3 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten

    Hat die Tat hiernach Ausnahmecharakter, so läßt dies generalpräventive Erwägungen eher nicht zu (für Konflikttaten Senatsbeschluß vom 20. März 2001 - 4 StR 576/00, StV 2001, 453 nur LS).
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