Rechtsprechung
BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB; §§ 46 ff. StGB
Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze angemessener Verteidigung als strafschärfender Aspekt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Verteidigung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2, § 177 Abs. 2 Nr. 1
Strafschärfung bei Angriffen auf die Glaubwürdigkeit des Opfers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 419
- StV 2001, 456
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99
Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Zwar ist das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB auch im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510 f.; NStZ-RR 1999, 78; StV 2000, 308).Hingegen kommt die Erfüllung der Qualifikationen nach § 177 Abs. 3 und 4 StGB im Schuldspruch nicht zum Ausdruck (BGH NStZ 2000, 254, 255; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 355; BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99;… Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 177 Rdn. 23, 43 m.w.N.).
- BGH, 29.07.1998 - 2 StR 287/98
Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Körperverletzung
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Zwar ist das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB auch im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510 f.; NStZ-RR 1999, 78; StV 2000, 308). - BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99
Vergewaltigung; Strafzumessungsvorschrift
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Hingegen kommt die Erfüllung der Qualifikationen nach § 177 Abs. 3 und 4 StGB im Schuldspruch nicht zum Ausdruck (BGH NStZ 2000, 254, 255; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 355; BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99;… Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 177 Rdn. 23, 43 m.w.N.). - BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99
Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft; …
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Zwar kann im Einzelfall ein Angriff des Angeklagten auf die Glaubwürdigkeit des Tatopfers als Zeuge strafschärfendes Gewicht erlangen, wenn er die Grenze angemessener Verteidigung eindeutig überschreitet und sein Vorbringen eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält, da sich hierin eine rechtsfeindliche Einstellung offenbaren kann (BGH NStZ-RR 1999, 328;… vgl. Tröndle/Fischer aa0 § 46 Rdn. 53 m.w.N.). - BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98
Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6. …
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Zwar ist das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB auch im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510 f.; NStZ-RR 1999, 78; StV 2000, 308).
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Es wäre auch zulässig gewesen, bei der Strafzumessung die ebenso ehrenrührige wie haltlose Behauptung des Angeklagten zu berücksichtigen, die Nebenklägerin sei eine Gelegenheitsprostituierte, (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14, 19 jew. m. w. N.), zumal sie mit seinem Verteidigungsvorbringen - Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Beziehung; Anzeige weil er seine Familie nicht verlassen wollte - in keinem erkennbaren Zusammenhang steht. - BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11
Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12
Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
- BGH, 21.09.2017 - 1 StR 268/17
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten des …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Zeugen und Mittäter betreffende Angaben nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01, NStZ 2001, 419 und vom 22. Juni 1999 - 1 StR 238/99, StV 1999, 536 mwN). - BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig …
Durch Senatsbeschluß vom 7. März 2001 (2 StR 21/01) wurde das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der Vergewaltigung schuldig ist und im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. - LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung
Allein die Behauptung, das Opfer einer sexuellen Nötigung habe in die Handlung eingewilligt, überschreitet die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens nicht (BGH, Beschl. v. 07.03.2001 - 2 StR 21/01, NStZ 2001, 419, juris Rn. 4).
Rechtsprechung
BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 StGB; § 193 StGB; § 164 StGB
Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung; Strafzumessung (Verteidigungsverhalten und Ehre des Belastungszeugen; Nachtatverhalten); Beleidigung; Falsche Verdächtigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Körperverletzung - Strafrahmen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 193; ; StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 177 Abs. 2
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 2, § 177 Abs. 2 Nr. 1
Keine Strafschärfung bei Angriffen gegen die Glaubwürdigkeit des Tatopfers - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 456
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00
Inwieweit dabei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1, 14).Der darin liegende Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage ist, da er inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeutet, durch den Verteidigungszweck gerechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14).
- BGH, 11.04.2000 - 1 StR 78/00
Vergewaltigung (in der Ehe); Regelwirkung
Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00
Erst bei Annahme eines solchen Falles kann - in extremen Ausnahmefällen - eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 StGB) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH NStZ 1999, 615; NStZ-RR 1999, 355; BGH, Beschluß vom 11. April 2000 1 StR 78/00). - BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage
- BGH, 20.11.1986 - 2 StR 599/86
Strafzumessung - Angeklagter - Zeugenaussage - Geständnis - Ersparen der …
Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00
Durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet ferner die Erwägung des Landgerichts, die "ausgeworfene Gesamtfreiheitsstrafe" sei "zur nachhaltigen Einwirkung auf den in der Hauptverhandlung völlig ungerührt auftretenden Angeklagten erforderlich." Da der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten bestritten hat, konnte von ihm in der Hauptverhandlung ein anderes Verhalten, etwa das Zeigen von Mitgefühl gegenüber der ihn - nach seiner Darstellung fälschlicherweise belastenden - Zeugin, nicht erwartet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 6). - BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99
Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines …
Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00
Erst bei Annahme eines solchen Falles kann - in extremen Ausnahmefällen - eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 StGB) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH NStZ 1999, 615; NStZ-RR 1999, 355; BGH, Beschluß vom 11. April 2000 1 StR 78/00).
- BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17
Sexuelle Nötigung (Anwendbarkeit des Regelstrafrahmens trotz Vorliegen einer …
In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB a.F.) in Betracht zu ziehen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325, jeweils mwN). - BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit …
In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weitergehende Milderung des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) in Betracht zu ziehen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425, jeweils mwN). - BGH, 31.07.2007 - 4 StR 316/07
Strafrahmenwahl bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung; minder schwere Fälle)
Ist - wie hier - ein Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 StGB erfüllt, ist bei der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels wegen anderer erheblich schuldmindernder Umstände der Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB nicht anzuwenden, sondern von dem Normalstrafrahmen des Abs. 1 auszugehen ist (vgl. BGH StV 2000, 557; 2001, 456, 457). - BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10
Strafrahmenwahl bei der Vergewaltigung (Gesamtwürdigung bei der Begründung eines …
Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 StGB bei der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen ist, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels wegen anderer erheblich schuldmindernder Umstände der Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB nicht anzuwenden, sondern von dem Normalstrafrahmen des Abs. 1 auszugehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456 und vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, jew. m.w.N.).