Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.02.2001 | OLG Düsseldorf, 27.09.2000

Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2000 - 2 StR 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4269
BGH, 13.12.2000 - 2 StR 155/00 (https://dejure.org/2000,4269)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2000 - 2 StR 155/00 (https://dejure.org/2000,4269)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 155/00 (https://dejure.org/2000,4269)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafausspruch - Beschränkung des Rechtsmittels - Mittäterschaftliche räuberische Erpressung - Darlegung der Mittäterschaft - Tatbeitrag - Tatausführung - Strafzumessung - Schuldstrafrecht - Gehilfe - Aufhebung des Schuldspruchs - Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2, § 27
    Mittäterschaft oder Beihilfe bei bloßen Fahrdiensten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 462
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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4670
BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00 (https://dejure.org/2001,4670)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2001 - 3 StR 483/00 (https://dejure.org/2001,4670)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 3 StR 483/00 (https://dejure.org/2001,4670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
    Hinzu kommt, daß in den Strafzumessungsgründen der Umstand der Einziehung des Pkws des Angeklagten keine Erwähnung findet, obwohl dies nach der Rechtsprechung geboten war (vgl. BGH StV 1995.301; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16).
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
    Hinzu kommt, daß in den Strafzumessungsgründen der Umstand der Einziehung des Pkws des Angeklagten keine Erwähnung findet, obwohl dies nach der Rechtsprechung geboten war (vgl. BGH StV 1995.301; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
    Hinzu kommt, daß in den Strafzumessungsgründen der Umstand der Einziehung des Pkws des Angeklagten keine Erwähnung findet, obwohl dies nach der Rechtsprechung geboten war (vgl. BGH StV 1995.301; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16
    Denn auch derjenige leistet Aufklärungshilfe, der durch Preisgabe seiner Erkenntnisse das bereits vorhandene Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigt und damit eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von anderen Personen begangenen Taten liefert und die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert (vgl. BGH Beschluss vom 28. Februar 2001 - 3 StR 483/00 - StV 2001, 463; 23. Oktober 2008 - 3 StR 413/08 - NStZ-RR 2009, 58 [59]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7054
OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00 (https://dejure.org/2000,7054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2000 - 2 Ws 237/00 (https://dejure.org/2000,7054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2000 - 2 Ws 237/00 (https://dejure.org/2000,7054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzugs des Haftbefehls; Bindung des Ermittlungsrichters; Antrag der Staatsanwaltschaft; Aussetzung des Vollzuges eines Haftbefehls; Voraussetzungen für die Fortsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der U-Haft; Beschleunigungsinteresse; Haftgrund der Fluchtgefahr

  • Judicialis

    StPO § 116; ; StPO § 120 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 116 § 120 Abs. 3
    Bindung des Ermittlungsrichters an seitens der Staatsanwaltschaft beantragte Anordnungen bei Aussetzung der Vollziehung eines Haftbefehls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 81
  • NStZ-RR 2001, 122
  • StV 2001, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99

    Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00
    Setzt der Ermittlungsrichter den Vollzug des Haftbefehls aus, so bestimmt er selbständig, welche Anordnungen zu treffen sind (entgegen BGH - Ermittlungsrichter -, StV 2000, 31).

    Zwar hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 30.11.1999 (StV 2000, 31, 32) ausgeführt, daß sich der nach § 126 StPO zuständige Haftrichter einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls aus Rechtsgründen nicht verschließen dürfe und einem solchen Antrag angesichts der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zwingend zu folgen habe.

  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00
    Demgegenüber wird mit einem Verschonungsbeschluß der Haftbefehl gerade aufrecht erhalten (vgl. BGHSt 39, 233, 236); lediglich die Annahme der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr wird durch Anordnung von konkreten Maßnahmen als ausreichend gemindert betrachtet.
  • OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21

    Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter;

    b) Nach anderer Auffassung kann eine Bindung des Haftrichters nur im Fall des § 120 Abs. 3 StPO angenommen werden, eine Bindungswirkung sei hingegen bei einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls nicht gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 2000 - 2 Ws 237/00 -, Rn. 11 - 14, juris; KK-Schultheis, StPO, 8. A., 120 StPO Rn. 23; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. A. § 120 StPO Rn. 13; LR-Lind, StPO, 27. A. § 120 StPO Rn. 58).
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