Weitere Entscheidung unten: AG Neumünster, 09.08.2000

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   OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00 - 75/00 I   

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OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00 - 75/00 I (https://dejure.org/2000,6481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2000 - 2b Ss 268/00 - 75/00 I (https://dejure.org/2000,6481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 2b Ss 268/00 - 75/00 I (https://dejure.org/2000,6481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausländischer Beschuldigter; Behrrschung der deutschen Sprache; Übersetzung der Anklageschrift; Bekanntzumachung der Anklageschrift; Gebot des fairen Verfahrens; Fair Trial; Verfahren gegen Ausländer

  • Judicialis

    StPO § 200; ; StPO § 201 Abs. 1; ; MRK Art. 6 Abs. 3 lit. a; ; MRK Art. 6 Abs. 3 lit. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersetzung der Anklageschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 498
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 18.08.1993 - 1 HEs 172/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Einem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ist die Anklageschrift mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekanntzugeben (BVerfG a. a. O.; Senat VRS 68 [1985], 119, 120; KG StV 1994, 90; HansOLG Hamburg StV 1994, 65 mit insoweit zust. Anm. Kühne; Rieß, a. a. O.; Seidl, in: KMR, § 201 StPO [Stand 1999] Rdnr. 4; Paeffgen, in: SK-StPO, § 201 [Stand 1996] Rdnr. 5; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 201 Rdnr. 1; vgl. Nr. 181 Abs. 2 RiStBV).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Deshalb ist er mit der Rüge des Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens, der schon durch die Mitteilung des Verfahrensablaufs hinreichend belegt ist (vgl. BGHSt 32, 44, 46 = NJW 1984, 2228), nicht ausgeschlossen.
  • OLG Celle, 24.06.1997 - 21 Ss 73/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Dieser soll bereits vor der Hauptverhandlung wissen, was ihm vorgeworfen wird, und in die Lage versetzt werden, seine Verteidigung darauf einzurichten und vorzubereiten (BVerfGE 64, 135, 147 f = NJW 1983, 2762; BGH/H MDR 1978, 111; BayObLG wistra 1991, 195; OLG Celle NdsRpfl. 1998, 33 = StV 1998, 531; Rieß, in: LR, 24. Aufl., § 200 StPO [Stand 1984] Rdnr. 3 f; allg. M.).
  • BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81

    Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Unterläßt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125; Senat a. a. O.; kritisch Paeffgen, a. a. O.).
  • OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Einem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ist die Anklageschrift mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekanntzugeben (BVerfG a. a. O.; Senat VRS 68 [1985], 119, 120; KG StV 1994, 90; HansOLG Hamburg StV 1994, 65 mit insoweit zust. Anm. Kühne; Rieß, a. a. O.; Seidl, in: KMR, § 201 StPO [Stand 1999] Rdnr. 4; Paeffgen, in: SK-StPO, § 201 [Stand 1996] Rdnr. 5; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 201 Rdnr. 1; vgl. Nr. 181 Abs. 2 RiStBV).
  • LG Hamburg, 17.02.1997 - 627 Qs 5/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Vorsorglich verweist der Senat auf den nahezu identischen Fall AG Hamburg StV 1998, 326 = LG Hamburg StV 1998, 327 m. ablehnender Anm. Sättele, sowie auf Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], § 140 Rdnr. 30a m. w. N.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Dieser soll bereits vor der Hauptverhandlung wissen, was ihm vorgeworfen wird, und in die Lage versetzt werden, seine Verteidigung darauf einzurichten und vorzubereiten (BVerfGE 64, 135, 147 f = NJW 1983, 2762; BGH/H MDR 1978, 111; BayObLG wistra 1991, 195; OLG Celle NdsRpfl. 1998, 33 = StV 1998, 531; Rieß, in: LR, 24. Aufl., § 200 StPO [Stand 1984] Rdnr. 3 f; allg. M.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1984 - 5 Ss 369/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Einem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ist die Anklageschrift mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekanntzugeben (BVerfG a. a. O.; Senat VRS 68 [1985], 119, 120; KG StV 1994, 90; HansOLG Hamburg StV 1994, 65 mit insoweit zust. Anm. Kühne; Rieß, a. a. O.; Seidl, in: KMR, § 201 StPO [Stand 1999] Rdnr. 4; Paeffgen, in: SK-StPO, § 201 [Stand 1996] Rdnr. 5; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 201 Rdnr. 1; vgl. Nr. 181 Abs. 2 RiStBV).
  • BayObLG, 29.01.1991 - RReg. 4 St 9/91

    Steuerhinterziehung; Unterlassen; Mittäter; Aufklärung; Pflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
    Dieser soll bereits vor der Hauptverhandlung wissen, was ihm vorgeworfen wird, und in die Lage versetzt werden, seine Verteidigung darauf einzurichten und vorzubereiten (BVerfGE 64, 135, 147 f = NJW 1983, 2762; BGH/H MDR 1978, 111; BayObLG wistra 1991, 195; OLG Celle NdsRpfl. 1998, 33 = StV 1998, 531; Rieß, in: LR, 24. Aufl., § 200 StPO [Stand 1984] Rdnr. 3 f; allg. M.).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten:

    aa) Nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (vgl. KG, StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG, StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; OLG Hamm, StV 2004, 364; Gollwitzer, in: LR StPO Art. 6 MRK Rdn. 172; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. Art. 6 MRK Rn. 18 m.w.N., Tolksdorf, in: KK StPO 5. Aufl. § 201 Rdn. 4; Seidl, in: KMR § 201 Rdn. 4; Paeffgen, in: Systematischer Kommentar zur StPO § 201 Rdn. 5 m.w.N.; Kühne, StV 1994, 66 f.).

    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2003 - 2 Ss 88/03

    Übersetzung der Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung

    Dies folgt einerseits aus dem Recht jedes Angeklagten aus Art. 6 Abs. 3 a MRK auf Information über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung und andererseits aus seinem Anspruch aus Art. 6 Abs. 3 b MRK auf ausreichende Vorbereitung seiner Verteidigung (vgl. BVerfGE 64, 135, 147/148; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 2001, 498 mwN).

    Ihre Grenze findet diese gesetzlich zulässige Möglichkeit allein darin, dass der Verfahrensgegenstand rechtlich und tatsächlich überschaubar ist, so dass der Angeklagte den Anklagevorwurf in seiner inhaltlichen und juristischen Tragweite verstehen kann (vgl. auch OLG Hamburg StV 1994, 65, 66; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, VRS 68, 119, 120; KK-Tolksdorf, 4. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 8; LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 15; Pfeiffer, 3. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 1; a.A. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 2001, 498; Meyer-Goßner, 46. Aufl., Art. 6 MRK Rdnr. 18).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

    Denn nach einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 a MRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (KG StV 1994, 90; Brandenburgisches OLG StV 2000, 69 f.; OLG Düsseldorf StV 2001, 498; OLG Hamm StV 2004, 364; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Art. 6 MRK RN 18 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03

    Strafverfahren: Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift vor der

    Dies ist zwingend erforderlich und folgt sowohl aus dem Recht des Angeschuldigten aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe a MRK, unverzüglich in einer für ihn verständlichen Sprache über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen in Kenntnis gesetzt zu werden, als auch seinem Anspruch aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b MRK, seine Verteidigung gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers ausreichend vorbereiten zu können (vgl. OLG Düsseldorf VRS 100, 133 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 1 RVs 37/10

    Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer dem Angeschuldigten

    Das ist "zwingend erforderlich" (KG StV 1994, 90) und folgt sowohl aus dem Recht jedes Angeklagten gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) MRK, unverzüglich in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden, als auch aus seinem Anspruch gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. b) MRK, seine Verteidigung ausreichend vorbereiten zu können (Senat VRS 100 [2001], 133 = StV 2001, 498; Stuckenberg, in: LR, 26. Aufl. [2008], § 201 StPO Rdnr. 18; Schneider, in: KK, 6. Aufl. [2008], § 201 StPO Rdnr. 4; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   AG Neumünster, 09.08.2000 - 27 Ls 571 Js 52841/99 (49/00)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22894
AG Neumünster, 09.08.2000 - 27 Ls 571 Js 52841/99 (49/00) (https://dejure.org/2000,22894)
AG Neumünster, Entscheidung vom 09.08.2000 - 27 Ls 571 Js 52841/99 (49/00) (https://dejure.org/2000,22894)
AG Neumünster, Entscheidung vom 09. August 2000 - 27 Ls 571 Js 52841/99 (49/00) (https://dejure.org/2000,22894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich einer versuchten schweren Brandstiftung; Verwertbarkeit einer teilgeständigen Einlassung des Angeschuldigten; Notwendiger Umfang eines Hinweises auf das Recht zur Verteidigerkonsultation in einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 498
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus AG Neumünster, 09.08.2000 - 27 Ls 49/00
    Hinreichender Tatverdacht erfordert, dass nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweisen gegeben ist (BGHSt 23, 304, 306) [BGH 22.07.1970 - 3 StR 237/69] .
  • BGH, 05.04.1966 - 1 StR 26/66

    Verfahrensrüge wegen unterlassenen Hinweises auf das Aussageverweigerungsrecht

    Auszug aus AG Neumünster, 09.08.2000 - 27 Ls 49/00
    Eine andere Wortwahl ist dann zulässig, wenn sie dem Beschuldigten Klarheit über sein Recht zur Verteidigerkonsultation verschafft (zum gleichgelagerten Problem der Formulierung der Belehrung über die Aussagefreiheit: BGH NJW 1966, 1718).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus AG Neumünster, 09.08.2000 - 27 Ls 49/00
    Mängel bei der Belehrung des Beschuldigten über sein Recht zur Verteidigerkonsultation haben dann ein Verwertungsverbot zur Folge, wenn sich der über sein Recht zur Verteidigerkonsultation nicht oder unzureichend belehrte Beschuldigte in Unkenntnis der ihm eingeräumten Verteidigungsmöglichkeiten zur Sache eingelassen hat (BGHSt 38, 220 [BGH 27.02.1992 - 5 StR 190/91] - 224, zum gleichgelagerten Problem der Belehrung des Beschuldigten über sein Schweigerecht).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus AG Neumünster, 09.08.2000 - 27 Ls 49/00
    Das verbieten Gründe der Rechtssicherheit ebenso wie der Gesichtspunkt, dass angesichts des hohen Rangs der Verteidigung für ein faires Verfahren die verfahrensrechtliche Stellung des Beschuldigten immer schon dann beeinträchtigt ist, wenn sein Wunsch, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen, wirksam unterlaufen wird (BGHSt 42, 15 - 26).
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