Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.03.2001

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00   

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https://dejure.org/2001,3287
BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00 (https://dejure.org/2001,3287)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - 4 StR 477/00 (https://dejure.org/2001,3287)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - 4 StR 477/00 (https://dejure.org/2001,3287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO: § 223 StGB; § 16 StGB; § 15 StGB; § 212 Abs. 1 StGB
    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Körperverletzungsvorsatz und "Schrecksekunde"; Tötungsvorsatz (Gefährliche Handlung; voluntatives Element)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung - Unerlaubte Entfernen vom Unfallort - Gesamtfreiheitsstrafe - Fahrerlaubnis - Entzug der Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Revision

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 266
  • StV 2001, 572
  • StV 2004, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Daß der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit der Verletzungshandlung erkannt, sich dennoch aber nicht bewußt mit dem Tod des Geschädigten abgefunden hat, entspricht der Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötungshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 41) und läßt deshalb in bezug auf einen möglichen Tötungserfolg nur den Vorwurf der (bewußten) Fahrlässigkeit zu (std. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Daß der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit der Verletzungshandlung erkannt, sich dennoch aber nicht bewußt mit dem Tod des Geschädigten abgefunden hat, entspricht der Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötungshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 41) und läßt deshalb in bezug auf einen möglichen Tötungserfolg nur den Vorwurf der (bewußten) Fahrlässigkeit zu (std. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Wenn sich das Landgericht angesichts dieser Kürze und Schnelligkeit des Geschehensablaufs, der Spontaneität des Tatentschlusses und des auf Flucht und - wie es ausdrücklich erörtert - nicht auf "Einsatz von körperlicher Gewalt" ausgerichteten Bestrebens des Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit davon überzeugen konnte, daß der Angeklagte "auch die erhöhte Hemmschwelle, welche vor der Billigung eines tödlichen Ausgangs liegt, überwunden hat", so ist dies von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00, StraFo 2000, 417).
  • BGH, 12.05.1992 - 4 StR 181/92

    Tötungsvorsatz - Vorsatz - Totschlag - Durchbrechen einer Polizeisperre

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Die Beschwerdeführerin weist allerdings zu Recht darauf hin, daß sich der vorliegende Fall wesentlich von jenen Sachverhalten unterscheidet, in denen der Täter zwar mit einem Kraftfahrzeug auf eine Person zufährt, aber - wie namentlich in den Fällen der Polizeiflucht - darauf vertraut, der andere werde unter dem Eindruck des sich nähernden Fahrzeugs noch rechtzeitig die Fahrspur freigeben (vgl. BGH StV 1992, 420; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 28 und 43).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 299/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Formpflicht); Nebenklage; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Soweit der Beschwerdeführer die fehlende Inaugenscheinnahme der vom Tatfahrzeug gefertigten Lichtbilder beanstandet, hätten die betreffenden Lichtbilder in die Revisionsbegründung aufgenommen werden müssen (BGH, Urteil vom 28. November 2000 - 5 StR 299/00).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92

    Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Dies vermag zwar den von dem Schwurgericht zutreffend bejahten Körperverletzungsvorsatz zu begründen, belegt für sich jedoch noch nicht auch einen bedingten Tötungsvorsatz (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92).
  • BGH, 21.11.1995 - 4 StR 628/95

    Kraftfahrer - Polizeisperre - Gefährdung der Polizeibeamten - Bedingter

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Die Beschwerdeführerin weist allerdings zu Recht darauf hin, daß sich der vorliegende Fall wesentlich von jenen Sachverhalten unterscheidet, in denen der Täter zwar mit einem Kraftfahrzeug auf eine Person zufährt, aber - wie namentlich in den Fällen der Polizeiflucht - darauf vertraut, der andere werde unter dem Eindruck des sich nähernden Fahrzeugs noch rechtzeitig die Fahrspur freigeben (vgl. BGH StV 1992, 420; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 28 und 43).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Daß der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit der Verletzungshandlung erkannt, sich dennoch aber nicht bewußt mit dem Tod des Geschädigten abgefunden hat, entspricht der Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötungshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 41) und läßt deshalb in bezug auf einen möglichen Tötungserfolg nur den Vorwurf der (bewußten) Fahrlässigkeit zu (std. Rspr.; BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Der bedingte Tötungsvorsatz setzt jedoch weiter voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges, den er als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, auch billigt (st. Rspr.; BGH NStZ 1981, 22 f; 1984, 19 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
    Der bedingte Tötungsvorsatz setzt jedoch weiter voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges, den er als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, auch billigt (st. Rspr.; BGH NStZ 1981, 22 f; 1984, 19 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.1992 - 4 StR 607/91

    Annahme eines Verletzungsvorsatzes - Erzwingen eines Fluchtweges durch riskante

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Wieder andere Entscheidungen verlangen "eine eingehende Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles" (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 477/00, StV 2001, 572; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75, VRS 50, 94, 95).
  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 3 RBs 62/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei Annahme eines Verwertungsverbotes

    Bei der Rüge, ein Lichtbild sei fehlerhaft nicht in Augenschein genommen worden, muss dieses in die Revisionsbegründung aufgenommen werden ( vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 344 Rdnr. 22; BGH StV 2004, 304; BGH Beschluss vom 03. Mai 1993 - 5 StR 180/93, veröffentlicht bei BeckRS 1993, 31088832).
  • OLG Hamm, 22.03.2011 - 3 RBs 61/11

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde bei Freispruch wegen eines

    Bei der Rüge, ein Lichtbild sei fehlerhaft nicht in Augenschein genommen worden, muss dieses in die Revisionsbegründung aufgenommen werden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 344 Rdnr. 22; BGH StV 2004, 304; BGH Beschluss vom 03. Mai 1993 - 5 StR 180/93, veröffentlicht bei BeckRS 1993, 31088832).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01   

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https://dejure.org/2001,2717
BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01 (https://dejure.org/2001,2717)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2001 - 4 StR 36/01 (https://dejure.org/2001,2717)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2001 - 4 StR 36/01 (https://dejure.org/2001,2717)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 49 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 64 Abs. 1 StGB
    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen Lebensführung); Doppelverwertungsverbot; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang; Gefährlichkeit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Raub - Diebstahl mit Waffen - Strafbefehl - Entziehungsanstalt - Begründung - Rüge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 49; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2, § 64; StPO § 261
    "Lebensführung" als Strafzumessungsgrund - Anwendbarkeit des in-dubio-Grundsatzes bei § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 295
  • StV 2001, 572 (Ls.)
  • StV 2002, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 597/86

    Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Nach der Rechtsprechung dürfen Umstände der allgemeinen Lebensführung bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3, 8, 9, 10, 12, 23; BGH StV 1984, 21).
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 Abs. 1 StGB) setzt voraus, daß der Täter den Hang hat, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, er wegen einer auf den Hang zurückzuführenden rechtswidrigen Tat verurteilt wird und die Gefahr besteht, daß er infolge seines Hanges mit Wahrscheinlichkeit erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (std. Rspr.; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3).
  • BGH, 16.03.1990 - 3 StR 73/90

    Strafverschärfung - Lebenswandel

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Nach der Rechtsprechung dürfen Umstände der allgemeinen Lebensführung bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3, 8, 9, 10, 12, 23; BGH StV 1984, 21).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Verbleibende Zweifel sind aber zugunsten des Angeklagten zu lösen und stehen deshalb der ihn belastenden (vgl. BGHSt 38, 4, 7 m.w.N.) Maßregelanordnung entgegen.
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 460/87

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 Abs. 1 StGB) setzt voraus, daß der Täter den Hang hat, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, er wegen einer auf den Hang zurückzuführenden rechtswidrigen Tat verurteilt wird und die Gefahr besteht, daß er infolge seines Hanges mit Wahrscheinlichkeit erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (std. Rspr.; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3).
  • BGH, 23.08.1989 - 3 StR 264/89

    Berücksichtigung der bisherigen Lebensführung bei der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Nach der Rechtsprechung dürfen Umstände der allgemeinen Lebensführung bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3, 8, 9, 10, 12, 23; BGH StV 1984, 21).
  • BGH, 22.07.1988 - 2 StR 361/88

    Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Nach der Rechtsprechung dürfen Umstände der allgemeinen Lebensführung bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3, 8, 9, 10, 12, 23; BGH StV 1984, 21).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 568/00

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erforderliche

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Zwar sind den Urteilsgründen Anhaltspunkte zu entnehmen, die eine jedenfalls psychische Rauschmittelabhängigkeit beim Angeklagten (vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 568/00) nahelegen; doch erlauben sie dem Senat nicht, die dem Tatrichter vorbehaltene Entscheidung zu bestätigen.
  • BGH, 20.08.1991 - 4 StR 392/91

    Nachprüfung der Anordnung der Vorwegverurteilung einer Strafe - Änderung einer

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Soweit das Landgericht schließlich darauf abstellt, daß es günstiger wäre, wenn der Angeklagte "nach erfolgreichem Abschluß der Therapie ... seine Bewährung in der Freiheit erprob(en) kann" (UA 33), fehlt die Darlegung, welche konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg gefährden und wie sich dies bei diesem Angeklagten auswirken könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9; BGH NStZ 1986, 428; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 481 /00).
  • BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93

    Allgemeine Lebensführung - Tat - Anklage - Urteil - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
    Nach der Rechtsprechung dürfen Umstände der allgemeinen Lebensführung bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3, 8, 9, 10, 12, 23; BGH StV 1984, 21).
  • BGH, 18.09.1989 - 3 StR 315/89

    Reichweite der strafschärfenden Berücksichtigung des Vorlebens und der konkreten

  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Dabei hat die Strafkammer verkannt, dass es sich bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), deren tatbestandliche Voraussetzungen bei einer Anordnung sicher feststehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, insoweit in NStZ 2004, 111 nicht abgedruckt; Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295).
  • BGH, 01.03.2023 - 4 StR 349/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Vorliegen zum Urteilszeitpunkt,

    Während sich die Frage der Schuldfähigkeit auf den Tatzeitpunkt bezieht, muss der Hang i.S.d. § 64 StGB zum Urteilszeitpunkt bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 2 StR 599/18, juris Rn. 15 und vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, juris Rn. 8).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Eine solche positive Feststellung ist aber Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (BGH NStZ-RR 2001, 295; BGH, Beschluß vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02).
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01

    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle

    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (BGH, Beschluß vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

    Denn das Landgericht wertet damit zu Lasten des Angeklagten, dass er die Tat überhaupt beging, anstatt von deren Begehung Abstand zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10; vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines

    Da es sich bei der Unterbringung nach § 64 StGB um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), muss der symptomatische Zusammenhang ebenso wie die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 64 StGB bei einer Anordnung sicher feststehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 2 5/03, StraFo 2003, 431; Beschlüsse vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295; vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13).
  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 39/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen

    Dabei hat sie allerdings übersehen, dass auch die strafschärfende Berücksichtigung der vom Täter aufgebrachten kriminellen Energie dann gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, wenn diese sich ihrerseits aus strafbarkeitsbegründenden Umständen herleitet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295; vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 465/10, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Körperverletzung 2; vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7; vom 21. November 2017 - 1 StR 491/17, juris Rn. 16).
  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
    Dass die Bewertung des Merkmals "Hang" bezogen auf den Tatzeitpunkt im Oktober 2018 eventuell anders ausfiele, ändert nichts am Ergebnis, weil insofern der Zeitpunkt der Hauptverhandlung für die Beurteilung maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01.03.2001 - 4 StR 36/01).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Ein solcher Hang muss sowohl während der Anlasstat ("die auf seinen Hang zurückgeht") als auch im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Hauptverhandlung vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 08.06.2010 - 3 StR 162/10, und vom 01.03.2001 - 4 StR 36/01).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295) sicher feststehen; eine "hohe Wahrscheinlichkeit" genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 425/08

    Doppelverwertungsverbot (Vorwurf der Begehung der Tat, statt von ihr Abstand zu

  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 325/09

    Strafzumessung (Gewinnstreben; moralisierende Wendungen); Doppelverwertungsverbot

  • BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01

    Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo;

  • BGH, 26.01.2016 - 3 StR 543/15

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Einfuhr von Betäubungsmitteln; Beihilfe zum

  • KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21

    Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall und vertypten Milderungsgründen;

  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung weiterer noch nicht abgeurteilter

  • BGH, 18.02.2005 - 2 StR 551/04

    Doppelverwertungsverbot (besondere kriminelle Energie; notwendige Handlungen)

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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