Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.05.2000 | OLG Düsseldorf, 17.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01   

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https://dejure.org/2001,1190
BGH, 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 203 StPO; § 129 Abs. 1 StGB; § 129 a Abs. 1 StGB; § 270 StPO; § 210 Abs. 2 StPO; § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 264 StPO; § 207 Abs. 4 StPO; Art 103 Abs. 2 GG
    Sofortige Beschwerde; Eröffnungsverfahren; Prüfung des Verfahrenshindernisses der anderweitigen Rechtshängigkeit; Klärung von Tatsachen an, die die angeklagte Straftat betreffen im Strengbeweisverfahren; Freibeweisverfahren; "Gesamtvereinigung" verschiedener regionaler ...

  • lexetius.com

    StPO § 203; StGB § 129 Abs. 1, § 129 a Abs. 1

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsverfahren - Verfahrenshindernis - Anderweitige Rechtshängigkeit - Freibeweisverfahren - Strengbeweisverfahren - Unterbrechung von geheimdienstlicher Agententätigkeit - Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsverfahren - Verfahrenshindernis - Anderweitige Rechtshängigkeit - Freibeweisverfahren - Strengbeweisverfahren - Unterbrechung von geheimdienstlicher Agententätigkeit - Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 203; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1; StPO § 203
    Klärung eines Verfahrenshindernisses bei der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens; Tatbegriff bei der Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    § 202 StPO; §§ 129 Abs. 1, 129a Abs. 1 StGB
    Eröffnungsverfahren/Prüfung eines Verfahrenshindernisses/anderweitige Rechtshängigkeit/Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung/Rädelsführerschaft in den »Revolutionären Zellen«

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Revolutionäre Zellen

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Hans-Joachim Klein (Terrorist)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 349
  • NJW 2001, 1734
  • NStZ 2002, 328
  • NJ 2001, 323 (Ls.)
  • StV 2001, 606 (Ls.)
  • JR 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Wenn es gleichwohl diesem Umstand für die Fortdauer der Mitgliedschaft keine maßgebliche Bedeutung beimißt, weil nach BGHSt 29, 288, 294 die Mitgliedschaft auch in Zeiten fortbestehe, in denen gerade keine Tätigkeit entfaltet werde, wird es weder dem Sinn dieser Entscheidung, noch dem Begriff der mitgliedschaftlichen Beteiligung nach § 129 a Abs. 1 StGB gerecht.

    Gerade weil in BGHSt 29, 288, 294 dieser Grundsatz unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung wiederholt wird, kann die nachfolgende Erwägung, die Mitgliedschaft bestehe auch in Zeiten, in denen keine Tätigkeit für die Vereinigung ausgeübt werde, nur dahin verstanden werden, daß es bei einer solchen aktiven Beteiligung naturgemäß zwischen den einzelnen Betätigungsakten zu Pausen kommen kann, die ohne Einfluß auf das Andauern der Mitgliedschaft bleiben.

    Daraus hat der Senat gefolgert, daß diese Tatbestandsstruktur dazu führe, daß sich die Strafbarkeit der mitgliedschaftlichen Beteiligung auf Jahre erstrecken könne (BGHSt 29, 288, 294).

    Unabhängig von den vorgenannten Erwägungen neigt der Senat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 288 ff.) dazu, auch bei einem Organisationsdelikt mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn nur einzelne Betätigungen eines Mitglieds einer solchen Organisation (kriminelle oder terroristische Vereinigung, Verein i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG) Gegenstand der früheren Anklage und gerichtlichen Untersuchung waren und der Angeklagte nicht darauf vertrauen durfte, daß durch das frühere Verfahren alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfaßt wurden (Urt. des Senats vom heutigen Tage - 3 StR 342100, vgl. dazu Krauth in FS für Kleinknecht, 1985, S. 215, 229 ff.).

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Bleibt nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zweifelhaft, ob ein Prozeßhindernis vorliegt, ist nach der h.M. nach der Art des Prozeßhindernisses oder der Prozeßvoraussetzung zu differenzieren (vgl. BGHSt 18, 274, 277 f.; Überblick bei Paeffgen in SK-StPO 15. Lfg. § 206 a Rdn. 16 f.).

    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Gleichzeitig würden die auch dem Schutz des Angeklagten dienenden Verfahrensinstitute wie Anklage und Eröffnungsverfahren ausgehöhlt (BGHSt 43, 252, 257).
  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55
    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Zusammenfassung mehrerer

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    In solchen Fällen wird diese Frage nicht im Revisionsverfahren im Wege des Freibeweises geklärt, sondern die Sache zu erneuter tatrichterlicher Feststellung im Wege des Strengbeweises zurückverwiesen (BGH, Beschl. vom 16, November 2000 - 3 StR 457/00).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage -

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    So hat der Senat die vorübergehende "Abschaltung" eines Agenten für die Dauer eines Jahres nach der Enttarnung eines anderen Agenten zur Vermeidung einer Entdeckung als für eine geheimdienstliche Agententätigkeit typisch bewertet (BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Danach genügt eben nicht eine nur passive, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslose Mitgliedschaft, vielmehr ist erforderlich, daß diese auf eine aktive Teilnahme am Verbandsleben gerichtet sein muß (BGHSt 29, 114, 120 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Hans-Joachim Klein (Terrorist)

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (51 Js 118/96) war dem Angeschuldigten mit Anklage vom 16. November 1999 zur Last gelegt worden, er habe als Mitglied der "Revolutionären Zelle" Beihilfe zu dem Anschlag auf die Teilnehmer an der OPEC-Konferenz in Wien am 21. Dezember 1975 geleistet.
  • BGH, 19.02.1954 - 2 StR 581/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    In einigen älteren Entscheidungen ist zur Frage des Strafklageverbrauchs noch die Auffassung vertreten worden, daß hier der Zweifelssatz nicht anwendbar sei und nur eine nachgewiesene vorhergehende Verurteilung die erneute Aburteilung hindere (OGHSt 1, 207; BGH, Urt. vom 9. Oktober 1952 - 4 StR 124/52; Urt. vom 19. Februar 1954 - 2 StR 581/53).
  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Insoweit gilt Ähnliches wie für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung, das grundsätzlich auch für solche (Zwischen-)Phasen in Betracht kommt, in denen das Mitglied - gegebenenfalls bedingt durch die äußeren Umstände - keine aktiven Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGHSt 29, 288, 294; 46, 349, 355 ff.).

    Dass das Oberlandesgericht während dieser Zeit keinen Kontakt des Angeklagten zur Führungsebene der Al Qaida festgestellt hat, steht vor dem Hintergrund dieser gewichtigen, fortdauernden, im Einverständnis mit der Führungsebene entfalteten und auf eine aktive Beteiligung an der Organisation gerichteten Tätigkeiten der Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht entgegen (vgl. BGHSt 46, 349, 356 f.).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Da die FOCA in die FDLR integriert war, waren die Angehörigen der Teilorganisation zugleich Mitglieder der Gesamtorganisation (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 354).
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    betreffenden Beschwerdeentscheidung vom 30. März 2001 ausgeführt, dass er dazu neigt, mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn der Angeklagte nur wegen einer einzelnen Betätigung verurteilt worden ist und er nicht darauf vertrauen durfte, durch das frühere Verfahren seien alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfasst (BGHSt 46, 349, 358).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00 - 1   

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https://dejure.org/2000,920
BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00 - 1 (https://dejure.org/2000,920)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2000 - 4 StR 24/00 - 1 (https://dejure.org/2000,920)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 4 StR 24/00 - 1 (https://dejure.org/2000,920)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 350 Abs. 3 StPO; § 141 Abs. 4 StPO
    Bestellung eines Beistands nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; Erstreckung auf die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht; Notwendige Verteidigung

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 237 StPO; § 4 StPO i. V. m. § 3 2. Alt. StPO
    Lückenhafte Beweiswürdigung; Verfahrensverbindung; Allgemeinbekannt

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3222
  • NStZ 2000, 552
  • StV 2001, 606
  • Rpfleger 2000, 470
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95

    Zulässige Revision - Nebenkläger - Tatrichter - Nichtanwendung von

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Sie scheitert insbesondere nicht an den Erfordernissen der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO; denn die Nebenklägerin stützt, ungeachtet des weiter gehenden Revisionsantrags, ihr Rechtsmittel, wie sich bei sachgerechter Auslegung der Revisionsbegründung im Zusammenhang mit dem Schlußantrag ihrer Vertreterin in der Hauptverhandlung erster Instanz ergibt (vgl. BGH JZ 1988, 367 f.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 571/99) darauf, daß der Angeklagte nicht auch wegen der Nebenklagedelikte der Vergewaltigung und des schweren Menschenhandels (§ 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), die - neben (einfachem) Menschenhandel - bereits der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß zugrunde lagen, verurteilt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 400 Rdn. 4).
  • BGH, 08.12.1999 - 1 StR 571/99

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unbegründet

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Sie scheitert insbesondere nicht an den Erfordernissen der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO; denn die Nebenklägerin stützt, ungeachtet des weiter gehenden Revisionsantrags, ihr Rechtsmittel, wie sich bei sachgerechter Auslegung der Revisionsbegründung im Zusammenhang mit dem Schlußantrag ihrer Vertreterin in der Hauptverhandlung erster Instanz ergibt (vgl. BGH JZ 1988, 367 f.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 571/99) darauf, daß der Angeklagte nicht auch wegen der Nebenklagedelikte der Vergewaltigung und des schweren Menschenhandels (§ 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), die - neben (einfachem) Menschenhandel - bereits der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß zugrunde lagen, verurteilt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 400 Rdn. 4).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Sie scheitert insbesondere nicht an den Erfordernissen der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO; denn die Nebenklägerin stützt, ungeachtet des weiter gehenden Revisionsantrags, ihr Rechtsmittel, wie sich bei sachgerechter Auslegung der Revisionsbegründung im Zusammenhang mit dem Schlußantrag ihrer Vertreterin in der Hauptverhandlung erster Instanz ergibt (vgl. BGH JZ 1988, 367 f.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 571/99) darauf, daß der Angeklagte nicht auch wegen der Nebenklagedelikte der Vergewaltigung und des schweren Menschenhandels (§ 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), die - neben (einfachem) Menschenhandel - bereits der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß zugrunde lagen, verurteilt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 400 Rdn. 4).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Sie scheitert insbesondere nicht an den Erfordernissen der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO; denn die Nebenklägerin stützt, ungeachtet des weiter gehenden Revisionsantrags, ihr Rechtsmittel, wie sich bei sachgerechter Auslegung der Revisionsbegründung im Zusammenhang mit dem Schlußantrag ihrer Vertreterin in der Hauptverhandlung erster Instanz ergibt (vgl. BGH JZ 1988, 367 f.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 571/99) darauf, daß der Angeklagte nicht auch wegen der Nebenklagedelikte der Vergewaltigung und des schweren Menschenhandels (§ 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), die - neben (einfachem) Menschenhandel - bereits der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß zugrunde lagen, verurteilt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 400 Rdn. 4).
  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02

    Nebenklagebefugnis (geringe Möglichkeit der Verurteilung wegen einer Katalogtat)

    Für die Nebenklagebefugnis reicht nämlich die - wenn auch nur geringe - Möglichkeit aus, daß der Angeklagte wegen einer nebenklagefähigen Katalogtat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 2000, 552, 553; BGH NJW 1999, 2380; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 397a Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 09.03.2021 - 4 Ws 35/21

    Nebenklägerbeistand, Bestekkungsvoraussetzungen, OLG Hamm

    Der Anspruch auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands besteht bereits dann, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte ein Delikt i.S.v. § 397a Abs. 1 StPO begangen hat und seine Verurteilung deswegen in Betracht kommt bzw. die Verurteilung wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint (BGH NJW 1999, 2380: Dort wurde eine solche Möglichkeit in einem Fall bejaht, in dem das Tatgericht bereits einen Rücktritt vom Versuch des Totschlags angenommen und der Nebenkläger die Beistandsbeiordnung für die Revisionsinstanz beantragt hatte; BGH NStZ 2000, 552; BGH NStZ-RR 2008, 352, 353).
  • OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05

    Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht

    Diese Auffassung knüpft an die für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO herrschende Auffassung an, wonach die Bestellung eines Beistandes nicht davon abhängt, ob wertungsbedürftige, nach dem jeweiligen Verfahrensstand zu prüfende Voraussetzungen erfüllt sind, sondern eine Bestellung schon dann vorzunehmen ist, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, daß der Beschuldigte eine zum Anschluß als Nebenkläger berechtigende Straftat begangen hat (vgl. BGH in NStZ 2000, 552, 553, und NStZ-RR 2002, 340, jeweils m.w.N.; Hilger, a.a.O., § 397a Rdn. 5; Kurth, a.a.O., § 397a Rdn. 3; Meyer-Goßner, a.a.O., § 397a Rdn. 3; a.A. Velten, a.a.O., § 397a Rdn. 4).
  • BGH, 11.02.2008 - 2 StR 626/07

    Nebenklage (Fortwirkung der Beistandsbestellung bis zur Rechtskraft)

    Die durch Beschluss des Landgerichts vom 13. Juli 2006 erfolgte Bestellung von Rechtsanwalt P. als Beistand nach § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionshauptverhandlung (BGH NStZ 2000, 552).
  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 600/14

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Tatmehrheit bei mehreren

    Eine (erneute) Beiordnung des Vertreters der Nebenklägerin ist nicht erforderlich, da sich die durch das Landgericht mit Beschluss vom 2. Januar 2014 vorgenommene Bestellung auch auf das Revisionsverfahren erstreckt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 4 StR 24/00, NStZ 2000, 552, 553 mwN).
  • BGH, 27.07.2001 - 2 StR 276/01

    Nebenklage; (Fortwirken der) Beistandsbestellung; Prozeßkostenhilfe

    Die beantragte Entscheidung würde sich allerdings erübrigen, wenn bereits das Landgericht eine Beistandsbestellung vorgenommen hätte, denn eine Bestellung als Beistand nach § 397a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 2 StR 52/00 und v. 30. Mai 2000 - 4 StR 24/00).
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 592/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlender Vortrag eines rechtmäßigen

    Sowohl die Zulassung der Nebenklage als solche als auch die Beistandsbestellung wirken über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstrecken sich somit auch auf die Revisionsinstanz (vgl. BGH NStZ 2000, 552).
  • BGH, 11.02.2008 - 2 StR 603/07

    Nebenklage (Fortwirkung der Beistandsbestellung bis zur Rechtskraft)

    Die durch Beschluss des Landgerichts vom 25. Juni 2007 erfolgte Bestellung von Rechtsanwalt Dr. F. als Beistand nach § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionshauptverhandlung (BGH NStZ 2000, 552).
  • BGH, 13.07.2006 - 2 StR 228/06

    Strafzumessung (Mathematisierung; Schuldausgleich: Brutalität der Tatausführung,

    Die Beistandsbestellung nach § 397 a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH NStZ 2000, 552).
  • BGH, 13.02.2001 - 2 StR 476/00

    Wirkung einer Beistandsbestellung

    Die Beistandsbestellung nach § 397a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz einschließlich der Revisionshauptverhandlung (BGH, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 2 StR 52/00 - und v. 30. Mai 2000 - 4 StR 24/00).
  • BGH, 07.09.2006 - 2 StR 321/06

    Beistandsbestellung (Fortwirkung über die jeweilige Instanz hinaus bis zum

  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 63/01

    Unzulässiger Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Nebenklage

  • BGH, 04.03.2005 - 2 StR 3/05

    Nebenklage (Revisionsinstanz; Fortwirkung der Beistandsbestellung)

  • BGH, 06.08.2019 - 1 ARs 4/19

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • BGH, 24.08.2021 - 4 StR 56/21

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz als unbegründet; Kostenfolge

  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 291/19

    Zurückweisung der Erinnerung des Nebenklägers

  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 327/06

    Beistandsbestellung (Fortwirkung über die jeweilige Instanz hinaus bis zum

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 151/06

    Beistandsbestellung (Fortwirkung über die Instanz hinaus)

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 380/04

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Revisionsantrag; andere Rechtsfolge;

  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 501/07

    Nebenklage (Zulassung; Beistandsbestellung; Fortwirkung bis zum rechtskräftigen

  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 51/05

    Fortwirkung der Beistandsbestellung in der Revisionsinstanz

  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 73/01

    Nebenklage; Prozeßkostenhilfe; Beiordnung; Antrag auf Bestellung eines Beistands;

  • OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09
  • BGH, 23.08.2012 - 2 StR 322/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung); Fortwirkung der

  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 331/08

    Unbegründete Revision; Fortwirkung der Beistandsbestellung bis zum

  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 3 Ss 422/07

    Nebenklage; Beistand

  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02
  • LG Kiel, 26.01.2022 - 5 Qs 2/22

    Nebenklage, Anfangsverdacht, rückwirkende Beiordnung

  • BGH, 04.03.2005 - 2 StR 3/05
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.01.2000 - 1 Ws 337/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8017
OLG Düsseldorf, 17.01.2000 - 1 Ws 337/99 (https://dejure.org/2000,8017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2000 - 1 Ws 337/99 (https://dejure.org/2000,8017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - 1 Ws 337/99 (https://dejure.org/2000,8017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung; Bestellung; Pflichtverteidiger; Anhörung; Angeklagter; Untersuchungshaft; Hauptverhandlung; Beschleunigungsgebot; Verfahrensverzögerung

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 142 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 140, 142 Abs. 1 S. 2
    Anhörung des Angeklagten vor Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 212
  • StV 2001, 606
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