Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 10.10.2001

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   OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/2001, 1 Ws 3/01   

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https://dejure.org/2001,5334
OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/2001, 1 Ws 3/01 (https://dejure.org/2001,5334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.01.2001 - 1 Ws 3/2001, 1 Ws 3/01 (https://dejure.org/2001,5334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 1 Ws 3/2001, 1 Ws 3/01 (https://dejure.org/2001,5334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckte Disziplinarmaßnahme; Beschwerdebefugnis; Unerhebliche Rechtswirkung; Vollstreckungsverfahren; Zulässigkeit

  • Judicialis

    StPO § 119 Abs. 3; ; StPO § 304

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 3, § 304
    Beschwerde gegen vollstreckte Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 80 Js 39635/97
  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/2001, 1 Ws 3/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 221
  • StV 2001, 690
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/01
    Diese vom Bundesgerichtshof (NJW 1979, 881; 1979, 882) geteilte Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 27. Mai 1997 (NJW 1997, 2163 und daran anschließend BVerfG NJW 1998, 2131) nunmehr aufgegeben.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/01
    Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 11. Oktober 1978 (NJW 1979, 154), dass eine Beschwerde gegen eine auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Durchsuchung, die abgeschlossen ist, prozessual überholt und deshalb unzulässig sei.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/01
    Diese vom Bundesgerichtshof (NJW 1979, 881; 1979, 882) geteilte Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 27. Mai 1997 (NJW 1997, 2163 und daran anschließend BVerfG NJW 1998, 2131) nunmehr aufgegeben.
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Der Vortrag des Beschwerdeführers gab jedoch Anlass, zu prüfen, ob die Beschwerde darüber hinaus auch auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der verfahrensgegenständlichen Maßnahmen für die Vergangenheit zielte (vgl. für den Fall einer noch nicht vollständig vollzogenen Disziplinarmaßnahme OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 1 Ws 3/01 -, NStZ-RR 2001, S. 221).
  • OLG Hamburg, 09.01.2004 - 3 Vollz (Ws) 123/03

    Zur Durchführung von Disziplinarverfahren

    Für die Anordnung von Disziplinarmaßnahmen gegen Untersuchungsgefangene wird die Grenze, bis zu der noch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Tat und Ahndung besteht, bei drei Monaten angesetzt, sofern der Gefangene die eingetretene Verzögerung nicht verursacht hat (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 221, 222; OLG Nürnberg, NStZ 1989, 246; Boujong in: KK zur StPO, 5. Aufl., 2003, Rdz. 89 zu § 119 StPO), das OLG Düsseldorf (StrV 1990, 503) hat eine Disziplinarmaßnahme aufgehoben, weil seit ihrer Verhängung sechs Monate vergangen waren.
  • OLG Nürnberg, 09.06.2009 - 1 Ws 301/09

    Strafvollzug in Bayern: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in

    Für die Anordnung von Disziplinarmaßnahmen gegen Untersuchungsgefangene wird dabei die Grenze, bis zu der noch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Tat und Ahndung besteht, bei drei Monaten angesetzt, sofern die eingetretene Verzögerung nicht der Gefangene verursacht hat (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg a. a. O. sowie OLG Nürnberg a. a. O. und OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 221).
  • OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18

    Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines

    Daran ändert auch der Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft nichts (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.1.2001 - 1 Ws 3/01, NStZ-RR 2001, S. 221), zumal der Beschwerdeführer sogleich nach der Verhängung der Disziplinarmaßnahmen gerichtliche Entscheidungen beantragt hatte, wobei über die Anträge erst später entschieden wurde.
  • LG Arnsberg, 18.08.2022 - 2 StVK 88/21
    Für die Anordnung von Disziplinarmaßnahmen gegen Untersuchungsgefangene wird die Grenze, bis zu der noch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Tat und Ahndung besteht, bei drei Monaten angesetzt, sofern der Gefangene die eingetretene Verzögerung nicht verursacht hat (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 221, 222; OLG Nürnberg, NStZ 1989, 246; Boujong in: KK zur StPO, 5. Aufl., 2003, Rdz. 89 zu § 119 StPO), das OLG Düsseldorf (StrV 1990, 503) hat eine Disziplinarmaßnahme aufgehoben, weil seit ihrer Verhängung sechs Monate vergangen waren.".
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 10.10.2001 - 512 Qs 100/01   

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https://dejure.org/2001,20272
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LG Berlin, Entscheidung vom 10.10.2001 - 512 Qs 100/01 (https://dejure.org/2001,20272)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 512 Qs 100/01 (https://dejure.org/2001,20272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 690
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Berlin, 10.10.2001 - 512 Qs 100/01
    Zwar ist es auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 27, 39) mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, grundsätzlich vereinbar, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur so lange als gegeben ansehen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen.
  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus LG Berlin, 10.10.2001 - 512 Qs 100/01
    Denn gegen einen Ausländer kann bei Vorliegen der dazu erforderlichen Voraussetzungen Abschiebehaft nach § 57 Abs. 2 AuslG angeordnet werden noch während er sich in Untersuchungshaft befindet (vgl. BGHZ 129, 98 = NJW 1995, 1898).
  • KG, 06.12.1994 - 1 W 6129/94
    Auszug aus LG Berlin, 10.10.2001 - 512 Qs 100/01
    § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG, wonach Abschiebehaft unzulässig ist, wenn die Abschiebung vorhersehbar nicht innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden kann, steht dem nicht entgegen, weil bei Untersuchungshaft stets mit der Möglichkeit einer Entlassung gerechnet werden muß (vgl. KG StV 1996, 107, 108; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 57 AuslG Rdn. 15).
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