Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 78 b Abs. 3 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Vor § 1 StPO; § 263 StGB; § 153a StPO; Art 103 Abs. 1 GG; Art. 20 GG; § 78 StGB; § 46 Abs. 1 StGB
    Ablaufhemmung; Prozeßurteil; Beschleunigungsgebot; Verfahrenshindernis wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Von Amts wegen / Darlegungsanforderungen); Betrug; Verfahrenseinstellung; Schuldgrundsatz; Menschenrecht; Schuldgrundsatz; Verjährungsverhinderung

  • lexetius.com

    StGB § 78 b Abs. 3; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • DFR

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

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Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verfahrenseinstellung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Frage der Verfahrenseinstellung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de , S. 38 (Kurzinformation)

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Recht auf ein faires Verfahren

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs (RA Ulrich Sommer)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 46, 159
  • NJW 2001, 1146
  • NStZ 2001, 270
  • StV 2001, 89



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07  

    Kompensation einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch

    In welchem Umfang sich dabei der Konventionsverstoß auf das Verfahrensergebnis auswirken muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, namentlich auch nach dem - durch die Belastungen des verzögerten Verfahrens geminderten - Maß der Schuld des Angeklagten (vgl. BGHSt 46, 159, 174; s. auch BGH NStZ 1996, 506; 1997, 543, 544; StV 2002, 598).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03  

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 55, 349, 369), die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159, 169, 171).

    Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten hierzu in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (BVerfG NJW 1984, 967; BGHSt 46, 159, 169 ff.).

    Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 55, 349 zur Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahrens), die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159 ).

    Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ; im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend BGHSt 46, 159 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07  

    Rügeverkümmerung

    Ob eine mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 55, 349 ), die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. hierzu EGMR, EuGRZ 1983, S. 371 ; NJW 2002, S. 2856 sowie BGHSt 46, 159 ).
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  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02  

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. auch BVerfGE 92, 277, 326 ff.; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255 und auch folgend BGHSt 46, 159, 169 ff.).

    Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 55, 349 zur Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahrens), die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159 ).

    Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ; im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend BGHSt 46, 159 ).

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01  

    NPD-Verbotsverfahren

    Der Bundesgerichtshof hat das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip nur dann in Betracht gezogen, wenn eine angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen einer Sachentscheidung bei umfassender Gesamtwürdigung nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 46, 159 m.w.N.).

    In den jeweiligen Einzelfällen hat der Bundesgerichtshof ein Verfahrenshindernis bei den geltend gemachten Verstößen gegen das Rechtsstaatsgebot selbst nicht angenommen, so bei erheblicher Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 21, 81; 24, 239; 35, 137; 46, 159), bei Tatprovokation durch staatlich gelenkte Lockspitzel (vgl. BGHSt 32, 345; 33, 356; 45, 321 m.w.N.) sowie bei Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 1984, S. 419 f.).

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03  

    Rechtsfolgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens

    Entsprechend der Entscheidung des BGH vom 25.10.2000 (2 StR 232/00) kommt lediglich in extremen Fällen einer überlangen Verfahrensdauer und vom Angeklagten nicht zu vertretender Verstöße gegen das Beschleunigungsverbot [Anmerkung: gemeint ist "-gebot"] eine Einstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO in Betracht.

    Ob eine mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht in Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 55, 349 im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahrens), die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159 ).

    Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ; im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; vgl. auch BGHSt 46, 159 ).

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03  

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Es sind außergewöhnliche Fälle denkbar, in denen ein Verstoß gegen das Gebot fairer Verfahrensführung dem Verfahren als Ganzem die Grundlage entzieht und dessen Einstellung erzwingt (vgl. BGHSt 46, 159, 171).

    Zwar sind außergewöhnliche Fälle denkbar, in denen ein Verstoß gegen das Gebot fairer Verfahrensführung dem Verfahren als Ganzem die Grundlage entzieht und dessen Einstellung erzwingt (vgl. BGHSt 46, 159, 171).

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03  

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes und mit Art. 6 Abs. 1 MRK nicht in Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159, 169 ff.).

    Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes und mit Art. 6 Abs. 1 MRK nicht in Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159, 169 ff.).

    Ob ein solches vorliegt, ist immer auch im Blick auf das Gewicht der Tat zu bestimmen ( BGHSt 46, 159, 174).

  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02  

    Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche

    Folglich liegt eine "erhebliche Verletzung des Beschleunigungsgebots" vor, die "entsprechend den Anforderungen des BGH (insbesondere in BGH StV 2001, 89 und BGHSt 35, 137) nur noch durch die Annahme eines Verfahrenshindernisses kompensiert werden kann".

    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277/1278; 1993, 3254/3255; 1992, 2472/2473; 1984, 967; zur Strafzumessung vgl. ferner BGH wistra 2002, 300; NStZ-RR 2002, 166 i.V.m. BverfG NStZ 1997, 591; BGH StV 2001, 89; NJW 1999, 1198 = wistra 1999, 139, jeweils m. w. N.).

    Ob ein festgestellter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot so gewichtig ist, dass eine Kompensation im Rahmen einer Sachentscheidung nicht mehr in Betracht kommt und er daher der Weiterführung des Verfahrens insgesamt entgegensteht, ist demnach nicht nur von der bereits verstrichenen und noch zu erwartenden Verfahrensdauer sowie dem Umfang der Latenzzeiten abhängig, sondern auch vom Maß der Schuld des Angeklagten und des daraus resultierenden staatlichen Strafverfolgungsinteresses (vgl. insbesondere BVerfG NJW 1992, 2472/2473 und BGH StV 2001, 89/92, jeweils m. w. N.).

    Tatrichterliche Feststellungen zum Schuldumfang kann das Revisionsgericht aber nicht selbst treffen (BGH StV 2001, 89/93).

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03  

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    In besonderen Ausnahmefällen entsteht bei besonders gravierenden Verzögerungen ein Verfahrenshindernis, das den Abbruch des Verfahrens rechtfertigen kann, wenn nicht die vom Gericht festzustellende Tatschuld eine Weiterführung des Prozesses erforderlich macht ( BGHSt 46, 159, 168 ff.; vgl. schon BGHSt 35, 137).

    Der Tatrichter hat dabei zugleich zu erörtern, ob der Verstoß durch eine Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung - gegebenenfalls unter Anwendung von § 59 StGB - oder etwa durch eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO hinreichend ausgeglichen werden kann ( BGHSt 46, 159, 175).

  • BGH, 06.03.2002 - 2 StR 530/01  

    Aufhebung eines Einstellungsurteils wegen rechtsstaatswidriger

  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07  

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05  

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08  

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

  • BGH, 07.12.2009 - StBSt (R) 2/09  

    Verfahrensrecht - Verfahrensverzögerung und Kompensation für Steuerberater

  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03  

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

  • OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04  

    Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 511/07  

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Untreue (Vergabe von

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03  

    Kein Schadenersatz für Ex-Mannesmann-Chef Esser // NRW muss aber 10.000 Euro

  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08  

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00  

    Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01  

    Rechtschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit einer strafrechtlichen

  • BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04  

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung

  • OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10  

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen

  • OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02  
  • BGH, 23.05.2007 - 5 StR 537/06  

    Kompensation nach der Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03  

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04  

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich

  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06  

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

  • OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02  

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und

  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06  

    StPO § 153; StPO § 153 Abs. 2; StPO § 153a; StPO § 153a

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04  

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

  • OVG Brandenburg, 28.01.2005 - 4 A 716/03  
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04  

    Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten

  • LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06  
  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07  
  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St Ss 161/07  
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 57-IV-11  
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