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   OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01   

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OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01 (https://dejure.org/2001,5867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2001 - 1 Ws 33/01 (https://dejure.org/2001,5867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 (https://dejure.org/2001,5867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung der Haftanordnung; Verhältnismäßigkeit des Haftbefehls; Vorführungsanordnung; Anordnung der Untersuchungshaft; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    StPO § 230 Abs. 2; ; StPO § 310 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 2, § 310 Abs. 1
    Weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach Entlassung aus der Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 382
  • StV 2001, 332
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01
    Ein solches weniger einschneidendes Mittel zur Sicherung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung st:el1t= der Vorführungsbefehl dar, der daher Vorrang vor dem Haftbefehl nach g 230 Abs. 2 StPO hat, wenn er ausreicht (BVerfGE 32, 87, 93; Düsseldorf NStZ 1990, 295; Kleinknecht/MeyerGoßner, StPO, 44. Aufl. 2000, § 230 Rdn. 19 m.w.Nw.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfGE 96, 27, 39 f.).
  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 2 Ws 351/98

    Gegenstandslos, gegenstandsloser Haftbefehl, gerichtliche Überprfung, weitere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01
    Unter Berücksichtigung der Bedeutung des betroffenen Grundrechts erfordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes in diesen Fällen daher, daß auch in dieser Instanz noch eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Grundrechtseingriffs erfolgen kann (a.A. OLG Hamm NJW 1999, 229).
  • OLG Düsseldorf, 03.10.1989 - 3 Ws 704/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01
    Ein solches weniger einschneidendes Mittel zur Sicherung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung st:el1t= der Vorführungsbefehl dar, der daher Vorrang vor dem Haftbefehl nach g 230 Abs. 2 StPO hat, wenn er ausreicht (BVerfGE 32, 87, 93; Düsseldorf NStZ 1990, 295; Kleinknecht/MeyerGoßner, StPO, 44. Aufl. 2000, § 230 Rdn. 19 m.w.Nw.).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    aa) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur ist zwar strittig, ob § 310 Abs. 1 StPO, wonach auf die Beschwerde hin erlassene Beschlüsse des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, sofern sie Verhaftungen oder die einstweilige Unterbringung betreffen, durch weitere Beschwerde angefochten werden können, auch im Falle eines aufgehobenen Haftbefehls anwendbar ist (bejahend etwa OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, in JURIS; Matt, a.a.O., § 310 Rn. 33, jeweils im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung eines erheblichen Grundrechtseingriffs trotz "prozessualer Überholung"; verneinend Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 310 Rn. 7) oder zumindest bei Aufhebung des Haftbefehls nach Einlegung der weiteren Beschwerde das Beschwerdeverfahren trotz prozessualer Überholung weitergeführt werden kann (bejahend etwa: OLG Düsseldorf, StV 2001, S. 332; Matt, a.a.O., Vor § 304 Rn. 72, verneinend: OLG Hamm, NJW 1999, S. 229 ; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 1999 - 1 AR 27/99 - 5 Ws 34/99 -, in JURIS, beide noch unter der Auffassung, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsschutz gegen richterliche Durchsuchungsanordnungen auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nicht übertragen lasse; Pfälz.
  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 77/16

    Razzia Deutsche Bank - Verfassungsverstoß durch Zurückweisung einer Beschwerde

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 1071/15

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen Haftbefehl (Recht

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2012 - Ws 162/12

    Haftbefehl; Haftbeschwerde; Haftanordnung; Weitere Haftbeschwerde

    Während die Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 21.02.2003 - 2 Ws 39/03; juris) und Düsseldorf (Beschluss vom 12.02.2001 - 1 Ws 33/01; juris) sowie (u.a.) Matt (in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., Rdnr. 33 zu § 310) die Frage bejahen, wird sie vom Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 24.11.2005 - 1 Ws 126/05; juris), dem Oberlandesgericht Hamm (NJW 1999, 2299) sowie Meyer-Goßner (StPO 54. Aufl., Rdnr. 7 zu § 310) verneint.
  • OLG Celle, 21.02.2003 - 2 Ws 39/03

    Haftbefehl; Rechtsmitteleinlegung bei Haftanordnung; Erledigung des Haftbefehls;

    Typischer Weise kann die Rechtmäßigkeit dieses Eingriffs in dem nach § 310 Abs. 1 StPO vorgesehenen Instanzenzug nicht überprüft werden, weil der Betroffene - jedenfalls häufig - vor einer Entscheidung des Oberlandesgerichts bereits wieder aus der Haft entlassen sein wird, weil die Hauptverhandlung zwischenzeitlich durchgeführt worden ist (ebenso: OLG Düsseldorf StV 2001, 332; a.A. OLG Hamm NJW 1999, 230, das aber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden dürfte, wenn es effektiven Rechtsschutz bereits dann gewährt sieht, wenn überhaupt eine fachgerichtliche Überprüfung gewährleistet ist; das BVerfG stellt aber ausdrücklich auf eine wirksame Kontrolle duch die im Prozessrecht vorgesehenen Instanzen ab, s. nur 1. Ls in BVerfGE 96, 27).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zulässigkeit der Haftbeschwerde nach Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung des

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

    Danach ist eine Verhaftung des Angeklagten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn mit der erforderlichen Sicherheit bei verständiger Würdigung aller Umstände zu erwarten ist, dass der Angeklagte zum Termin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Becker in: LöweRosenberg, StPO, 26. Aufl., § 230 Rn. 25; OLG Düsseldorf, StV 2001, 332).
  • LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22

    Sicherungshaftbefehl, Vorführungsbefehl, Verhältnismäßigkeit

    Danach ist eine Verhaftung des Angeklagten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn mit der erforderlichen Sicherheit bei verständiger Würdigung aller Umstände zu erwarten ist, dass der Angeklagte zum Termin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Becker in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 230 Rn. 25; OLG Düsseldorf, StV 2001, 332).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 168/19

    Verhältnismäßigkeit eines Sicherungshaftbefehls nach Ausbleiben des Angeklagten

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden, vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 Ws 35/19 - Rn. 5, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
  • OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 Ws 126/05

    Strafverfahren: Weitere Beschwerde des Angeklagten gegen einen erledigten

  • LG Berlin, 10.10.2013 - 524 Qs 48/13

    Sitzungshaftbefehl, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Begründung

  • LG Berlin, 15.10.2013 - 524 Qs 48/13

    Zulässigkeit der Beschwerde bei prozessualer Erledigung eines Haftbefehls;

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.03.2001 - III - 8/01, 1 Ss 179/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,55361
OLG Hamburg, 19.03.2001 - III - 8/01, 1 Ss 179/00 (https://dejure.org/2001,55361)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2001 - III - 8/01, 1 Ss 179/00 (https://dejure.org/2001,55361)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2001 - III - 8/01, 1 Ss 179/00 (https://dejure.org/2001,55361)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfolg einer Revision mit der Verfahrensrüge der fehlerhaften Behandlung des auf die Vernehmung eines früheren Mitangeklagten zielenden Hilfsbeweisantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 332
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94

    Zeugenvernehmung - Verteidiger - Leitungsbefugnis - Wahrunterstellung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.03.2001 - III-8/01
    Deshalb reicht es nicht, wenn der Tatrichter lediglich unterstellt, dass ein als Beweismittel benannter Zeuge lediglich eine Aussage im Sinne der Beweisbehauptung machen werde und dieser erwarteten Aussage im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit abspricht (BGH NStZ 1995, 143, StV 1995, 172 f., [BGH 23.11.1994 - 2 StR 593/94] Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl., § 244 StPO RNr. 71).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.03.2001 - 1 Ss 179/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,34022
OLG Hamburg, 19.03.2001 - 1 Ss 179/00 (https://dejure.org/2001,34022)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2001 - 1 Ss 179/00 (https://dejure.org/2001,34022)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2001 - 1 Ss 179/00 (https://dejure.org/2001,34022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 332
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