Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 27.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6040
OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01 (https://dejure.org/2001,6040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2001 - 2 Ss 325/01 (https://dejure.org/2001,6040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2001 - 2 Ss 325/01 (https://dejure.org/2001,6040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Letztes Wort des Angeklagten, vorherige freiwillige Abwesenheit , Anwesenheit im letzten Hauptverhandlungstermin, Anwesenheit bei Urteilsverkündung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Letztes Wort des Angeklagten; Vorherige freiwillige Abwesenheit ; Anwesenheit; Letzter Hauptverhandlungstermin; Verletzung formellen Rechts; Verletzung materiellen Rechts

  • Judicialis

    StPO § 258

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258
    Letztes Wort des Angeklagten; vorherige freiwillige Abwesenheit; Anwesenheit im letzten Hauptverhandlungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 334
  • StV 2001, 390 (Ls.)
  • JR 2002, 57
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
    Insoweit genügt die bloße Möglichkeit, die sich im Übrigen nur selten ausschließen lassen wird (vgl. BGHSt 21, 288, 290 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
    Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort entspricht die Verpflichtung des Gerichts, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279).
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62

    Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
    Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort entspricht die Verpflichtung des Gerichts, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279).
  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 (NJW 2000, 1401) ist der Senat für die zu treffende Haftentscheidung nicht zuständig.
  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85

    Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
    Das ist im Hinblick auf die Bedeutung dieses Rechts auch dann erforderlich, wenn das Gericht das Beweisergebnis schon abschließend beraten hatte und zur Verkündung des Urteils bereit ist (vgl. BGHR, § 258 Abs. 3 letztes Wort 2; BGH NStZ 1986, 372).
  • OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 1 Ss 6/15

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Anspruch des Angeklagten auf das letzte Wort bei

    Es entspricht ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass ein Angeklagter nach seiner Rückkehr in die Hauptverhandlung seine Stellung mit all seinen Rechten wieder einnimmt (BGH a.a.O. sowie NStZ 1990, 291; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 334; siehe auch Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 231, Rn. 23; KK-Gmel, StPO, 7. Aufl., § 231, Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 27.04.2001 - 6 Qs 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26564
LG Karlsruhe, 27.04.2001 - 6 Qs 18/01 (https://dejure.org/2001,26564)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2001 - 6 Qs 18/01 (https://dejure.org/2001,26564)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2001 - 6 Qs 18/01 (https://dejure.org/2001,26564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Im vorliegenden Fall hätte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers analog § 140 Abs. 2, § 141 StPO stellen können (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 Qs 18/01 -, StV 2001, S. 390; Laufhütte, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 141 Rn 11; Lüderssen/Jahn, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 140 Rn 117 ff. ).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1186/07

    DNA-Identitätsfeststellungsverfahren (§ 81g StPO) als "anderes Verfahren" iSd §

    Hinzu kommt, dass auch die Fachgerichte die rechtliche Interessenvertretung im Verfahren nach § 81g StPO als Verteidigung begreifen (vgl. LG Karlsruhe, StV 2001, S. 390 f.).
  • AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05

    Anwaltgerichtliche Rechtsprechung: Berufsrechtsverletzung - Tätigkeit trotz

    Aus der Kommentierung in § 81g Rdnr. 16 - wie auch aus der wiederholt in Bezug genommenen Entscheidung des BVerfG (NStZ 2001, 328, 331) - ergibt sich weiter, dass für eine Tätigkeit im Verfahren nach §§ 2 DNA-IFG, 81g StPO die Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers entsprechend § 140 Abs. 2 StPO in Betracht kommt ( Meyer-Goßner , a.a.O., unter Hinweis auf LG Karlsruhe, StV 2001, 390).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht