Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 11.07.2000 | BGH, 18.04.2001

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1067
BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01 (https://dejure.org/2001,1067)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2001 - 3 StR 21/01 (https://dejure.org/2001,1067)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2001 - 3 StR 21/01 (https://dejure.org/2001,1067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30 a Abs. 1 BtMG; § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB
    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Nicht geringe Menge bei Ecstasy; Wirkstoff MDMA; Verfall; Härtevorschrift des § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB und Ermessen

  • lexetius.com

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4, § 30 a Abs. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1805
  • NStZ 2001, 381
  • StV 2001, 407
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01
    Bei dem in sogenannten Ecstasy-Tabletten enthaltenen Wirkstoff 3, 4 Methylendioxy-N-methamphetamin (MDMA) beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und von § 30 a Abs. 1 BtMG bei 30 g MDMA-Base (im Anschluß an BGHSt 42, 255).

    Der Senat hatte in seiner Grundsatzentscheidung vom 9. Oktober 1996 (BGHSt 42, 255 ff.) für den ebenfalls in Ecstasy-Tabletten enthaltenen Wirkstoff MDE/MDEA entschieden, daß die nicht geringe Menge bei 30 g MDE-Base (entspricht 35 g MDEHydrochlorid) beginnt.

    Dies ließe sich ohne Täterbenachteiligung dadurch erreichen, daß der Wert für MDE, das Amphetaminderivat mit der geringsten Wirkungsintensität innerhalb dieser Gruppe, zugrunde gelegt wird (BGHSt 42, 255, 267).

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2 und 4) und allgemeiner Meinung in der Kommentarliteratur (Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 c Rdn. 7; Horn in SK-StGB 18. Lfg. § 73 c Rdn. 5; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 73 c Rdn. 3).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90

    Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2 und 4) und allgemeiner Meinung in der Kommentarliteratur (Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 c Rdn. 7; Horn in SK-StGB 18. Lfg. § 73 c Rdn. 5; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 73 c Rdn. 3).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    dd) Mit der Festsetzung der nicht geringen Menge auf 5 Gramm MetamfetaminBase wird zwar eine realistische Einordnung des Metamfetamins im Vergleich zu Amfetamin, Kokain und Heroin, nicht aber zu den 3, 4- Methylendioxy-Derivaten (MDA, MDMA, MDE) erreicht, bei denen die nicht geringe Menge 30 Gramm MDA/MDMA/MDE-Base beträgt (BGHSt 42, 255, 267; BGH NStZ 2001, 381).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    d) Der Bundesgerichtshof ist dementsprechend wiederholt ohne weiteres von der Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls von Wertersatz neben der Verhängung von Jugendstrafe ausgegangen und hat lediglich die Anwendung der Härtevorschrift des § 73 c StGB näher geprüft (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2001 - 3 StR 21/01, NJW 2001, 1805 und vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09, NJW 2009, 2755).

    Der ergänzende Hinweis auf die Belastung "mit einer so exorbitant hohen Geldforderung" lässt im Übrigen befürchten, dass das Landgericht die Möglichkeit einer bloßen Reduzierung der Höhe des Verfalls (von Wertersatz) gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB ("soweit"; vgl. BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 21/01, NJW 2001, 1805, 1806 m.w.N.) übersehen hat.

  • BGH, 06.08.2008 - 2 StR 86/08

    Neue Festlegung der nicht geringen Menge Metamfetamin - Anfragebeschluss des 2.

    c) Der Senat verkennt nicht, dass mit der Festsetzung der nicht geringen Menge auf 5 Gramm Metamfetamin-Base zwar eine ungefähr realistische Einordnung des Metamfetamins im Vergleich zu Amfetamin, Kokain und Heroin, nicht aber zu den 3, 4-Methylendioxy-Derivaten (MDA, MDMA, MDE), bei denen die nicht geringe Menge 30 Gramm MDA-/MDMA-/MDE-Base beträgt (BGHSt 42, 255, 267; BGH NStZ 2001, 381), erreicht wird.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00   

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https://dejure.org/2000,15878
OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00 (https://dejure.org/2000,15878)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.07.2000 - 3 Ws 715/00 (https://dejure.org/2000,15878)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 3 Ws 715/00 (https://dejure.org/2000,15878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Androhung eines Pflichtverteidigers auf das Fernbleiben bei einer anberaumten Hauptverhandlung; Anforderungen an die Erheblichkeit eines angedrohten Übels i.R. der Verwerflichkeitsprüfung einer Nötigung; Entstehen kostenrechlicher Folgen für den Angeschuldigten bei einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2001, 407
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2001/02

    Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Eröffnungsbeschlüsse (Subsidiarität;

    d) Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft, in der auch angekündigt wurde, ein vorläufiges Berufsverbot gemäß § 132 a StPO bei dem Beschwerdegericht beantragen zu wollen, hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 11. Juli 2000 als unbegründet verworfen (abgedruckt, in: StV 2001, S. 407 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01   

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https://dejure.org/2001,2712
BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01 (https://dejure.org/2001,2712)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2001 - 3 StR 69/01 (https://dejure.org/2001,2712)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01 (https://dejure.org/2001,2712)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Dies hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aufgrund einer Vorlage des 4. Strafsenats vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 284/99 (NStZ 2001, 35; vgl. auch den vorangegangenen Anfragebeschluß vom 14. März 2000 (NStZ 2000, 474)) mit Beschluß vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) entschieden.
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Dies hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aufgrund einer Vorlage des 4. Strafsenats vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 284/99 (NStZ 2001, 35; vgl. auch den vorangegangenen Anfragebeschluß vom 14. März 2000 (NStZ 2000, 474)) mit Beschluß vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) entschieden.
  • BGH, 18.09.1987 - 3 StR 396/87

    Tatherrschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme -

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese neue Rechtsprechung gilt - unabhängig davon, ob sie sich zugunsten oder zu Lasten eines Angeklagten auswirkt - auch für "Altfälle" (vgl. BVerfG NStZ 1990, 537 (zu § 316 StGB); Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 38 m.w.N.; für den Bandenbegriff des Betäubungsmittelgesetzes vgl. BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese neue Rechtsprechung gilt auch für Altfälle, unabhängig davon, ob sie sich zugunsten oder zu Lasten des Angeklagten auswirkt - hier für die Beschaffungsfahrten im Januar und Februar 2001 (BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01; vgl. BVerfG NStZ 1990, 537 (zu § 316 StGB)).
  • BGH, 27.05.2004 - 4 StR 41/04

    Bandenmäßiges Handeltreiben (Anwendung des neuen Bandenbegriffs; auf eine gewisse

    Diese Voraussetzung zur Annahme einer Bande ist auch nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. BGHSt 46, 321, 329; BGH StV 2001, 407; BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 1 StR 146/03).
  • BGH, 08.05.2007 - 1 StR 203/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben (Feststellungen; keine Bande bei Gegenüberstehen in

    Eine Bande liegt nämlich nur bei einem Zusammenschluss von mindestens drei Personen vor (BGH StV 2001, 407).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 67/01

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Für den Bandenbegriff nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes kann jedoch nichts anderes gelten (vgl. auch BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01).
  • LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19
    Eine bandenmäßige Begehung setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen, den Willen zur Bindung für die Zukunft und eine gewisse Dauer voraus (BGH NStZ 2001, 421; StV 2001, 407).
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