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   BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00   

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BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00 (https://dejure.org/2001,708)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2001 - 5 StR 474/00 (https://dejure.org/2001,708)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 5 StR 474/00 (https://dejure.org/2001,708)
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Freitodbegleiter

§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, §§ 34, 35 StGB, keine Rechtfertigung oder Entschuldigung der unerlaubten Einfuhr von Rauschgift zum Zwecke der (straflosen) Sterbehilfe;

§ 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, keine "leichtfertige" Todesverursachung bei freiwilligem Selbstmord eines unheilbaren Kranken;

Einzelfall einer Anwendung von § 59 StGB durch das Revisionsgericht, zu den Voraussetzungen des § 55 StGB (hier bejaht)

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 34 StGB; § 35 StGB; § 59 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG; § 212 StGB; § 17 Satz 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 59c StGB; Art. 1 GG
    Sterbehilfe; Einfuhr und Überlassung eines Betäubungsmittels; Suizid; Betäubungsmittelüberlassung mit leichtfertiger Todesverursachung; Teleologische Reduktion; Verwarnung mit Strafvorbehalt (Ermessensreduktion); Sterbebegleitung; (Natrium-) Pentobarbital; ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 34, 35, 59; BtMG 1981 § 30 Abs. 1 Nr. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einfuhr eines Betäubungsmittels - Überlassung eines Betäubungsmittels - Rechtfertigung - Entschuldigungsgrund - Suizid - Schwerstkranker - Betäubungsmittelüberlassung mit leichtfertiger Todesverursachung - Verwarnung mit Strafvorbehalt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überlassung eines Betäubungsmittels zum freien Suizid an unheilbar Schwerkranken, Dolantin-Fall, Sterbehilfe

  • Judicialis

    StGB § 34; ; StGB § 35; ; StGB § 59; ; BtMG 1981 § 30 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Sterbehilfe und Betäubungsmittelrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG (1981) § 30 Abs. 1 Nr. 3; StGB §§ 34, 35, 59
    Rechtfertigung einer BtM-Straftat bei Ermöglichen eines Suizids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB AT, Überlassen eines Betäubungsmittels zur freiverantwortlichen Selbsttötung

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 279
  • NJW 2001, 1802
  • NStZ 2001, 324
  • NStZ 2001, 546 (Ls.)
  • StV 2001, 684 (Ls.)
  • JR 2002, 426
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).

    bb) Das Merkmal der Leichtfertigkeit im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG wird durch den Bundesgerichtshof dahin interpretiert, daß leichtfertig handelt, wer die Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs des Geschehens "aus besonderem Leichtsinn oder aus besonderer Gleichgültigkeit" außer acht läßt (BGHSt 33, 66, 67).

    Eine Verantwortlichkeit des Angeklagten unter diesem Gesichtspunkt würde jedenfalls voraussetzen, daß in dem Zeitpunkt, als Frau Dr. T durch den Eintritt ihrer Bewußtlosigkeit die Kontrolle über das Geschehen verlor, noch eine Möglichkeit zur Rettung ihres Lebens bestand (vgl. BGH NStZ 1984, 452 m. Anm. Fünfsinn StV 1985, 57; BGH NStZ 1985, 319, 320; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).

    Dabei hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, daß derjenige, der sich an einem Akt der eigenverantwortlich gewollten und bewirkten Selbstgefährdung beteiligt, an einem Geschehen teilnimmt, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGHSt 32, 262, 265).

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).

    Solches ist bei der hiesigen besonderen Fallgestaltung, in der die Empfängerin des Betäubungsmittels in jeder Hinsicht selbstverantwortlich handelte, nicht gegeben (vgl. BGH NJW 2000, 2286).

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).

    (2) Allerdings kann dieser Grundsatz nicht ohne weiteres auf das Betäubungsmittelrecht übertragen werden (BGHSt 37, 179).

  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Der Kausalzusammenhang wurde nicht dadurch unterbrochen, daß die Empfängerin des Betäubungsmittels sich dieses Mittel selbst verabreichte (BGH NStZ 1983, 72; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 -, bei Holtz MDR 1980, 985).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Zum anderen ist die sog. "indirekte Sterbehilfe" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42.301, 305; vgl. auch BGHSt 37, 376; 40, 257) und einem nahezu einhelligen Grundkonsens im Schrifttum zulässig (Kutzer NStZ 1994, 110, 114 f. m.N.).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Eine Verantwortlichkeit des Angeklagten unter diesem Gesichtspunkt würde jedenfalls voraussetzen, daß in dem Zeitpunkt, als Frau Dr. T durch den Eintritt ihrer Bewußtlosigkeit die Kontrolle über das Geschehen verlor, noch eine Möglichkeit zur Rettung ihres Lebens bestand (vgl. BGH NStZ 1984, 452 m. Anm. Fünfsinn StV 1985, 57; BGH NStZ 1985, 319, 320; BGH NStZ 1987, 406).
  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Zum anderen ist die sog. "indirekte Sterbehilfe" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42.301, 305; vgl. auch BGHSt 37, 376; 40, 257) und einem nahezu einhelligen Grundkonsens im Schrifttum zulässig (Kutzer NStZ 1994, 110, 114 f. m.N.).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
    Jedenfalls in anderen Regelungszusammenhängen findet der Gedanke Verwendung, daß Vorsatz die Fahrlässigkeit und die Leichtfertigkeit als mindere Verschuldensformen einschließt (vgl. BGHSt 39, 100; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 18 Rdn. 5).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87

    Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung

  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Für die Abgrenzung einer - dementsprechend mangels rechtswidriger Haupttat straflosen - Beihilfe zur Selbsttötung und der Tötung eines anderen, gegebenenfalls auf dessen ernsthaftes Verlangen, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, wer das zum Tod führende Geschehen zuletzt beherrscht (BGH, Urteile vom 14. August 1963 - 2 StR 181/63, BGHSt 19, 135, 139 f.; vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 284; vom 20. Mai 2003 - 5 StR 66/03, NJW 2003, 2326, 2327; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161; Beschluss vom 25. November 1986 - 1 StR 613/86, NJW 1987, 1092; vgl. auch OLG München, NJW 1987, 2940, 2941).

    Ungeachtet der durch den Bundesgerichtshof in der Vergangenheit vorgenommenen Bewertung der Selbsttötung als Verstoß gegen das Sittengesetz (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1954, GSSt 4/53, aaO, 153; siehe auch BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 285), stellt die mit einem Suizid verbundene Zerstörung des grundrechtlich geschützten Rechtsguts Leben - von gravierenden Ausnahmefällen (vgl. etwa den BVerwGE 158, 142) abgesehen - bei natürlicher Betrachtung einen Unglücksfall im Rechtssinn dar (vgl. Kutzer, ZRP 2012, 135, 136).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Das gilt auch dann, wenn die Medikation als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00 - BGHSt 46, 279 ).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    aa) Für die Abgrenzung einer straflosen Beihilfe zur Selbsttötung von der täterschaftlichen Tötung eines anderen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich, wer in Vollzug des Gesamtplans die Herrschaft über das zum Tode führende Geschehen ausübt (BGH, Urteile vom 14. August 1963 - 2 StR 181/63, BGHSt 19, 135, 139 f.; vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 284; vom 20. Mai 2003 - 5 StR 66/03, NJW 2003, 2326, 2327; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161; Beschluss vom 25. November 1986 - 1 StR 613/86, NJW 1987, 1092).
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu einer Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGHSt 32, 262, 263 f. = NStZ 1984, 410 m. Anm. Roxin; BGHSt 36, 1, 17; 37, 179, 181; 46, 279, 288; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; ähnlich bereits BGHSt 24, 342, 343 f.).

    Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es nicht auf die Selbsttötung oder -verletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat (BGHSt 32, 262, 264 f.; 46, 279, 288; 49, 21, 34, 39; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; 1987, 406; BayObLG …

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Wer eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden; denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (grundlegend BGHSt 32, 262 ff.; siehe auch BGHSt 46, 279, 288 f.; BGH NStZ 2001, 205; BGH NJW 2003, 2326, 2327 jew. m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Eine strafbare Beihilfe zum Totschlag gemäß § 212 Abs. 1, § 27 StGB oder zur Tötung auf Verlangen gemäß § 216 Abs. 1, § 27 StGB scheidet angesichts tatbestands- und strafloser Haupttat nach dem Grundsatz der limitierten Akzessorietät aus (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150, 152; BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 288; BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 167; BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176).

    Die Verfügungsgewalt verbleibt insoweit beim überlassenden Arzt, der Patient erhält nur eine Konsummöglichkeit (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, StV 1998, 592, vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 283, vom 27. Mai 2014 - 2 StR 354/13, StV 2014, 609 f.; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl. § 29 Teil 15 Rn. 97 f.).

    (4) Die Notwendigkeit einer teleologische Reduktion des Tatbestandes des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b) BtMG ergibt sich weder aus dem Prinzip der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG noch aus dem Gesichtspunkt der Straflosigkeit der Beihilfe zur Selbsttötung oder aus dem Problemkreis "Sterbehilfe und Sterbebegleitung" (BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00 - BGHSt 46, 279, 284).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem moralpolitischen Engagement des Angeschuldigten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2001, a.a.O.).

  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17

    Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig

    Selbsttötungen sind nicht strafbar; wer sich daran beteiligt, wird deshalb auch nicht bestraft (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262, 264; Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 288; NK-StGB/Neumann, 5. Aufl., Vorbemerkungen zu § 211 Rn. 47).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Das menschliche Leben steht in der Werteordnung des Grundgesetzes - ohne zulässige Relativierung - an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter (BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Wer lediglich eine solche Selbstgefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich nicht wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (BGHSt 32, 262, 263 f.; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 288).

    Diese Rechtsprechung gründet in erster Linie auf Sachverhalte, denen gemein ist, daß die den Verletzungs- oder Tötungserfolg verursachende schädigende Handlung - die Einnahme von Betäubungsmitteln (BGHSt 32, 262 f.; BGH NStZ 1985, 319; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 283), Stechapfeltee (BGH NStZ 1985, 25) oder Alkohol (BGH NStZ 1986, 266; 1987, 406) - durch das Opfer selbst erfolgt und erfährt dann eine Ausnahme, wenn der sich Beteiligende etwa kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1985, 25 f.; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; vgl. auch BayObLG JZ 1997, 521).

    Einer Anerkennung strafloser aktiver Sterbehilfe stünde zudem der sich aus der Werteordnung des Grundgesetzes ergebende vorrangige Schutz menschlichen Lebens entgegen (vgl. BGHSt 46, 279, 285 f.), der auch die sich aus § 216 StGB ergebende Einwilligungssperre legitimiert (vgl. BGHSt aaO S. 286).

  • BGH, 06.04.2016 - 5 StR 504/15

    Verurteilung eines LKA-Beamten wegen Mordes aufgehoben

    Das menschliche Leben steht in der Werteordnung des Grundgesetzes - ohne zulässige Relativierung - an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter (BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

  • VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14

    Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn

  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Sterbehilfe für einen Sicherungsverwahrten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2023 - 9 B 194/23

    Keine Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung

  • BGH, 06.12.2016 - 5 StR 418/16

    Ausnahmsweises Erkennen auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt durch das

  • LG Wuppertal, 24.01.2007 - 23 KLs 80/06

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Arzneimitteln; Verkauf von

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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00   

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BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00 (https://dejure.org/2001,2190)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2001 - 5 StR 571/00 (https://dejure.org/2001,2190)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 5 StR 571/00 (https://dejure.org/2001,2190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 332 StGB; § 334 StGB; § 263 StGB; § 261 StPO
    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen Amtsträger); Bestechlichkeit; Bestechung; Betrug; Überzeugungsbildung; Unrechtsvereinbarung; Vermögensschaden (Kausalität bezüglich der Täuschungshandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Betrug und Untreue - Schmiergeldzahlungen an Mitarbeiter einer Baubehörde - Anforderungen an eine strafgerichtliche Beweiswürdigung - Ausschluss eines Verfalls - Identität zwischen Bestechungslohn und Untreueschaden

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1, § 332, § 334, § 73 Abs. 1
    Betrug, Untreue und Bestechlichkeit n Zusammenhang mit Leistungsausschreibungen der öffentlichen Hand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 684 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Zwar ist bei den Bestechungsdelikten der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, weil Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 - Verletzter 2).

    Insoweit besteht auch ein maßgeblicher Unterschied zu der vom 1. Strafsenat (Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99 -, teilweise abgedruckt in BGHR StGB § 73 - Verletzter 2) entschiedenen Fallgestaltung.

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Zwar ist bei den Bestechungsdelikten der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, weil Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 - Verletzter 2).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Maßgeblich für die Bestimmung des Vermögensschadens beim Betrug ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung (BGHSt 30, 388, 389).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    c) Das Landgericht hat in seiner Beweiswürdigung widerspruchsfrei auch diejenigen Fälle abgeschichtet, die gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wurden oder in denen Freispruch erfolgte (vgl. BGHSt 44, 153, 160).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Sie ist weder lückenhaft noch widersprüchlich; die Überzeugungsbildung des Landgerichts beruht auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage (vgl. BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 7, 21).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruches gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, daß der Täter nicht zweimal zahlen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 5 StR 371 /00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 - Verletzter 3).
  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 492/93

    Entscheidungsfreiheit eines Tatrichters bei der Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Sie ist weder lückenhaft noch widersprüchlich; die Überzeugungsbildung des Landgerichts beruht auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage (vgl. BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 7, 21).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Hier kann übermäßigen Belastungen des Angeklagten im Rahmen der Härteklausel nach § 73c StGB begegnet werden (vgl. auch BGH wistra 1999, 464).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00
    Die zweifelhafte Beurteilung der Konkurrenzen (vgl. BGH NJW 1987, 1340, 1341) beschwert die Angeklagten nicht.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Zumeist liegt auf der Hand, dass das Geschäft auch für einen um den aufgeschlagenen Schmiergeldanteil verminderten Preis abgeschlossen worden wäre, wenn das Schmiergeld - wie hier - einen bloßen Durchlaufposten darstellt (vgl. BGH wistra 1983, 118, 119; 1986, 67; 2001, 295, 296).

    Inwieweit andere Anbieter noch teurere Angebote eingereicht haben, bleibt demgegenüber unerheblich (vgl. BGH wistra 2001, 295, 296).

  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10

    Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale

    Damit scheidet auch eine dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt widersprechende doppelte Inanspruchnahme F. s - aus der Verfallsanordnung einerseits und aus dem zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs S. s andererseits - aus (vgl. auch BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Soweit der Bundesgerichtshof zwischen Bestechlichkeit und einer Straftat, die Bestandteil der von dem Amtsträger vorgenommenen pflichtwidrigen Diensthandlung ist, Tatmehrheit angenommen hat, hat er abstrakt darauf abgehoben, daß die pflichtwidrige Diensthandlung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht zum Tatbestand der Bestechlichkeit gehört (BGH NStZ 1987, 326, 327 (in BGHR StGB § 332 1 Konkurrenzen 2 insoweit nicht abgedruckt); BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 (= NStE Nr. 49 zu § 52 StGB; zuletzt BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - S. 13)).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Schutzzweck des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in, derartigen Fällen gebietet, eine Doppelinanspruchnahme auszuschließen (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Bei lediglich teilweiser Identität, etwa wenn der Druckunternehmer nur einen Teil des Bestechungslohns auf den Preis aufgeschlagen und den anderen Teil aus seiner sonst üblichen Gewinnspanne bezahlt hätte, erfordert der Gesichtspunkt des Doppelbelastungsverbots nicht die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; übermäßige Belastungen des Angeklagten könnten vielmehr durch die Härteklausel nach § 73 c StGB vermieden werden (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Der weitergehenden, für dessen Entscheidung (BGH, Urt. vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 Verletzter 4) nicht erheblichen Auffassung des 5. Strafsenats schließt sich der Senat nicht an.

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Bei einer solchen Sachverhaltskonstellation gehen die Ersatzansprüche des Verletzten gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB vor (BGH, Urteil vom 6. Februar 2001 - 5 StR 571/00; zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR StGB § 73 - Verletzter 4).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss (BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, wistra 2001, 295, 297).

    Entscheidend ist, ob eine zwingende innere Verknüpfung zwischen dem erlangten Vorteil und dem ersatzfähigen Schaden eines Dritten vorliegt (BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, BGHR StGB § 73 Verletzter 4=wistra 2001, 295, 297).

    Stellt der Bestechungslohn zugleich quasi spiegelbildlich den Nachteil im Rahmen einer Untreuehandlung des Bestochenen dar, so muss eine Verfallsanordnung unterbleiben, um eine doppelte Inanspruchnahme auszuschließen (BGH, Urt. v. 11. Mai 2001, 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 31 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, BGHR StGB § 73 Verletzter 4=wistra 2001, 295, 297; BGH, Beschl. v. 15. Januar 2003, 5 StR 362/02, NStZ 2003, 423).

    Übermäßigen Belastungen des Angeklagten kann dann im Rahmen der Härteklausel nach § 73 c StGB begegnet werden (BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, BGHR StGB § 73 Verletzter 4=wistra 2001, 295, 297; BGH, Urt. v. 11. Mai 2001, 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 32).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Auch für einen Fall der Art, daß dem Dienstherrn ein Schaden entstanden wäre, der demjenigen Vermögenszuwachs spiegelbildlich entspräche, den der Angeklagte aus der Tat erlangt hat (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 4 und 5, insoweit in BGHSt 46, 310 nicht abgedruckt; BGHSt 47, 22), ist nichts Tragfähiges festgestellt.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09

    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche

    Aufgrund einer am Schutzzweck des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB orientierten Auslegung hat der Bundesgerichtshof auch die Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn abgelehnt, wenn dem Bestechungslohn spiegelbildlich ein Schaden gegenübersteht, obwohl Schutzgut der Bestechung nicht das Vermögen, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Auch dies belegt, dass der Anspruch des verletzten Dritten nicht unmittelbar an den verwirklichten Straftatbestand anknüpfen kann (BGHR StGB § 73 Verletzter 3, 4).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit eine zwingende innere Verknüpfung zwischen dem erlangten Vorteil und dem ersatzfähigen Schaden eines Dritten vorliegt (BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Zwar weist die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft (S. 18, 19) zutreffend darauf hin, dass ein Vorteil gegebenenfalls auch in der Aussicht auf eine zukünftige Besserstellung bestehen kann ( Fischer a.a.O. Rz. 11e) Insoweit ist anerkannt, dass allein die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags die (materielle) Situation des Amtsträgers verbessern kann (vgl. BGH wistra 2001, 295 [296]; s. weiter Korte a. a. O. § 331 Rz. 74; Heine/Eisele a.a.O., § 331 Rz. 17; Stein/Rudolphi , a. a. O. § 331 Rz. 21 a.E.; vgl. aber auch BGHSt 47, 295 [304]: "eher fernliegend" hinsichtlich Reputationsgewinn und Karrierechancen); Gleiches gilt dann auch für die Aussicht auf die Zurverfügungstellung eines Pkw.
  • LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Falle einer Manipulation

    Entscheidend ist vielmehr, ob eine zwingende innere Verknüpfung zwischen dem aus der Tat erlangten Vorteil und dem ersatzfähigen Schaden eines Dritten besteht (BGH, 5. Strafsenat, Urteil vom 06. Februar 2001, 5 StR 571/00, bei Juris Rn. 34, wistra 2001, 295).
  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

    Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB kommt vorliegend in Betracht, dass ein Teil des Bestechungslohns in Höhe des der Stadt entstandenen Schadens dieser nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB zusteht (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 4).
  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

  • LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04

    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06

    Verfallsanordnung gegen einen Nebenbeteiligten (ausschließende Ansprüche des

  • LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03

    Schmiergelder, "Provisionen" und sonstige Sondervorteile als aus der

  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 174/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 73

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06
  • ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03

    Anspruch auf Herausgabe des gewährten Bestechungslohns

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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2001 - 3 StR 219/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4940
BGH, 11.07.2001 - 3 StR 219/01 (https://dejure.org/2001,4940)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2001 - 3 StR 219/01 (https://dejure.org/2001,4940)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 3 StR 219/01 (https://dejure.org/2001,4940)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Mitführen einer Schußwaffe - Schuldspruchänderung - Gebrauchsbereitschaft einer Waffe - Zurechnung der Bewaffnung eines Mittäters

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 25 Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 3; ; BtMG § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
    Keine Zurechnung der Bewaffnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 684
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 219/01
    Die Bewaffnung eines Mittäters kann ihm nicht über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden (BGHSt 42, 368; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 -).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 219/01
    Die Bewaffnung eines Mittäters kann ihm nicht über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden (BGHSt 42, 368; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 -).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.06.2001 - 1 Ws 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25045
OLG Frankfurt, 28.06.2001 - 1 Ws 59/01 (https://dejure.org/2001,25045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2001 - 1 Ws 59/01 (https://dejure.org/2001,25045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 1 Ws 59/01 (https://dejure.org/2001,25045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftverschonung des Beschuldigten nach Einlegung einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Begründung eines dringenden Tatverdachts für die Anordnung der Untersuchungshaft; Berücksichtigung sozialer Bindungen des Beschuldigten bei der Erwägung einer Fluchtgefahr ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 76
  • StV 2001, 684
  • StV 2001, 685
 
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 12.04.2000 - 931 Gs 477/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,31019
AG Frankfurt/Main, 12.04.2000 - 931 Gs 477/00 (https://dejure.org/2000,31019)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.04.2000 - 931 Gs 477/00 (https://dejure.org/2000,31019)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. April 2000 - 931 Gs 477/00 (https://dejure.org/2000,31019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 684 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Borken, 24.07.2019 - 26 Gs 211/19

    Form und notwendiger Inhalt des Haftantrags

    Mit dem gesetzlichen Antragserfordernis gem. § 125 Abs. 1 StPO ist unvereinbar, dass das Gericht den Sachverhalt, dessentwegen Untersuchungshaft angeordnet werden soll, und die Delikte, die dem Beschuldigten vorgeworfen werden, einschließlich deren Begehungsweise (z.B. Raub oder räuberische Erpressung, Täterschaft oder Teilnahme, Versuch oder Vollendung) durch Auswertung der polizeilichen Ermittlungsakten selbst festlegt (wie hier AG Frankfurt, Beschl. v. 12.04.2000, 931 Gs 477/00, StV 2001, 684, zitiert nach JURIS).
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