Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2083
BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01 (https://dejure.org/2001,2083)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2001 - 4 StR 46/01 (https://dejure.org/2001,2083)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01 (https://dejure.org/2001,2083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 247 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 247a StPO
    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation (pflichtgemäßes Ermessen; Aufrechterhaltung der Rechtsprechung nach dem Zeugenschutzgesetz; Vorrang der Entfernung vor der audiovisuellen Zeugenvernehmung); Anwesenheit; absoluter Revisionsgrund; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtfreiheitsstarfe - Sexuelle Mißbrauchshandlungen - Ergänzende Vernehmung - Entfernung aus Sitzungssaal - Zeugnisverweigerungsrecht - Entfernung des Angeklagten - Antrag auf wörtliche Protokollierung - Verlust des Beweismittels - Antrag auf Videovernehmung

  • Judicialis

    StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 52; ; StPO § 55; ; StPO § 247; ; StPO § 273 III; ; StPO § 247 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247, § 247 a
    Ausschluss des Angeklagten bei angekündigter Zeugnisverweigerung; Verhältnis zwischen § 247 und § 247 a StPO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 608
  • StV 2002, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    Der Nebenkläger hat angegeben, bei weiterer Anwesenheit seiner Mutter (der Angeklagten) werde er keine weiteren Angaben mehr machen; damit droht der Verlust des Beweismittels, d. h. der Nebenkläger will überhaupt nichts mehr, also auch die Wahrheit nicht sagen (vgl. BGHSt 22, 18, 21).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann das Gericht - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85) - gem. § 247 Satz 1 StPO anordnen, dass sich der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt, wenn ein Zeuge, der - wie hier - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, in der Hauptverhandlung erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls er in Gegenwart des Angeklagten vernommen werde (BGHSt 22, 18, 21; BGH StV 1995, 509; NStZ 1997, 402; BGH, Beschluß vom 17.1.2001- 1 StR 480/00 = BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).

    Diese nachvollziehbare (Selbst-) Einschätzung trägt den von der Rechtsprechung für eine Entfernung der Angeklagten geforderten "Druck der Anwesenheit des Angeklagten" für den Zeugen (BGHSt 22, 18, 21; s. auch BGH NStZ 1999, 94 f.), auch wenn Michael H. bei anderer Gelegenheit seine Angaben (ohne "immer alles" zu sagen) in Gegenwart der Angeklagten gemacht hat.

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    Diese nachvollziehbare (Selbst-) Einschätzung trägt den von der Rechtsprechung für eine Entfernung der Angeklagten geforderten "Druck der Anwesenheit des Angeklagten" für den Zeugen (BGHSt 22, 18, 21; s. auch BGH NStZ 1999, 94 f.), auch wenn Michael H. bei anderer Gelegenheit seine Angaben (ohne "immer alles" zu sagen) in Gegenwart der Angeklagten gemacht hat.
  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann das Gericht - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85) - gem. § 247 Satz 1 StPO anordnen, dass sich der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt, wenn ein Zeuge, der - wie hier - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, in der Hauptverhandlung erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls er in Gegenwart des Angeklagten vernommen werde (BGHSt 22, 18, 21; BGH StV 1995, 509; NStZ 1997, 402; BGH, Beschluß vom 17.1.2001- 1 StR 480/00 = BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann das Gericht - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85) - gem. § 247 Satz 1 StPO anordnen, dass sich der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt, wenn ein Zeuge, der - wie hier - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, in der Hauptverhandlung erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls er in Gegenwart des Angeklagten vernommen werde (BGHSt 22, 18, 21; BGH StV 1995, 509; NStZ 1997, 402; BGH, Beschluß vom 17.1.2001- 1 StR 480/00 = BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 383/00

    Zeugenvernehmung; Ausschluß der Öffentlichkeit; Audiovisuelle Vernehmung;

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    An ihr ist grundsätzlich festzuhalten; daran ändert auch die Einfügung des § 247 a StPO (audiovisuelle Zeugenvernehmung) durch das Zeugenschutzgesetz vom 30.4.1998 (BGBl. I 820) nichts: Denn zum einen regelt § 247 a StPO nicht den Fall des § 247 Satz 1 StPO, dass nämlich zu befürchten ist, ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen, zum anderen geht nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Entfernung des Angeklagten gem. § 247 StPO einer audiovisuellen Zeugenvernehmung vor (vgl. BGH NStZ 2001, 261, 262; Diemer NJW 1999, 1667, 1669 f.; kritisch Rieß StraFo 1999, 1, 6; Kuckein StraFo 2000, 397, 398).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann das Gericht - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85) - gem. § 247 Satz 1 StPO anordnen, dass sich der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt, wenn ein Zeuge, der - wie hier - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, in der Hauptverhandlung erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls er in Gegenwart des Angeklagten vernommen werde (BGHSt 22, 18, 21; BGH StV 1995, 509; NStZ 1997, 402; BGH, Beschluß vom 17.1.2001- 1 StR 480/00 = BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Tatplanverwirklichung -

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann das Gericht - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85) - gem. § 247 Satz 1 StPO anordnen, dass sich der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt, wenn ein Zeuge, der - wie hier - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, in der Hauptverhandlung erklärt, unter dem Druck der Anwesenheit des Angeklagten von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls er in Gegenwart des Angeklagten vernommen werde (BGHSt 22, 18, 21; BGH StV 1995, 509; NStZ 1997, 402; BGH, Beschluß vom 17.1.2001- 1 StR 480/00 = BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 488/00

    Unzulässiger Ausschluß des Angeklagten von der Hauptverhandlung; Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    Ob es - obwohl im Gesetz nicht vorgesehen - aus Rechtsgründen geboten ist, dem aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten - bei einem Sachverhalt wie hier - die Möglichkeit zu geben, die Vernehmung des Zeugen durch eine Videosimultanübertragung mitzuverfolgen (vgl. v. Gemmeren NStZ 2001, 263, 264; a. A. Schlüchter in SK-StPO § 247 a Rdnr. 8; für eine entsprechende Regelung "de lege ferenda": 62. DJT, Beschlüsse IV 7 = NJW 1999, 121; Kleinknecht/ Meyer-Goßner aaO § 247 Rdnr. 14), muß der Senat nicht entscheiden; denn das LG hat der Angeklagten diese Möglichkeit eingeräumt.
  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
    Die Vermutung der Verteidigung, der Zeuge habe die Entfernung der Angeklagten aus "taktischen" Gründen - also rechtsmissbräuchlich - beantragt, ist nicht erwiesen; eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme insoweit ist dem Senat versagt (vgl. BGH NStZ 1997, 296 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    aa) In welcher Weise der Vorsitzende im Fall des Ausschlusses während einer Zeugenvernehmung die durch § 247 Satz 4 StPO gebotene Unterrichtung des Angeklagten vornimmt, wird durch das Gesetz nicht näher bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180, 181 Rn. 15; siehe auch BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, NStZ 2001, 608 sowie Kretschmer JR 2007, 258, 259; van Gemmeren NStZ 2001, 263, 264).

    In Entscheidungen des 4. und des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist in Erwägung gezogen worden, bei Ausschluss des Angeklagten die simultane Videoübertragung einer Zeugenvernehmung als eine Form der Erfüllung der Unterrichtungspflicht aus § 247 Satz 4 StPO zu gestatten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, NStZ 2001, 608; Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06, NStZ 2006, 713, 714 Rn. 5 sowie BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - 5 StR 173/95, BGHR StPO § 247 Satz 4, Unterrichtung 6 aE; Beschluss vom 10. März 2009 - 5 StR 530/08, StV 2009, 226, 227 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009) oder bei erfolgter Übertragung von einer lediglich noch im Umfang reduzierten Pflicht zur nachträglichen Unterrichtung auszugehen (etwa BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25 aE).

    Vielmehr hat er zugrunde gelegt, dass § 247 StPO neben § 247a StPO anwendbar bleibt (BTDrucks. 13/7165 S. 10 rechte Spalte) und zunächst in § 247a Satz 1 StPO aF die dort eröffnete Videoübertragung der Zeugenvernehmung in den Sitzungssaal als subsidiär gegenüber dem Ausschluss des Angeklagten gemäß § 247 StPO geregelt (vgl. BTDrucks. 15/1976 S. 12 linke Spalte; BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, NStZ 2001, 608; SK-StPO/Frister aaO § 247 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01

    Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer

    Zutreffend hat das Landgericht den Vorrang einer Verfahrensweise nach § 247 StPO vor einer solchen nach § 247a StPO beurteilt (BGHR StPO § 247a Audiovisuelle Vernehmung 3; BGH StV 2002, 10, 11).

    Dies sollte den neuen Tatrichter, wenn sich in der neuen Hauptverhandlung die gleiche Problematik stellt, indes zusätzlich veranlassen zu erwägen, zur effektiven Information des aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten eine Videosimultanübertragung der gemäß § 247 StPO in seiner Abwesenheit durchgeführten Zeugenvernehmung zu ermöglichen (vgl. BGH StV 2002, 10, 11; van Gemmeren NStZ 2001, 263, 264).

  • BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10

    Beweiswürdigung (Lücken; Widersprüche); schwerer sexueller Missbrauchs eines

    Nach der von der Revision mitgeteilten - aus dem Protokoll nicht hinreichend deutlich ersichtlichen - Videoübertragung der Vernehmung an den aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, StV 2002, 10; aber auch Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 29; ferner Graf/Berg, StPO, § 247 Rn. 16; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 48; jeweils mwN) könnte dessen Verzicht auf eine Befragung der Zeugin eine Heilung des Verstoßes (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, NJW 2010, 2450 Rn. 25) begründen, wenngleich er vor der Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO erklärt wurde.
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03

    Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben

    Insoweit gilt im Ergebnis nichts anderes als für die ähnlichen Fallgestaltungen bei Vernehmung eines in Anwesenheit des Angeklagten nicht aussagebereiten zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen (vgl. BGH NStZ 2001, 608) oder eines in Anwesenheit des Angeklagten nicht einlassungsbereiten Mitangeklagten (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 4).
  • BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09

    Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung

    Etwas anderes gilt dann, wenn zu befürchten ist, dass ein Zeuge in Gegenwart des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. BGHSt aaO; BGH NStZ 2001, 608 ) oder von seinem umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 116) Gebrauch machen werde.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2003 - 25 W 97/02

    Zeugenschutz im Zivilprozess: Vorübergehende Entfernung einer Partei während

    Diese - im Strafprozess in § 247 a StPO seit 1998 auch gesetzlich vorgesehene - Vorgehensweise ist freilich selbst im Strafprozess nur für den Fall vorgesehen, dass die dringende Gefahr eines wesentlichen Nachteils für das Wohl des Zeugen nicht durch Entfernung des Angeklagten abgewendet werden kann, mithin ist die Möglichkeit, nach § 247 a StPO vorzugehen, nicht vorrangig vor Maßnahmen nach § 247 StPO (BGH StV 2002, 10).
  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 193/09

    Ausschluss des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (kein Recht auf Übertragung der

    Daher kann dies aus Rechtsgründen auch nicht geboten sein (vgl. BGH NStZ 2001, 608).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht