Rechtsprechung
   KG, 08.05.2001 - (4) 1 Ss 180/99 (90/99)   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz Zurückverweisung zur Festsetzung der Strafe - Erhebung von Beweisen durch das Revisionsgericht zu Prozessvoraussetzungen im Freibeweisverfahren - Verdacht des unerlaubten Handeltreibens nach Beobachtung von Austauschhandlungen unter konspirativen Umständen - Verdunkelung durch Verschlucken von Beweismitteln - Vergabe von Brechmitteln als körperliche Untersuchung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Menschenwürde - Mageninhalt als unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Besprechungen u.ä.

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)

    Brechmittel-Fall

    § 81 a StPO; § 102 StPO
    Körperliche Untersuchung im Strafverfahren; Nemo-tenetur-Prinzip; Menschenwürdegarantie; Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 08.03.1999 - 6 Op Js 923/95
  • KG, 08.05.2001 - (4) 1 Ss 180/99 (90/99)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 132 (Kotz/Rahlf)
  • StV 2002, 122



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04  

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Denn auch wenn die Verabreichung eines Abführmittels medizinisch indiziert war, da das weitere Verbleiben des Kokains im Körper des Beschuldigten mit nicht unerheblichen Gesundheitsgefahren verbunden war, so diente sie doch auch der Gewinnung von Beweismitteln und war damit als Untersuchung im Sinne des § 81 a Abs. 1 S. 1 StPO zu werten (LR-Krause zu § 81 a Rn. 16; vgl. KG StV 2002, 122).

    Insbesondere war die Behandlung mit einem Laxativum zur Feststellung verfahrenserheblicher Tatsachen geeignet und erforderlich, da ein milderes, aber ebenso wirksames Mittel zur Gewinnung der als Beweismittel benötigten "Bodypacks" nicht gegeben war (vgl. KG StV 2002, 122, 123 ff.).

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10  

    Fahrlässige Tötung; Brechmitteleinsatz gegen Drogendealer; Exkorporation von

    Hinzu tritt, dass der Angeklagte in Erfüllung der ihm obliegenden Fortbildungspflicht (§ 4 BO; vgl. auch BGHSt 43, 306, 311) gehalten war, nach Erlass der Dienstanweisung vom 1. März 2001 erschienene Expertisen zur Kenntnis zu nehmen, die eine Exkorporation unter Zwangsanwendung als medizinisch unbeherrschbar bewertet hatten (vgl. das vom Kammergericht eingeholte und in dessen Urteil vom 8. Mai 2001 in StV 2002, 122, 123 f. dargestellte und zustimmend bewertete Sachverständigengutachten; Stellungnahme des Präsidenten der Hamburger Ärztekammer, zitiert bei Binder/Seemann NStZ 2002, 234, 236, die in Fußnote 36 mit Nachweisen die gegenteilige Auffassung von B. und anderer in Kriminalistik 1997, 277, 282 als medizinische Mindermeinung bezeichnen; vgl. auch EGMR NJW 2006, 3117, 3118 zur Bewertung des medizinischen Risikos in Deutschland ab 1996).
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