Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 26.11.2001

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01   

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https://dejure.org/2001,3943
BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01 (https://dejure.org/2001,3943)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - 1 StR 28/01 (https://dejure.org/2001,3943)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - 1 StR 28/01 (https://dejure.org/2001,3943)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB
    Betrug; Täuschungshandlung und Eheversprechen, Freundschaftsversprechen (Mitbestimmung); Kausalität zwischen Täuschung und Irrtum; Künftige Zahlungsfähigkeit; Darlehen; Täuschung über den Verwendungszweck

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StV 2002, 132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01
    Der neue Tatrichter wird aber zu bedenken haben, daß eine Zusammenfassung mehrerer tatbestandsmäßiger Verhaltensweisen zu einer Betrugstat hier voraussetzt, daß jedenfalls eine Ausführungshandlung sich gleichzeitig auf sämtliche Tatbestandsverwirklichungen im Sinne des § 263 StGB bezog (vgl. BGHSt 40, 138, 167; BGH NStZ-RR 1998, 234; siehe aber auch BGHSt 32, 215, 216).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01
    Der neue Tatrichter wird aber zu bedenken haben, daß eine Zusammenfassung mehrerer tatbestandsmäßiger Verhaltensweisen zu einer Betrugstat hier voraussetzt, daß jedenfalls eine Ausführungshandlung sich gleichzeitig auf sämtliche Tatbestandsverwirklichungen im Sinne des § 263 StGB bezog (vgl. BGHSt 40, 138, 167; BGH NStZ-RR 1998, 234; siehe aber auch BGHSt 32, 215, 216).
  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01
    Insoweit genügt es im Blick auf den erforderlichen Kausalzusammenhang, wenn die etwaige Täuschung über den Verwendungszweck für die Vermögensverfügung des Geschädigten wenigstens mitbestimmend war; ein solcher Beweggrund des Darlehensgebers büßt seine rechtliche Bedeutung nicht deswegen ein, weil daneben ein anderer bestand, der von dem Irrtum nicht berührt wurde und für sich allein zu demselben Entschluß des Darlehensgebers geführt hätte (BGHSt 13, 13, 14; BGH wistra 1999, 419, 420; siehe auch BGH MDR bei Dallinger 1958, 139/140; Tiedemann aaO § 263 Rdn. 123).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 388/52

    Anforderungen an das Vorliegen einer betrügerischen Absicht - Nachweis des

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01
    Grundsätzlich ist solches zwar möglich, namentlich wenn eine geäußerte Heiratsabsicht den Charakter eines konkreten Eheversprechens hat, das in Wahrheit aber nur vorgespiegelt und notwendiges Teilstück damit erkennbar verbundener weiterer erlogener Angaben zur Erlangung von Darlehen ist (vgl. BGHSt 3, 215, 216/217; Tiedemann aaO § 263 Rdn. 148).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99

    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01
    Insoweit genügt es im Blick auf den erforderlichen Kausalzusammenhang, wenn die etwaige Täuschung über den Verwendungszweck für die Vermögensverfügung des Geschädigten wenigstens mitbestimmend war; ein solcher Beweggrund des Darlehensgebers büßt seine rechtliche Bedeutung nicht deswegen ein, weil daneben ein anderer bestand, der von dem Irrtum nicht berührt wurde und für sich allein zu demselben Entschluß des Darlehensgebers geführt hätte (BGHSt 13, 13, 14; BGH wistra 1999, 419, 420; siehe auch BGH MDR bei Dallinger 1958, 139/140; Tiedemann aaO § 263 Rdn. 123).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

    Auszug aus BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01
    Der neue Tatrichter wird aber zu bedenken haben, daß eine Zusammenfassung mehrerer tatbestandsmäßiger Verhaltensweisen zu einer Betrugstat hier voraussetzt, daß jedenfalls eine Ausführungshandlung sich gleichzeitig auf sämtliche Tatbestandsverwirklichungen im Sinne des § 263 StGB bezog (vgl. BGHSt 40, 138, 167; BGH NStZ-RR 1998, 234; siehe aber auch BGHSt 32, 215, 216).
  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 401/14

    Betrug (Kausalität der Täuschung für den Irrtum: unrichtiger Verwendungszweck bei

    Die unzutreffende Vorstellung vom Verwendungszweck wird nur dann für den Abschluss des Vertrags nicht kausal, wenn der Zweck den Darlehensgeber nicht interessiert (vgl. BGH, StV 2002, 132, 133).
  • OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 84/13

    Betrug: Annahme einer täuschungsbedingten Irrtumserregung bei der

    Aufgrund der durch das (ehemalige) Näheverhältnis gekennzeichneten Opfer-Täter-Beziehung versteht sich insbesondere die Annahme einer täuschungsbedingten Irrtumserregung sowie einer durch den Irrtum bedingten Vermögensverfügung nicht von selbst (Anschluss an BGH, Beschluss vom 08.03.2001 - 1 StR 28/01 = StV 2002, 132 f. = BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 12).

    b) Bei einer darlehensweisen und ungesicherten Hingabe von Geldbeträgen kann zwar eine Täuschung entweder unter dem Gesichtspunkt fehlender Leistungsfähigkeit oder nicht gegebener Leistungswilligkeit des Angeklagten in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 08.03.2001 - 1 StR 28/01 = StV 2002, 132 f. = BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 12).

    cc) Anders kann es sich verhalten, wenn der Darlehensrückzahlungsanspruch deshalb minderwertig ist, weil der Darlehensnehmer den Darlehensgeber über einen für die Beurteilung seiner künftigen Leistungsfähigkeit wichtigen Umstand bewusst falsch informiert und so täuscht (BGH StV 2002, 132 f.).

  • LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
    Gerade die dabei erfolgten Täuschungen über den Verwendungszweck bzw. die Vermögenssituation und die zu gewährenden Sicherheiten sind bei angestrebten Darlehensgewährungen typisch (BGH NStZ 2011, 279; JZ 1979, 75 und StV 2002, 132).

    Dieser irrtumsbedingte Beweggrund der jeweiligen Darlehensgeber büßte seine rechtliche Bedeutung auch nicht deswegen ein, weil daneben ggfs. noch andere Gründe wie etwa ein familiäres oder freundschaftliches Verhältnis bestanden, die von dem Irrtum nicht berührt wurden und für sich allein möglicherweise zu demselben Entschluss des Darlehensgebers geführt hätten (vgl. BGH NStZ 2013, 13 und StV 2002, 132).

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 26.11.2001 - (501) 68 Js 693/00 KLs (24/01)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,43339
LG Berlin, 26.11.2001 - (501) 68 Js 693/00 KLs (24/01) (https://dejure.org/2001,43339)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.11.2001 - (501) 68 Js 693/00 KLs (24/01) (https://dejure.org/2001,43339)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. November 2001 - (501) 68 Js 693/00 KLs (24/01) (https://dejure.org/2001,43339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 132
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