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   BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01   

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https://dejure.org/2001,7360
BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01 (https://dejure.org/2001,7360)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2001 - 2St RR 48/01 (https://dejure.org/2001,7360)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 2St RR 48/01 (https://dejure.org/2001,7360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 55 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 Abs. 2, § 261, § 344 Abs. 2 Satz 2
    Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage durch den Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbelehrter Zeuge; Auskunftsverweigerungsrecht; Verwertung von Aussagen; Hauptverhandlung; Widerspruch; Aufklärungsrüge

Papierfundstellen

  • StV 2002, 179
  • BayObLGSt 2001, 64
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Dies hat der Bundesgerichtshof für das aus einem Verstoß gegen § 163 a Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO resultierende Verwertungsverbot ausgesprochen (BGHSt 38, 214/225 f.); es gilt nach Auffassung des Senats auch für das hier in Betracht kommende Verwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen § 55 Abs. 2 StPO.

    Für diesen Fall kommt der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO eine vergleichbare Bedeutung für die Sicherung der Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung (vgl. BGHSt 38, 214/220) des ursprünglich als Zeuge Vernommenen zu wie der Belehrungspflicht nach § 163 a Abs. 4 Satz 2, § 136, Abs. 1 Satz 2 StPO gegenüber dem Beschuldigten.

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Abzustellen ist darauf, ob die vom Sachverhalt voll unterrichtete Bevölkerung die Strafaussetzung verstehen und billigen würde oder nicht (BayObLGSt 1977, 196/198; BGHSt 24, 64/69).
  • BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 1 St 401/77
    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Abzustellen ist darauf, ob die vom Sachverhalt voll unterrichtete Bevölkerung die Strafaussetzung verstehen und billigen würde oder nicht (BayObLGSt 1977, 196/198; BGHSt 24, 64/69).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Die Problematik seiner Aussage ist keine prinzipiell andere als die der Einlassung des Beschuldigten (BVerfG NJW 1975, 103).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83

    Anforderungen an die Bergründung der Ablehnung eines Beweisantrags -

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Es hätte in den Urteilsgründen darlegen müssen, aus welchen Gründen es eigene Sachkunde in Anspruch nimmt, wobei die Anforderungen an Ausführlichkeit und Überprüfbarkeit der Gründe sich nach der Schwierigkeit der Beweisfrage sowie nach Art und Ausmaß der auf dem fremden Fachgebiet beanspruchten Sachkunde richten (vgl. BGHSt 12, 18/20; BGH StV 1984, 232/233; OLG Düsseldorf VRS 65, 375).
  • OLG Celle, 29.08.1996 - 2 Ss 144/96
    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Widerspruch nicht nachgeholt werden kann (BayObLGSt 1996, 112; OLG Celle StV 1997, 68).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Es hätte in den Urteilsgründen darlegen müssen, aus welchen Gründen es eigene Sachkunde in Anspruch nimmt, wobei die Anforderungen an Ausführlichkeit und Überprüfbarkeit der Gründe sich nach der Schwierigkeit der Beweisfrage sowie nach Art und Ausmaß der auf dem fremden Fachgebiet beanspruchten Sachkunde richten (vgl. BGHSt 12, 18/20; BGH StV 1984, 232/233; OLG Düsseldorf VRS 65, 375).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 2/97

    Verbot der Verwertung von Angaben im vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Dementsprechend ist in der Revisionsbegründung mit Tatsachenvortrag darzustellen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass der von dem Verfahrensverstoß Betroffene der entsprechenden Beweiserhebung rechtzeitig im Sinne von § 257 StPO widersprochen hat (vgl. BGH NStZ 1997, 614).
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Widerspruch nicht nachgeholt werden kann (BayObLGSt 1996, 112; OLG Celle StV 1997, 68).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1983 - 5 Ss 87/83
    Auszug aus BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01
    Es hätte in den Urteilsgründen darlegen müssen, aus welchen Gründen es eigene Sachkunde in Anspruch nimmt, wobei die Anforderungen an Ausführlichkeit und Überprüfbarkeit der Gründe sich nach der Schwierigkeit der Beweisfrage sowie nach Art und Ausmaß der auf dem fremden Fachgebiet beanspruchten Sachkunde richten (vgl. BGHSt 12, 18/20; BGH StV 1984, 232/233; OLG Düsseldorf VRS 65, 375).
  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 113/70

    Sachkunde des Gerichts im Rahmen der Beurteilung der psychischen Gesundheit des

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97

    Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine

  • BayObLG, 10.01.1984 - RReg. 5 St 126/83
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    Andererseits kann bei umfassender Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch das Zusammentreffen nur durchschnittlicher Milderungsgründe zur Annahme besonderer Umstände führen (vgl. BayObLG VRS 101, 116 [120]; OLG Hamm VRS 105, 19 [21] = StV 2003, 671 [672]; Hubrach a.a.O. § 59 Rz. 11).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 3 Ss 120/01

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unbeachtlichkeit fehlender Belehrung

    Dass der Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 55 Abs. 2 StPO die Unverwertbarkeit der Aussage in einem späteren gegen den Zeugen als nunmehr Beschuldigten geführten Verfahren zur Folge haben kann (BayObLGSt 1984, 1 und 2001, 64; Senge in KK-StPO 4.Aufl. § 55 Rdnr. 19), rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • BayObLG, 29.09.2004 - 1 ObOWi 390/04

    Wirksamer Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch kommunalen

    Zudem wird nicht mitgeteilt, ob der im Termin durch einen Rechtsanwalt verteidigte Betroffene der Verwertung der Beweise bereits in der Hauptverhandlung aus dem nunmehr geltend gemachten Grund widersprochen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 260; BGHSt 38, 214/225; BayObLGSt 2001, 64/68).
  • EGMR, 23.10.2018 - 26892/12

    WANNER v. GERMANY

    In Ausnahmefällen kann ein solches Versäumnis dazu führen, dass die Aussage in späteren Strafverfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, soweit der Beschuldigte deren Verwertung als Beweismittel in der Hauptverhandlung des späteren Verfahrens widerspricht (siehe Oberlandesgericht, 2 St RR 48/01, Beschluss vom 16. Mai 2001).
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