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   VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01   

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https://dejure.org/2001,8783
VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 (https://dejure.org/2001,8783)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 (https://dejure.org/2001,8783)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 10 TZ 1734/01 (https://dejure.org/2001,8783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft zur Vorstellung einer umfangreichen Klage; Informationsanspruch der Verteidigung auf Kenntnis der Anklage vor der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft; Grundsatz des fairen Verfahrens; Recht auf "Waffengleichheit" zwischen der ...

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 79
  • NJW 2001, 3802
  • StV 2002, 189
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 2 S 1806/96

    Verstoß gegen die Selbstbindung der Verwaltung durch Nichtanwendung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01
    Aus dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 GG; vgl. dazu zuletzt ausführlich VGH Mannheim, Urteil vom 16.06.1998 - 2 S 1806/96 -, NVwZ 1999, 547) resultierte möglicherweise sogar der Anspruch des Antragstellers, dass die Pressekonferenz nicht vor Zustellung der Anklageschrift (s. §§ 170, 201 StPO) an ihn erfolgen durfte, wobei die Frist von einem Arbeitstag angesichts des Umfangs der Anklageschrift und der Komplexität des Verfahrens als angemessen anzusehen ist.
  • VG Frankfurt/Main, 11.02.1997 - 4 G 11/97
    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01
    Das Verwaltungsgericht hat sich in dem angegriffenen Beschluss mit keinem Wort mit den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Ziffer 23 Abs. 2) auseinander gesetzt, die der Antragsteller bereits mit der Antragsschrift vom 25. Mai 2001 dadurch in das Verfahren eingeführt hat, dass er diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Februar 1997 (4 G 11/97 ) beigefügt hat, geschweige denn mit den Richtlinien vom 5. Oktober 1995.
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01
    Auch außerhalb des Anwendungsbereiches von Art. 103 Abs. 1 GG ist bereits geklärt, dass das Recht auf ein faires Verfahren jedenfalls beinhaltet, dass dem Einzelnen insbesondere die Möglichkeit gegeben werden muss, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 -, NJW 2000, S. 1709).
  • VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der

    Für beabsichtigtes Informationshandeln der Staatsanwaltschaft bedeutet dies: Der Beschuldigte muss von einer Anklageerhebung, über die die Staatsanwaltschaft Auskunft geben will, so rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden, dass er selbst gegenüber Presse und Öffentlichkeit in vergleichbar wirksamer Weise reagieren, insbesondere auf Presseanfragen substantiiert und fundiert antworten oder eigene Medienerklärungen vorbereiten kann (ebenso HessVGH, B.v. 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f., dagegen Huff, NJW 2004, 403/407).

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gebietet daher ein entsprechendes Zuwarten der Strafverfolgungsbehörde vor der Veröffentlichung (ebenso HessVGH, B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 f.; LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f.; ähnlich VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241, das aber nur auf die notwendige Durchsicht der Anklageschrift abstellt).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Fall eines Parteispendenskandals ein Zuwarten im Umfang eines Tages für angemessen erachtet (B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802/3803).

  • LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12

    Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

    Der Anspruch auf ein faires Verfahren beinhaltet u.a. ein Recht auf Waffengleichheit zwischen der Strafverfolgungsbehörde und dem Beschuldigten (HessVGH Beschluss vom 15.10.2001, Az. 10 TZ 1734/01), wie es in Z. 23 Abs. 2 der Richtlinien für das Straf-und Bußgeldverfahren und in den Richtlinien des GenStAs für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den Medien zum Ausdruck gekommen ist.
  • LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2b O 182/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Hinzukommt, dass durch die Mitteilung an die Presse die Verteidigungsfähigkeit des Klägers eingeschränkt wurde, der zwar mit der Gefahr der Aufnahme der Ermittlungen vertraut war, aber eben nicht von der Weisung des Generalstaatsanwalts und der Einleitung der Ermittlungen wußte, weil er von der Aufnahme der Ermittlungen aus der Presse erfuhr und damit der Gefahr ausgesetzt wurde, auf diesbezügliche Fragen von Medienvertretern nicht fundiert antworten zu können (vgl. Hessischer VerwGH, NJW 2001, 3802 - 3803).
  • VG Berlin, 16.06.2016 - 1 K 13.14

    Anspruch auf Auskunft über eine Mitteilung eines Pressesprechers an verschiedene

    Zwar erfordert das aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (- GG -) i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG folgende Grundrecht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.10.1974 - 2 BvR 747/73, BeckRS 9998, 106675), dass die Öffentlichkeit über die Tatsache einer Anklageerhebung erst informiert wird, wenn die Anklage dem Betroffenen zugestellt ist (VGH Kassel, Beschluss vom 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01, juris, Rn. 3; VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.5.2001 - 1 G 2174/01, juris, Rn. 9; LG Wiesbaden, Urteil vom 3.6.2015 - 10 O 80/12, NJW 2015, 2975 [2982]; vgl. auch Ziff. 23 Abs. 2 RiStBV).

    Der Beschuldigte soll in die Lage versetzt werden, unmittelbar im Anschluss an eine öffentliche Äußerung der Staatsanwaltschaft auf Nachfragen von Medienvertretern fundiert antworten zu können (VGH Kassel, Beschluss vom 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01, juris, Rn. 3; LG Wiesbaden, Urteil vom 3.6.2015 - 10 O 80/12, NJW 2015, 2975 [2982]).

  • VG München, 24.09.2020 - M 10 K 20.222

    Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die

    Dem Rechtsanwalt ist die Erarbeitung einer "fundierten" und "substantiierten" Antwort auf Presseanfragen bzw. der Vorbereitung eigener Medienerklärungen zu ermöglichen (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 45; HessVGH, B.v. 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 Rn. 3).
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