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   OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01   

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OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 (https://dejure.org/2001,5927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 (https://dejure.org/2001,5927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2001 - 2 Ws 271/01 (https://dejure.org/2001,5927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Untersuchungshaft, Übergang in Strafhaft, Rechtskraft des Urteils, fortwirkender Rechtsschutz bei erledigten Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersuchungshaft; Übergang in Strafhaft; Rechtskraft des Urteils; Fortwirkender Rechtsschutz; Erledigte Maßnahme

  • Judicialis

    GG Art. 19; ; UVollzO § 91 Abs. 1 Ziffer 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19; UVollzO § 91 Abs. 1 Nr. 1
    Untersuchungshaft; Übergang in Strafhaft; Rechtskraft des Urteils; fortwirkender Rechtsschutz bei erledigten Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01
    Dazu weist er vorab daraufhin, dass diese nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum fortwirkenden Rechtsschutz bei erledigten bzw. prozessual überholten Maßnahmen (BVerfG NJW 1997, 2163) erfolgen.

    Denn jedenfalls gebieten im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG die besonderen Umstände des vorliegenden Falles eine Stellungnahme des Senats zu den von der Jugendkammer getroffenen Entscheidungen (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht schon vor dem bereits erwähnten Beschluss vom 30. April 1997 die Nachweise in NJW 1997, 2163).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 2 Ws 489/98
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01
    Der Senat schließt sich der zu dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage (vgl. die zahlreichen Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 120 Rn. 15) vertretenen Auffassung der wohl überwiegenden Meinung der Obergerichte an (vgl. die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; so auch, allerdings ohne nähere Begründung, BGHSt 38, 63; BGH NStZ 1993, 31 bei Kusch; sowie auch OLG Düsseldorf StV 1999, 609, 610).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01
    Dass die Jugendkammer in ihrer Entscheidung mit keinem Wort darauf eingegangen ist, verletzt den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör, da dieser die Gerichte nicht nur verpflichtet, einem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich überhaupt äußern zu können, sondern auch, die Ausführungen eines Angeklagten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 1984, 1026; BGHSt 28, 44, 46 mit weiteren Nachweisen; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., Einl. Rn. 23).
  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 2 Ws 351/98

    Gegenstandslos, gegenstandsloser Haftbefehl, gerichtliche Überprfung, weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01
    Dazu hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 1. Oktober 1998 (NJW 1999, 229) ausgeführt, dass diese Rechtsprechung es im Fall eines durch die Verurteilung des Angeklagten gegenstandslos gewordenen Haftbefehls, der auf § 230 Abs. 2 StPO gestützt war, nicht gebietet, diesen auf seine Rechtsmäßigkeit zu überprüfen, da der Angeklagte nicht erst und nur im Wege der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsschutz erlangen kann, sondern bereits zuvor fachgerichtliche Prüfung erfolgen könne.
  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01
    Der Senat schließt sich der zu dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage (vgl. die zahlreichen Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 120 Rn. 15) vertretenen Auffassung der wohl überwiegenden Meinung der Obergerichte an (vgl. die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; so auch, allerdings ohne nähere Begründung, BGHSt 38, 63; BGH NStZ 1993, 31 bei Kusch; sowie auch OLG Düsseldorf StV 1999, 609, 610).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01
    Dass die Jugendkammer in ihrer Entscheidung mit keinem Wort darauf eingegangen ist, verletzt den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör, da dieser die Gerichte nicht nur verpflichtet, einem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich überhaupt äußern zu können, sondern auch, die Ausführungen eines Angeklagten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 1984, 1026; BGHSt 28, 44, 46 mit weiteren Nachweisen; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., Einl. Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1986 - 1 Ws 614/86
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01
    Dabei übersieht der Senat nicht die beachtlichen Argumente der Gegenmeinungen, die entweder für den Beginn der Strafhaft auf die förmliche Einleitung der Vollstreckung abstellen (vgl. dazu u.a. Seebode StV 1988, 119 ff; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., Rn. 929 ff.) bzw. bis zum Beginn der Einleitung der Vollstreckung den jeweiligen Angeklagten in einer vom Gesetz allerdings nicht vorgesehenen "Vollstreckungshaft" halten wollen (vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf StV 1988, 110; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11

    Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils

    Die zitierte Rechtsprechung fußt auf Fällen, in denen - anders als hier - ein Haftbefehl vollzogen wurde, sich der Verurteilte also bei Eintritt der Rechtskraft in Untersuchungshaft befand (vgl. BVerfG NJW 2005, 3131 und wohl auch BVerfGE 9, 160 = NJW 1959, 431; OLG Hamm StV 2002, 209; OLG Düsseldorf StV 1988, 110; KG, Beschluss vom 13. August 2008 - 4 Ws 72/08 - Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 5 Ws 640/97 - juris, 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - und 21. April 1975 - 2 Ws 95/75 -).

    Mit Eintritt der Rechtskraft geht die Untersuchungshaft unmittelbar - ohne dass es noch der förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft bedürfte - in Strafhaft über (vgl. BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch NStZ 1993, 31; OLG Hamm StV 2002, 209; KG, Beschluss vom 13. August 2008 - 4 Ws 72/08 - Senat StraFo 2011, 108 [zu § 116b Satz 2 StPO] und Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 5 Ws 640/97 - juris; Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - und 21. April 1975 - 2 Ws 95/75 (dort jeweils offen gelassen, ob Straf- oder "Vollstreckungshaft"); Meyer-Goßner, § 120 StPO Rdn. 15; Wankel in KMR-StPO, § 120 Rdn. 10; differenzierend OLG Düsseldorf StV 1988, 110 und NStZ 1981, 366: bis zur Einleitung der Strafvollstreckung zunächst Vollstreckungshaft; ähnlich OLG Celle NJW 1985, 188 und NJW 1963, 2240, das aber noch eine Ausstrahlungswirkung des Haftbefehls annimmt; a.A. [Fortgeltung des Haftbefehls und Fortdauer der Untersuchungshaft bis zur förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung] OLG Braunschweig NJW 1966, 116 und MDR 1950, 755; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; Linke JR 2001, 358, 362; Wankel, Zuständigkeitsfragen im Haftrecht, S. 95 f.; a.A. [Zwischenhaft generell rechtswidrig] Seebode StV 1988, 119; Paeffgen in SK-StPO, 4. Aufl., § 120 Rdn. 14 ff.) und beginnt die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nach § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1993, 31; BGHSt 38, 63; Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - und 21. April 1975 - 2 Ws 95/75; Wankel in KMR-StPO, § 120 Rdn. 11; a.A. [Fortbestehen der Zuständigkeit des Prozessgerichts bis zur förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung] OLG Braunschweig MDR 1950, 755; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; Linke JR 2001, 358, 362; Wankel, a.a.O., S. 95 f.).

    Anträge und Rechtsmittel, die auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des (vollzogenen) Haftbefehls gerichtet sind, sind daher ab Eintritt der Rechtskraft unzulässig oder werden - wenn sie früher angebracht worden sind - gegenstandslos (vgl. BVerfGE 9, 160 = NJW 1959, 431; OLG Hamm StV 2002, 209; OLG Düsseldorf StV 1988, 110; OLG Celle NJW 1963, 2240; KG, Beschluss vom 13. August 2008 - 4 Ws 72/08 - Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 5 Ws 640/97 - juris; 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - 21. April 1975 - 2 Ws 95/75; Meyer-Goßner, § 120 StPO Rdn. 16).

  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09

    U-Haft, Strafhaft, Übergang

    Dies ist - soweit das Urteil vollständig rechtskräftig wird - in der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2008, 682; OLG Hamm Beschl. v. 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 02.03.2007 - 4 Ws 84/07 - juris; KG Berlin Beschl. v. 21.10.1997 - 5 Ws 640/97 - juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 124; OLG Zweibrücken Beschl v. 11.09.2003 - 1 Ws 407/03 - juris; vgl. auch Schultheis in KK-StPO 6. Aufl. § 120 Rdn. 122; Graf in Beck-OK-StPO Ed. 2 § 112 Rdn. 58).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08

    Haftbeschwerde; prozessuale Überholung; effektiver Rechtsschutz; Anrechnung

    Denn mit der durch Verwerfung der Revision eingetretenen Rechtskraft des Urteils vom 03.09.2007 ist die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft unmittelbar in Strafhaft übergegangen, und zwar ohne Rücksicht auf die förmliche Einleitung der Strafvollstreckung (BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch, NStZ 1993, 31; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 2002, 209; OLG Hamburg NJW 77, 210; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 120, Rdnr. 15; Boujong in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 120, Rdnr. 22).
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Rechtsprechung
   KG, 13.12.2000 - (1) 2 StE 11/00 (4/00)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12530
KG, 13.12.2000 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2000,12530)
KG, Entscheidung vom 13.12.2000 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2000,12530)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2000,12530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 185; StPO § 119 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1
    Anhalten eines Schriftstücks wegen beleidigenden Inhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 209
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

    Die strafrechtliche Rechtsprechung und Literatur tragen dem Rechnung, indem sie bei ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte in besonders engen Lebensbeziehungen einen Schutz der Vertraulichkeit im Sinne einer beleidigungsfreien Sphäre zugestehen, wenn die Mitteilungen Ausdruck des besonderen Vertrauens sind und mit ihrer Weitergabe an Dritte nicht gerechnet werden muss (vgl. KG, StV 2002, S. 209; Brandenburgisches OLG, StV 1995, S. 420 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006, § 185 Rn. 12; Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, vor §§ 185 ff. Rn. 9 ff.; jeweils m.w.N.).
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