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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01   

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https://dejure.org/2001,3155
BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01 (https://dejure.org/2001,3155)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2001 - 4 StR 245/01 (https://dejure.org/2001,3155)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01 (https://dejure.org/2001,3155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden Verletzung; glimmende Zigarette); Begriff der Waffe (Abgrenzung bei Verwendung eines Messers)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung - Strafzumessungserwägungen - Sachbeschwerde - Strafrahmenwahl - Brutale Übergriffe - Alkoholprobleme - Gefährliches Werkzeug - Beibringung einer Brandwunde - Brennende Zigarette - Waffe

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 223 a a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausdrücken einer brennenden Zigarette

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 86
  • StV 2002, 21
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).

    Diese Beurteilung der potentiellen Gefährlichkeit von Körperverletzungen mittels einer brennenden Zigarette widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Zufügen von Brandwunden durch glimmende Zigaretten und das Ausdrücken einer Zigarette auf der Stirn unmittelbar über der Nase ebenso wie das Zufügen von Verletzungen mittels eines brennenden Feuerzeuges jeweils ohne weiteres als gefährliche Körperverletzung gewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01; BGHR StGB 170 d Fürsorgepflichtiger 1).

    Maßgebend ist nicht (allein) die eingetretene Verletzungsfolge, sondern die potentielle Gefährlichkeit (vgl. Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 StGB Rn. 9) der konkreten Benutzung des Werkzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
  • BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59

    gehetzter Hund - § 223a StGB aF (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nF), gefährliches

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Dies gilt namentlich auch, soweit die Jugendkammer den Einsatz des Feuerzeugs als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat gewürdigt hat (vgl. zum Verbrennen der Haut durch ein Feuerzeug als gefährliche Körperverletzung BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93, BGHR StGB § 170d Fürsorgepflichtiger 1; zur Verwendung einer brennenden Zigarette: BGH, Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, und vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Dementsprechend können auch Alltagsgegenstände wie beispielsweise eine brennende Zigarette (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86) oder ein "fester Turnschuh" (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337) als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu bewerten sein, wenn sie nach der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen.
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Es schiene nicht verständlich, die Drohung, das Opfer einer räuberischen Erpressung zu erwürgen oder aus einem hoch gelegenen Fenster zu stürzen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu ahnden, die Drohung, es mit Klebeband zu fesseln oder mit einer brennenden Zigarette zu verletzen (vgl. BGH NStZ 2002, 86 - 4 StR 245/01), dagegen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren.

    Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 (Holzknüppel); NStZ-RR 1999, 355 (Besenstiel); NStZ 1999, 174 (Hund); NStZ 2000, 530 (Kraftfahrzeug); NStZ 2002, 86 (Zigarette); Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 (Schranktür); vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 (Kugelschreiber); vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 (Injektionsspritze); vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 (Winkeleisen)).

  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1999, NStZ-RR 2000, 43; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

    Dabei ist nicht nur an den vorliegenden Fall zu denken, dass jemand ein Taschenmesser bei sich hat, sondern beispielsweise auch an eine Dame, deren Beauty-Koffer ein Nageletui enthält, oder an einen Raucher mit einer brennenden Zigarette (die nach BGH NStZ 2002, 86 ebenfalls ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. darstellt), Dies würde gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schuldgrundsatz verstoßen, wonach Tatbestand und Rechtsfolge im strafrechtlichen Bereich - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen und jede Strafe daher in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen muss (BVerfG NStZ 1995, 76; Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 13 Rdnr.28; jew. m.w.N. z.Rspr, d. BVerfG).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Der neue Tatrichter wird dabei prüfen müssen, ob das Anzünden mittels brennender Papierblätter zusätzlich den Tatbestand des § 224 Nr. 2, 2. Var. StGB erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • KG, 28.01.2005 - 1 Ss 333/04

    Gefährliche Körperverletzung: Verletzung "mittels" eines Pkws als anderes

    Es kommt hinzu, daß ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Gegenstand ist, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall lediglich geeignet zu sein braucht, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, wobei für die Beurteilung nicht allein auf die letztlich eingetretenen Verletzungen abzustellen ist, vielmehr schon die potentielle Gefährlichkeit des Werkzeugs im konkreten Fall ausreicht (BGH NStZ 2002, 30; BGH NStZ 2002, 86).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urt. v. 27. September 2001 - 4 StR 245/01 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 20/12

    Gefährliche Körperverletzung: Pumpsprühflasche mit Haushaltsreiniger als

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276; vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01   

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BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01 (https://dejure.org/2001,1821)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2001 - 1 StR 232/01 (https://dejure.org/2001,1821)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 52 StGB; § 240 StGB; § 241 StGB; § 66 Abs. 2 StGB; § 62 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten, die auf Spontanentschlüssen beruhen; Bedrohung; Nötigung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung; Lebensalter; Wirkungen des Strafvollzuges); Hang

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtvermögensdelikte, Glimmende Zigarette als "gefährliches Werkzeug"

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 30
  • StV 2002, 21
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß sie eine präventive Warnwirkung auf den Angeklagten haben und damit zu einer Haltungsänderung bei ihm führen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 5, 6 m.w.Nachw.).

    Anders wäre es nur, wenn unter Berücksichtigung der Art der in Frage stehenden Delikte für diesen Zeitpunkt eine positive Prognose gestellt werden könnte (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).

  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Die Aufhebung eines Urteils wegen unterbliebener Sicherungsverwahrung kann im Einzelfall auch zur Aufhebung des Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten führen, wenn möglicherweise die Strafe bei Androhung von Sicherungsverwahrung niedriger ausgefallen wäre (BGH StV 2000, 615, 617 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß sie eine präventive Warnwirkung auf den Angeklagten haben und damit zu einer Haltungsänderung bei ihm führen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 5, 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß sie eine präventive Warnwirkung auf den Angeklagten haben und damit zu einer Haltungsänderung bei ihm führen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 5, 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    "In grausamer und sadistischer Weise" vorgenommenen Mißhandlungen steht auch ein Alter "jenseits der Lebensmitte" nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. vom 30. August 1994 -1 StR 271/94).
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Daher ist der Senat an einer Bestätigung des Strafausspruchs gehindert (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 7), so daß der Strafausspruch aufzuheben war, wobei der Senat im Hinblick auf die Ähnlichkeit der Taten auch die Strafe im Fall B. aufgehoben hat (vgl. hierzu BGH wistra 1998, 106, 108 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist ein Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 1999, 616).
  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 7/01

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers; Besondere Umstände (Wohnung als Gefängnis;

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Diese Bewertung von Brandverletzungen widerspricht schon im Ansatz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die gefährliche Körperverletzung bei "Zufügung von Brandwunden durch glimmende Zigaretten" ohne weiteres bejaht hat (Beschl. vom 25. April 2001 - 3 StR 7/01 (mitgeteilt in dem Urteil, das gegen einen an diesem Tatkomplex nicht beteiligten Mittäter in jener Sache am selben Tag ergangen ist)).
  • BGH, 23.01.1989 - 4 StR 615/88

    Freiheitsberaubung als Dauerstraftat verbindet alle weiteren Straftaten zu einem

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Auch wenn diese Handlungen auf Spontanentschlüsse zurückgehen sollten, ist daher das gesamte Geschehen tateinheitlich verbunden (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95

    Tateinheit - Einheitliche Drohung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
    Daher ist der Senat an einer Bestätigung des Strafausspruchs gehindert (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 7), so daß der Strafausspruch aufzuheben war, wobei der Senat im Hinblick auf die Ähnlichkeit der Taten auch die Strafe im Fall B. aufgehoben hat (vgl. hierzu BGH wistra 1998, 106, 108 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Tateinheit

  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).

    Diese Beurteilung der potentiellen Gefährlichkeit von Körperverletzungen mittels einer brennenden Zigarette widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Zufügen von Brandwunden durch glimmende Zigaretten und das Ausdrücken einer Zigarette auf der Stirn unmittelbar über der Nase ebenso wie das Zufügen von Verletzungen mittels eines brennenden Feuerzeuges jeweils ohne weiteres als gefährliche Körperverletzung gewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01; BGHR StGB 170 d Fürsorgepflichtiger 1).

    Maßgebend ist nicht (allein) die eingetretene Verletzungsfolge, sondern die potentielle Gefährlichkeit (vgl. Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 StGB Rn. 9) der konkreten Benutzung des Werkzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Dies gilt namentlich auch, soweit die Jugendkammer den Einsatz des Feuerzeugs als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat gewürdigt hat (vgl. zum Verbrennen der Haut durch ein Feuerzeug als gefährliche Körperverletzung BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93, BGHR StGB § 170d Fürsorgepflichtiger 1; zur Verwendung einer brennenden Zigarette: BGH, Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, und vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Unabhängig davon, dass eine Platzwunde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als eine solche nicht unerhebliche Verletzung angesehen worden ist (BGH, Urteil vom 23. Mai 2001 - 3 StR 62/01, StV 2002, 80), ist für die Tatbestandserfüllung maßgebend nicht (allein) die eingetretene Verletzungsfolge, sondern die potentielle Gefährlichkeit der konkreten Benutzung des Werkzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, StV 2002, 21).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Allerdings darf das Gericht bei der Gefahrenprognose bezogen auf Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 2 und 3 StGB die voraussichtlichen Wirkungen eines bevorstehenden langjährigen Strafvollzugs berücksichtigen, soweit dieser eine Haltungsänderung erwarten lässt (BGH, Urteil vom 04.09.2001 - 1 StR 232/01, juris; Fischer, 68. Aufl. 2021, § 66 Rn. 66).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände vermögen insoweit die Ermessensentscheidung allerdings nicht entscheidend zu beeinflussen (BGH NStZ 2002, 535, 536; 2002, 30 f.).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung den zu erwartenden Auswirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beigemessen hat, geschah dies nur im Zusammenhang mit der nach § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 StGB zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11, Rn. 5; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 302/98, NStZ-RR 1999, 301) und - unter ganz engen Voraussetzungen - bei der Entwicklung der Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522, 523 f.; Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98, Rn. 24, insoweit in NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Da hieraus eine Gesamtstrafe zu bilden sein wird, kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01 - insoweit in NStZ 2002, 30 und StV 2002, 21 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges auch Bedeutung beimessen; diese Umstände sind aber nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; siehe auch BGH NStZ 2002, 30, 31).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Der neue Tatrichter wird dabei prüfen müssen, ob das Anzünden mittels brennender Papierblätter zusätzlich den Tatbestand des § 224 Nr. 2, 2. Var. StGB erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • KG, 28.01.2005 - 1 Ss 333/04

    Gefährliche Körperverletzung: Verletzung "mittels" eines Pkws als anderes

  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 427/11

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der stundenlangen Peinigung eines

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 43/09

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01

    Erstreckung des Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen auf

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