Rechtsprechung
BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 1 StPO
Verletzung der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Änderung der Teilnahmeform) - HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Mordmerkmal der Heimtücke - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Totschlag - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Nebenkläger - Sachrüge - Würdigung des Sachverhaltes - Heimtücke - Nochmalige Verhandlung - Tateinheit
- Judicialis
StPO § 265 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke ist auch bei einem offenen Angriff möglich - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 236 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92
Mord - Arglosigkeit - Heimtücke
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Auch ein offener Angriff kann die Voraussetzungen erfüllen, wenn er so überraschend erfolgt, daß eine Gegenwehr unmöglich gemacht wird (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3 und 16).Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).
- BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86
Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Auch ein offener Angriff kann die Voraussetzungen erfüllen, wenn er so überraschend erfolgt, daß eine Gegenwehr unmöglich gemacht wird (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3 und 16).Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).
- BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
Abgrenzung von Totschlag und versuchtem Totschlag zu versuchtem und vollendetem …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382.384; 39, 353, 368: Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).
- BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382.384; 39, 353, 368: Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168). - BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507). - BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Daß dem Angeklagten die Tatsachen bekannt waren, die es rechtfertigen könnten, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173;… 554, 555: BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11). - BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382.384; 39, 353, 368: Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168). - BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Daß dem Angeklagten die Tatsachen bekannt waren, die es rechtfertigen könnten, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173;… 554, 555: BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11). - BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86
Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Daß dem Angeklagten die Tatsachen bekannt waren, die es rechtfertigen könnten, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173;… 554, 555: BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11). - BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99
Mordmerkmal der Heimtücke
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507). - BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00
- BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Hinderung des Opfers sich zu verteidigen oder zu …
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609, 610).So kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).
- BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13
Vermögensschaden bei Verlust des illegal erlangten Besitzes (Erpressung; Betrug; …
Das war rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, StV 2002, 236; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, StV 2012, 710); das Beruhen der Verurteilung in diesen sechs Fällen auf dem Rechtsfehler lässt sich nicht ausschließen. - BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter …
Erwiese sich der Tatvorwurf einer gemeinschaftlichen Tötung des Lieferanten M. mit dem Ziel, sich in den Besitz des von diesem mitgeführten Rauschgifts zu bringen, als zutreffend, so hätte sich in der Tötungshandlung gerade die der verschärften Strafdrohung des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zugrundeliegende Gefahr realisiert (vgl. BGHSt 42, 123, 125 ff; 43, 8, 13 ff.;… BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Mitsichführen 1: Urteile des Senats vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 und vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00).
- BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16
Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte …
Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten; das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19;… Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 1;… vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, juris Rn. 3;… vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, juris Rn. 8;… vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, juris Rn. 3;… vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13, juris Rn. 1). - BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00
Prozessualer Tatbegriff; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …
Da zwischen dem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und einem dabei begangenen Tötungsdelikt Tateinheit besteht (vgl. BGH, Urt. vom 17. Januar 2001 - 2 StR 437/00 und 2 StR 438/00), kommt eine Beschränkung der Revision auf das bewaffnete Handeltreiben nicht in Betracht (…vgl. Kuckein in KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 8;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0 § 318 Rdn. 13, § 344 Rdn. 7). - BGH, 22.03.2012 - 4 StR 651/11
Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts im Strafverfahren wegen Brandstiftung: …
Das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, StV 2002, 236; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss 332/00 - 83/00 II |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 140 Abs. 2
Strafprozessrecht: Notwendigkeit der Verteidigung bei sowohl zum Tatzeitpunkt wie auch in der Hauptverhandlung betäubungsmittelabhängigen Angeklagten
Papierfundstellen
- StV 2002, 236
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07
Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen
Ob eine Pflichtverteidigerbestellung wegen der "Schwere der Tat" erforderlich ist, bestimmt sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei hier eine Straferwartung von um ein Jahr Freiheitsstrafe zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu näher OLG Düsseldorf StV 2002, 236; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373; OLG München wistra 2006, 118; OLG Rostock Beschl v. 24.06.2002 - I Ws 273/02; OLG Saarbrücken Beschl. v. 24.04.2007 - Ss 25/07; ThürOLG StraFo 2005, 200; OLG Koblenz StraFo 2006, 285;… KK-Laufhütte StPO 5. Aufl. § 140 Rdn. 21;… Meyer-Goßner a.a.O. § 140 Rdn. 23).Vielmehr sind nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, die sich nach dem Zustand seiner Persönlichkeit und den Umständen des Falles richtet, zu berücksichtigen (vgl.: OLG Düsseldorf StV 2002, 236; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG München Beschl. v. 13.12.2005 - 5 StRR 129/05= wistra 2006, 118; ThürOLG StraFo 2005, 200; OLG Rostock Beschl. v. 24.06.2002 - I Ws 273/02; OLG Saarbrücken Beschl. v. 24.04.2007 - SS 25/07).
- LG Nürnberg-Fürth, 12.09.2023 - 16 Qs 39/23
Notwendige Verteidigung bei in Frage stehender Unterbringung nach § 64 StGB
Aufgrund der aktuell vorliegenden Suchtmittelerkrankung, welche zumindest zu einer erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit im Tatzeitpunkt führte, und der Komplexität der Thematik einer Unterbringung nach § 64 StGB kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Angeschuldigte in der Lage ist, sich ausreichend selbst zu verteidigen und - auch unter Beachtung und Wahrung der richterlichen Fürsorgepflicht - dieser im Rahmen der Hauptverhandlung die Rechtslage ausreichend verständlich gemacht werden kann (OLG Hamm StV 1984, 66; OLG Nürnberg 25.7.2007 - 2 Ws 452/07; OLG Düsseldorf 22.11.2000 - 2 a Ss 332/00-83/00 II, StV 2002, 236; LG Schweinfurt StraFo 2018, 114;… MüKoStPO/Kämpfer/Travers StPO § 140 Rn. 49;… BeckOK StPO/Krawczyk StPO § 140 Rn. 45).