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   BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01   

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BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01 (https://dejure.org/2001,2660)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2001 - 1 StR 444/01 (https://dejure.org/2001,2660)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 1 StR 444/01 (https://dejure.org/2001,2660)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Nr. 1 BtMG 1981; § 49 Abs. 2 StGB; § 29a Abs. 2 BtMG; § 46 StGB
    Strafrahmenverschiebung bei Betäubungsmitteldelikten (Menge des Rauschgiftes und Umfang des Aufklärungserfolges nach § 31 BtMG); Minder schwerer Fall; Strafzumessung

  • lexetius.com

    BtMG 1981 § 31 Nr. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 908
  • StV 2002, 259
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01
    Kriminalpolitisches Ziel der Vorschrift des § 31 BtMG ist, über die Aufklärungshilfe von in Rauschgiftdelikte verstrickten Tätern und Beteiligten in den illegalen Rauschgiftmarkt einzudringen und die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung begangener (Nr. 1) und der Verhinderung geplanter (Nr. 2) Straftaten zu verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1998, 601; 1994, 543, 544; BTDrucks. 8/3551 S.47).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 615/91

    Verneinung eines besonders schweren Falles trotz Verwirklichung eines der

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01
    Bei dieser zu BGH, Beschl. vom 7. April 1999 - 2 StR nächst gebotenen Prüfung (st. Rspr., 96/99) stellt die festgestellte Aufklärungshilfe einen vertypten Strafmilderungsgrund (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 22) dar, der in eine Gesamtabwägung aller strafzumessungserheblichen Umstände einzubeziehen ist, wenn die allgemeinen Milderungsgründe für die Annahme eines minder schweren Falles auch ohne den vertypten Milderungsgrund nicht ausreichen.
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01
    Kriminalpolitisches Ziel der Vorschrift des § 31 BtMG ist, über die Aufklärungshilfe von in Rauschgiftdelikte verstrickten Tätern und Beteiligten in den illegalen Rauschgiftmarkt einzudringen und die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung begangener (Nr. 1) und der Verhinderung geplanter (Nr. 2) Straftaten zu verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1998, 601; 1994, 543, 544; BTDrucks. 8/3551 S.47).
  • BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94

    Strafmilderung - Betäubungsmittel - Angaben des Beschuldigten

    Auszug aus BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01
    Kriminalpolitisches Ziel der Vorschrift des § 31 BtMG ist, über die Aufklärungshilfe von in Rauschgiftdelikte verstrickten Tätern und Beteiligten in den illegalen Rauschgiftmarkt einzudringen und die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung begangener (Nr. 1) und der Verhinderung geplanter (Nr. 2) Straftaten zu verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1998, 601; 1994, 543, 544; BTDrucks. 8/3551 S.47).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Dabei hatte der Gesetzgeber gerade schwerwiegende Betäubungsmittelstraftaten im Auge (vgl. Senat, NJW 2002, 908).
  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    § 31 Nr. 1 BtMG verlangt einen Aufklärungserfolg (zur kriminalpolitischen Bedeutung vgl. auch BGH NJW 2002, 908).
  • OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe

    Die Aufklärungshilfe nach § 31 Nr. 1 BtMG begründet einen vertypten Milderungsgrund, der allein oder zusammen mit anderen Milderungsgründen einen minder schweren Fall ergeben kann (BGH NStZ-RR 1996, 181 ; NJW 2002, 908; Weber, BtMG, 3. Auflage, § 31 Rn. 158, 159).

    Wird der Regelstrafrahmen totz Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 BtMG angewendet, kann eine nach § 49 Abs. 2 StGB mögliche Milderung des an sich anzuwendenden Strafrahmens nicht allein mit der Begründung versagt werden, die Menge des verstrickten Rauschgifts sei zu hoch; maßgeblich ist auch das Gewicht des Aufklärungserfolgs (BGH NJW 2002, 908).

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09

    Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung (Orientierung am

    Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer das im vorliegenden Fall erhebliche Gewicht der Aufklärungshilfe des Angeklagten bei seiner Entscheidung fehlerhaft nicht berücksichtigt hat (vgl. BGH StV 2002, 259 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2012 - 2 StR 66/12

    Aufklärungshilfe beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel (minder schwerer Fall)

    Sie lässt besorgen, dass sich das Landgericht bei seiner Würdigung der Aufklärungshilfe rechtsfehlerhaft allein an dem Schuldumfang der vom Angeklagten begangenen Taten und nicht an dem Gewicht des von ihm geleisteten Aufklärungsbeitrags orientiert hat (vgl. BGH NJW 2002, 908, 909; NStZ-RR 2010, 26; 319; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 7. Aufl., § 31 Rn. 71).
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