Weitere Entscheidung unten: KG, 02.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13330
OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00 (https://dejure.org/2000,13330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00 (https://dejure.org/2000,13330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00 (https://dejure.org/2000,13330)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - Vollz F 1743/99
  • OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/2000, 1 Vollz (Ws) 165/00

Papierfundstellen

  • StV 2002, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/00
    Ein solcher Versagungsgrund ist aber nur dann gegeben, wenn der einem Gegenstand generell abstrakt zukommenden Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht auch anzuwendenden Kontrollmitteln der Justizvollzugsanstalt begegnet werden kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 96, 252).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Teilweise wurden Besitz und Betrieb von Telespielgeräten für zulässig erachtet (OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Hamm StV 2002, 270), während in anderen Fällen die Erwerb und Besitz von Telespielgeräten versagenden Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern gem. § 116 Abs. 1 StVollzG mangels eines Erfordernisses zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht nachgeprüft wurden (OLG München BlStVKunde 2001, Nr. 4/5, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Bereits die dem Gegenstand innewohnende grundsätzliche Eignung für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen kann das Recht zu seinem Besitz ausschließen, wenn derartige Verwendungen nicht oder nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (Senat Beschluss vom 09.03.2006 - 1 Ws 16/06; OLG Hamm StV 2002, 270; OLG Jena ZfStrVo 2003, 304 ).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, § 81 Abs. 2 StVollzG (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 156; OLG Hamm, StV 2002, 270, Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 70 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 1 Vollz (Ws) 139/13

    Besitz eines Computers im Maßregelvollzug

    Ebenfalls ist obergerichtlich geklärt, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug ausschließt, ohne dass in der Person des Gefangenen liegenden Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen, und dass von einem in der Vollzugsanstalt von einem Gefangenen betriebenen Computer eine solche erhebliche Gefährlichkeit ausgeht (OLG Hamm, Beschl. v. 17.08.2010 - 1 Vollz(Ws) 255/10 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 01.12.2000 - 1 Vollz(Ws) 165/00 - juris).
  • OLG Naumburg, 18.12.2015 - 1 Ws (RB) 118/15

    Strafvollzug: Besitzverbot für in einer Postsendung enthaltene

    Dies ergibt sich bereits aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, § 81 Abs. 2 StVollzG (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 156; OLG Celle, Beschluss vom 12.01.1999 - 1 Ws 288/98 -, zitiert nach juris, OLG Hamm, StV 2002, 270, Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 70 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 132/17
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt, dass die einem Gegenstand innewohnende Gefährlichkeit bereits ein Recht auf dessen Besitz im Strafvollzug ausschließt, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen, und dass von einem in der Vollzugsanstalt von einem Gefangenen betriebenen Computer eine solche erhebliche Gefährlichkeit ausgeht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14.04.2016 - III - 1 VollzWs 61/16 -, vom 14.05.2013 - III - 1 Vollz (Ws) 139/13 -, vom 17.08.2010 - III - 1 Vollz (Ws) 255/10 -, juris, und vom 01.12.2000 - III - 1 Vollz (Ws) 165/00 -, juris).
  • LG Arnsberg, 17.11.2016 - 2 StVK 77/16
    Bezüglich der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung ist auf eine abstrakte, vom Verhalten des einzelnen Gefangenen unabhängig zu beurteilende Gefährdung abzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 02.06.2015, III-1 Vollz (Ws) 180/15, zit. nach juris; Beschluss vom 23.09.2014, III-1 Vollz (Ws) 352/14, zit. nach juris; Beschluss vom 01.12.2000, 1 Vollz (Ws) 165/2000, zit. nach juris).
  • LG Aachen, 23.12.2002 - 33 Vollz 592/02

    Sony-Playstation

    Das Oberlandesgericht Hamm hat durch Beschluss vom 1.12.2000 (veröffentlicht in StV 2002, 270) die Entscheidung einer Strafvollstreckungkammer aufgehoben, durch die die Versagung der Beschaffung eines Zusatzgerätes zu einer Sony Playstation bestätigt worden war.
  • LG Halle, 07.03.2012 - 11 StVK 178/11

    Strafvollzug: Besitz von Gegenständen des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt

    Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, § 81 Abs. 2 StVollzG (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 156; OLG Hamm, StV 2002, 270, Callies/Müller-Dietz, a.a.O., Rn. 3).
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Rechtsprechung
   KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13767
KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00 Vollz (https://dejure.org/2001,13767)
KG, Entscheidung vom 02.01.2001 - 5 Ws 640/00 Vollz (https://dejure.org/2001,13767)
KG, Entscheidung vom 02. Januar 2001 - 5 Ws 640/00 Vollz (https://dejure.org/2001,13767)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 125
  • StV 2002, 270
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 04.02.1998 - 5 Ws 586/97
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn die darin liegende Brandmarkung entfaltet von sich aus Wirkungen und berührt dessen Rechtsstellung (vgl. KG StV 1998, 208, StV 1990, 361) .

    All das geschieht unabhängig von der Anordnung oder Aufhebung besonderer Verwaltungsmaßnahmen, gegen die sich der Gefangene konkret wenden könnte (vgl. KG StV 1998, 208).

  • OLG Hamm, 20.03.1986 - 1 Vollz (Ws) 242/85
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Derartige Verfügungen im Strafvollzug sind daher dann anfechtbar, wenn die von ihr für den Gefangenen ausgehenden Wirkungen unmittelbar eintreten, ohne daß es einer zusätzlichen, eigens an den Gefangenen gerichteten Verfügung bedarf (vgl. KG ZfStrVO 1998, 310, 311; 1980, 188; bedenklich dagegen OLG Hamm ZfStrVO 1987, 119).
  • KG, 22.01.1996 - 5 Ws 424/95
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Derartige Verfügungen im Strafvollzug sind daher dann anfechtbar, wenn die von ihr für den Gefangenen ausgehenden Wirkungen unmittelbar eintreten, ohne daß es einer zusätzlichen, eigens an den Gefangenen gerichteten Verfügung bedarf (vgl. KG ZfStrVO 1998, 310, 311; 1980, 188; bedenklich dagegen OLG Hamm ZfStrVO 1987, 119).
  • KG, 23.11.1989 - 5 Ws 447/89
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn die darin liegende Brandmarkung entfaltet von sich aus Wirkungen und berührt dessen Rechtsstellung (vgl. KG StV 1998, 208, StV 1990, 361) .
  • OLG Stuttgart, 01.08.1996 - 4 Ws 123/96
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart - Strafvollstreckungskammer - aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluß vom 1. August 1996 - 4 Ws 123/96 -) mit seinem Beschluß vom 30. August 1996 -l StVK 145/96 - eine aufgrund von Fluchtversuchen und anderen auf erhöhte Fluchtgefahr und Gewaltgeneigtheit hindeutenden Umständen ergangene und wegen der Vielzahl der einschneidenden Maßnahmen in ihrer Summe auf eine völlige Isolierung des Gefangenen hinauslaufende Sicherungsverfügung der Justizvollzugsanstalt Stuttgart aufgehoben.
  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn das gäbe der Behörde die Möglichkeit, durch eine allein von ihr bestimmte Handhabung auch solche Anordnungen verwaltungsintern zu halten und damit der Anfechtung zu entziehen, die die rechtlichen Interessen des Einzelnen so stark berühren, daß von internen Vorgängen nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 181; LSG Hessen NVwZ 1986, 422; Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 109 Rdn. 20).
  • LSG Hessen, 22.06.1984 - L 10/Ar 813/84

    BfA; Neutralitätspflicht

    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn das gäbe der Behörde die Möglichkeit, durch eine allein von ihr bestimmte Handhabung auch solche Anordnungen verwaltungsintern zu halten und damit der Anfechtung zu entziehen, die die rechtlichen Interessen des Einzelnen so stark berühren, daß von internen Vorgängen nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 181; LSG Hessen NVwZ 1986, 422; Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 109 Rdn. 20).
  • OLG Naumburg, 30.12.2013 - 1 Ws 345/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme im Strafvollzug:

    Anordnungen, die Maßnahmen nur vorbereiten, Entscheidungshilfen vermitteln und Zuständigkeiten bestimmen, besitzen ebenso wie Vermerke in den Personalakten, denen nur die Funktion eines Merkpostens zukommt, keinen Maßregelcharakter (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02. Januar 2001, 5 Ws 640/00 Vollz, bei Juris).

    Solch einem Vermerk kommt indes eine Regelungswirkung und damit ein Maßnahmecharakter zu, denn die darin liegende - nachteilige - Heraushebung aus dem Gefangenenbestand, wobei das Kammergericht im Beschluss vom 02. Januar 2001, 5 Ws 640/00 Vollz, von einer "Brandmarkung" spricht, entfaltet von sich aus Wirkungen und berührt dessen Rechtsstellung.

  • LG Hagen, 08.12.2015 - 62 StVK 54/15

    Beantragung die Aufhebung der Maßregel der Unterbringung in einer

    Ferner stellt die Ankündigung im Protokoll, dass ein solcher Antrag gestellt werden wird, seinerseits keine Maßnahme dar, denn unter Maßnahmen wird ein (vollzugs-)behördliches Handeln zur Regelung eines Einzelfalls verstanden, das unmittelbare Rechtswirkungen für Dritte hat (Callies/Müller-Dietz, Komm. zum StVollzG, 11. Aufl. 2008, Rn. 11 zu § 109; KG Berlin NStZ-RR 2002, 125, Beschl.v. 02.01.2001).
  • KG, 07.12.2012 - 2 Ws 540/12

    Anforderungen an die Einstufung als "gefährlich" und "von-Hand-zu-Hand"

    Der Senat hat auch bereits entschieden, dass die vom Beschwerdeführer beanstandeten Einstufungen als "gefährlich" und "von Hand-zu-Hand" wegen ihrer unmittelbaren Regelungswirkung nach außen Maßnahmecharakter besitzen und damit der gerichtlichen Überprüfung in dem Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG unterliegen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Januar 2001 - 5 Ws 640/00 Vollz - ; 12. September 2001 - 5 Ws 323/01 Vollz - und vom 28. August 2008 - 2 Ws 325/08 Vollz - ).
  • OLG Naumburg, 28.01.2015 - 1 Ws (RB) 2/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug: Maßnahmencharakter des

    Anordnungen, die Maßnahmen nur vorbereiten, Entscheidungshilfen vermitteln und Zuständigkeiten bestimmen, besitzen ebenso wie Vermerke in den Personalakten, denen nur die Funktion eines Merkpostens zukommt, keinen Maßregelcharakter (vgl. KG, Beschluss vom 02.01.2001, 5 Ws 640/00 Vollz - zitiert nach Juris, Senat, Beschluss vom 30.12.2013, 1 Ws 345/13).
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