Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 05.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9832
OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02 (https://dejure.org/2002,9832)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2002 - 1 Ws 159/02 (https://dejure.org/2002,9832)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 1 Ws 159/02 (https://dejure.org/2002,9832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme von dringendem Tatverdacht bei "Aussage gegen Aussage"; Begründung von Fluchtgefahr (allein) mit der Straferwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 112 ff.
    Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht bei Aussage gegen Aussage - Fluchtgefahr bei zu erwartender Bewährungsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (RA Dr. Markus Adick; HRRS 5/2010, S. 247 ff.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 77
  • StV 2002, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02
    Es bestand allerdings in jüngerer Zeit wiederholt Anlass, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch eine erhebliche Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt erscheint, der Beschuldigte werde ihm nachgeben und wahrscheinlich flüchten (z.B. OLG Köln, StV 1995, 419 ; 2000, 628 m.w.N.;, OLG Hamm, StV 1999, 215 ; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2002 - [1] 4420 BL-III-99/01 -).
  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 603/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02
    Das genügt bei "Aussage gegen Aussage" jedenfalls dann nicht, wenn auch keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen die Glaubhaftigkeit der Einlassung des Angeklagten sprechen (s.a. BGH, StV 1992, 97 ; 1997, 172).
  • OLG Köln, 15.08.2000 - 2 Ws 419/00

    Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02
    Es bestand allerdings in jüngerer Zeit wiederholt Anlass, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch eine erhebliche Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt erscheint, der Beschuldigte werde ihm nachgeben und wahrscheinlich flüchten (z.B. OLG Köln, StV 1995, 419 ; 2000, 628 m.w.N.;, OLG Hamm, StV 1999, 215 ; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2002 - [1] 4420 BL-III-99/01 -).
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02
    Es bestand allerdings in jüngerer Zeit wiederholt Anlass, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch eine erhebliche Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt erscheint, der Beschuldigte werde ihm nachgeben und wahrscheinlich flüchten (z.B. OLG Köln, StV 1995, 419 ; 2000, 628 m.w.N.;, OLG Hamm, StV 1999, 215 ; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2002 - [1] 4420 BL-III-99/01 -).
  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass

    Der Erlaß eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr setzt voraus, daß aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem gegen ihn geführten Strafverfahren und der anschließenden Vollstreckung (vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 112 Rdn. 4) entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. OLG Köln StV 1997, 642; OLG Karlsruhe StV 2001, 118, 119; OLG Koblenz StV 2002, 313, 314; Senat, Beschluß vom 21. Dezember 2005 - 5 Ws 595/05 -).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 5 Ss 624/2001, 5 Ss 624/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4576
OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 5 Ss 624/2001, 5 Ss 624/01 (https://dejure.org/2002,4576)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.2002 - 5 Ss 624/2001, 5 Ss 624/01 (https://dejure.org/2002,4576)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 2002 - 5 Ss 624/2001, 5 Ss 624/01 (https://dejure.org/2002,4576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 221
  • StV 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 25.06.1998 - 1 Ws 107/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 5 Ss 624/01
    So ergehen Entscheidungen des Bundesamts zum Vorliegen von Abschiebungshindernissen in der Regel erst im Zusammenhang mit dem abschließenden Bescheid über den Asylantrag (etwa gemäß § 31 Abs. 3 AsylVfG; vgl. auch Renner aaO Rn. 4), mithin zu einem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand des § 85 Nr. 2 AsylVfG bereits im Hinblick auf die das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung regelnde Vorschrift des § 67 Abs. 1 AsylVfG zeitlich nur noch sehr eingeschränkt verwirklicht werden kann, da ein Verstoß gegen die räumliche Beschränkung des § 56 AsylVfG begrifflich nur denkbar ist, solange eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG besteht (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 1999, 315).
  • OLG Celle, 28.04.1995 - 2 Ss 137/95

    Abschiebehindernis; Abschiebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 5 Ss 624/01
    Die Voraussetzungen dieser Erlaubnisnorm zu prüfen ist Aufgabe des Strafrichters (ebenso OLG Celle, StV 1995, 474, 475).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2002 - 3 Ss 99/02

    Ausländerrecht: Feststellung des Herkunftslandes des Asylbewerbers im Verfahren

    Ist die Herkunft nicht bewiesen, gebietet der Zweifelsgrundsatz die Annahme des dem Angeklagten günstigsten Sachverhalts (im Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 05. März 2002, 5 Ss 624/01).

    Da bei sierra-leonischen Staatsbürgern zur Tatzeit ein rechtliches oder tatsächliches Abschiebehindernis nicht ausgeschlossen war, hatte das Amtsgericht bspw. durch Vernehmung des Sachbearbeiters beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder eines Mitarbeiters der für die Organisation der Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde oder ggf. durch Einholung eines behördlichen Zeugnisses gemäß § 256 StPO klären müssen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen eines Abschiebehindernisses nach § 58 Abs. 4 Satz 1 Variante 3 AsylVerfG i.V.m. § 51 AuslG vorlagen (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 05. März 2002 -5 Ss 624/2001-).

  • LG Potsdam, 05.06.2008 - 27 Ns 32/08

    Ausländerrecht: Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung; analoge Anwendung der

    Liegen diese Ausnahmevoraussetzungen vor, so kommt auch eine Strafbarkeit gemäß § 85 Nr. 2 AsylVfG nicht in Betracht; die Voraussetzungen dieser Erlaubnisnorm sind daher im Strafverfahren zu berücksichtigen (BVerfG, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1, S. 11 und 113; BayObLG, BayVBl. 1984, 530; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 221 und 344; OLG Celle, StV 1995, 474; LG Potsdam, NStZ 2004, 703; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage, § 85 AsylVfG, Rz. 7 und 8).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss 104/04

    Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung; Abschiebehindernis; Prüfung; Umfang der

    Die Voraussetzungen der Erlaubnisnorm des § 58 Abs. 4 Satz 1, 3. Alt. AsylVfG sind durch den Strafrichter im Verfahren wegen wiederholter Zuwiderhandlung gegen eine Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 AsylVfG eigenständig zu prüfen (vgl. OLG Stuttgart, StV 2002, 313; OLG Celle, StV 1995, 474).
  • LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 3 Qs 70/08

    Wiederaufnahmeverfahren: Erforderlichkeit des konkreten Vorbringens einer neuen

    Denn ein Verstoß gegen - und damit eine Strafbarkeit wegen - § 85 Nr. 2 AsylVfG scheidet aus, wenn die Abschiebung des Ausländers gemäß § 58 Abs. 4 AsylVfG aus sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen auf Dauer ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, StV 2005, 27 f.; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 221 f.).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - Ss 289/02

    Einschlägige Vorstrafen als "wiederholte" Tat i.S.d. § 85 Nr. 2

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der Strafrichter im Verfahren wegen wiederholter Zuwiderhandlung gegen eine Aufenthaltsbeschränkung nach AsylVfG § 56 auch die Voraussetzungen der Erlaubnisnorm des AsylVfG § 58 Abs. 4 S 1, wonach der Ausländer den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung unter den dort genannten Voraussetzungen ohne Erlaubnis vorübergehend verlassen kann, eigenständig zu prüfen hat (vgl. OLG Stuttgart StV 2002, 313 = NStZ-RR 2002, 221f.).
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