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   BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01   

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https://dejure.org/2001,3790
BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01 (https://dejure.org/2001,3790)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2001 - 2 StR 197/01 (https://dejure.org/2001,3790)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2001 - 2 StR 197/01 (https://dejure.org/2001,3790)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge - Sachrüge - Revision - Änderung des Schuldspruchs - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Erpresserischer Menschenraub - Schwere räuberische Erpressung - Tateinheit - Tatmehrheit - ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 316 a Abs. 1; ; StGB § 316 a; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 3; ; StGB § 239 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 362
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Eine solche, die hohe Strafdrohung des § 316 a StGB rechtfertigende Gefahrenlage besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch noch während eines verkehrsbedingten und im Einzelfall auch während eines sonstigen kurzfristigen Halts vorliegen (vgl. BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171 ff.; 38, 196 ff.).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Da seine Unterstützung des Haupttäters allein in der Tätigkeit als Fahrer des Fahrzeugs bestand, hat der Angeklagte S. nur eine - einheitliche - Beihilfetat begangen (BGH NStZ 1993, 584; BGH wistra 1996, 141; 1997, 62; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 13 zu § 27 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Eine solche, die hohe Strafdrohung des § 316 a StGB rechtfertigende Gefahrenlage besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch noch während eines verkehrsbedingten und im Einzelfall auch während eines sonstigen kurzfristigen Halts vorliegen (vgl. BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171 ff.; 38, 196 ff.).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände -

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Da seine Unterstützung des Haupttäters allein in der Tätigkeit als Fahrer des Fahrzeugs bestand, hat der Angeklagte S. nur eine - einheitliche - Beihilfetat begangen (BGH NStZ 1993, 584; BGH wistra 1996, 141; 1997, 62; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 13 zu § 27 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Sie besteht aber nicht, wenn der Täter, wie hier der Angeklagte Sp., als er sich des Geschädigten bemächtigte, zu Fuß an ein geparktes Kraftfahrzeug herantritt, um dessen Insassen zu berauben (vgl. BGHSt 24, 320, 321; BGH NStZ-RR 1997, 356); auch der Transport eines Tatopfers mit dem Kraftfahrzeug an einen Ort, an welchem eine geplante Erpressung ausgeführt werden soll, erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 1998, 263; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., Rdn. 3 zu § 316 a m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Eine solche, die hohe Strafdrohung des § 316 a StGB rechtfertigende Gefahrenlage besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch noch während eines verkehrsbedingten und im Einzelfall auch während eines sonstigen kurzfristigen Halts vorliegen (vgl. BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171 ff.; 38, 196 ff.).
  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Eine solche, die hohe Strafdrohung des § 316 a StGB rechtfertigende Gefahrenlage besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch noch während eines verkehrsbedingten und im Einzelfall auch während eines sonstigen kurzfristigen Halts vorliegen (vgl. BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171 ff.; 38, 196 ff.).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Sie besteht aber nicht, wenn der Täter, wie hier der Angeklagte Sp., als er sich des Geschädigten bemächtigte, zu Fuß an ein geparktes Kraftfahrzeug herantritt, um dessen Insassen zu berauben (vgl. BGHSt 24, 320, 321; BGH NStZ-RR 1997, 356); auch der Transport eines Tatopfers mit dem Kraftfahrzeug an einen Ort, an welchem eine geplante Erpressung ausgeführt werden soll, erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 1998, 263; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., Rdn. 3 zu § 316 a m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Da seine Unterstützung des Haupttäters allein in der Tätigkeit als Fahrer des Fahrzeugs bestand, hat der Angeklagte S. nur eine - einheitliche - Beihilfetat begangen (BGH NStZ 1993, 584; BGH wistra 1996, 141; 1997, 62; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 13 zu § 27 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1998 - 1 StR 734/97

    Voraussetzungen des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    Auszug aus BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
    Sie besteht aber nicht, wenn der Täter, wie hier der Angeklagte Sp., als er sich des Geschädigten bemächtigte, zu Fuß an ein geparktes Kraftfahrzeug herantritt, um dessen Insassen zu berauben (vgl. BGHSt 24, 320, 321; BGH NStZ-RR 1997, 356); auch der Transport eines Tatopfers mit dem Kraftfahrzeug an einen Ort, an welchem eine geplante Erpressung ausgeführt werden soll, erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 1998, 263; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., Rdn. 3 zu § 316 a m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03

    Fehlende Ausführungen zu einer Kostenfreistellung nach den §§ 74, 109 Abs. 2 Satz

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, war dieser Angriff auf den "Leib" des Mitfahrers tatbestandsmäßig im Sinne des § 316 a Abs. 1 StGB (enger und nur auf den ersten Angriff außerhalb des Fahrzeugs abstellend: BGH StV 2002, 362 f. und 363).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01

    Schwere räuberische Erpressung; Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer;

    Sie besteht aber nicht, wenn der Täter, wie hier der Angeklagte, als er sich des Tatopfers bemächtigte, zu Fuß an ein geparktes Kraftfahrzeug herantritt, um dessen noch auf der Straße stehende Fahrerin zu berauben oder zu erpressen; auch der Transport eines Tatopfers mit einem Kraftfahrzeug an einen Ort, an dem ein Raub oder eine Erpressung ausgeführt werden soll, erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand nicht (BGH, Urt. v. 17. August 2001 - 2 StR 197/01 - m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, war dieser Angriff auf den "Leib" des Mitfahrers tatbestandsmäßig im Sinne des § 316 a Abs. 1 StGB (enger und nur auf den ersten Angriff außerhalb des Fahrzeugs abstellend: BGH StV 2002, 362 f. und 363).
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