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   BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01   

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https://dejure.org/2001,2219
BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01 (https://dejure.org/2001,2219)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - 1 StR 435/01 (https://dejure.org/2001,2219)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 435/01 (https://dejure.org/2001,2219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwehr - Erforderlichkeit - Geeignetheit - Grenzen - Notwehrrecht - Verbotsirrtum - Vermeidbarkeit - Notwehrexzeß - Rechtfertigung - Notwehrhandlung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 33; ; StGB § 32 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 140
  • StV 2002, 422
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; 1999, 264; StV 2001, 566; BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01).

    Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist vom Landgericht zu treffen, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 264).

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; 1999, 264; StV 2001, 566; BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01).
  • BGH, 24.07.2001 - 4 StR 256/01

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; Kampflage; Messereinsatz)

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; 1999, 264; StV 2001, 566; BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; 1999, 264; StV 2001, 566; BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01).
  • BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage

    Auszug aus BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; 1999, 264; StV 2001, 566; BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01).
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; 1994, 581, 582; 2001, 591, 592; 2002, 140; StV 1999, 145, 146).
  • BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05

    Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2002, 140 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06

    Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei

    Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist vom Landgericht zu treffen, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH StV 2002, 422, 423).
  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven

    Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein; doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Mittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 2002, 140, zit. n. Juris Rdnr. 8 mwN).
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die Entscheidung über eine Entschädigung des Verurteilten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen muss dem Landgericht überlassen bleiben (vgl. BGH StV 2002, 422, 423; NJW 2000, 2433, 2436; NJW 1999, 1562; 1564; NJW 1990, 2073; NJW 1988, 2483, 2485; BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Auf eine solche gefährlichere Art der Gefahrenabwehr mussten sich die Beschuldigten nicht einlassen (BGH, NStZ 96, 29; BGH, NStZ 2002, 140 ; BGH, NJW 2003, 1955, 1957; BGH, NStZ 2006, 152 ).
  • BGH, 05.05.2022 - 1 StR 475/21

    Steuerhinterziehung: Schuldner der Umsatzsteuer bei der Erbringung von

    Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für etwa erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist vom Landgericht zu treffen, weil Art und Umfang von möglichen entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208 Rn. 34 und vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 435/01 Rn. 10 mwN).
  • LG Münster, 21.01.2019 - 1 KLs 22/18

    Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen getötet - Freispruch für Angeklagten

    Auch muss sich der Verteidigende nicht auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen (BGH NStZ 2002, 140).

    Andererseits darf der Angegriffene sich grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, dass er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (BGH NStZ 2002, 140).

  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Der Senat hat die Entscheidung über die Entschädigung des Angeklagten für die erlittene Untersuchungshaft und etwaige andere Eingriffsmaßnahmen (§§ 8, 2 StrEG) dem Tatgericht überlassen; dieses hat Art und Dauer der einzelnen Maßnahmen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20 Rn. 24 mwN und vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 435/01 Rn. 10).
  • BGH, 13.03.2007 - 4 StR 606/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung: Gesamtschau, Lückenhaftigkeit,

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang brauchte sich die Angeklagte angesichts der erheblichen körperlichen Überlegenheit ihres Ehemannes (UA S. 46) nicht einzulassen (vgl. BGH NStZ 2002, 140).
  • BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10

    Rechtfertigung eines Totschlags durch Erstechen eines Angreifers wegen Notwehr

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