Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 22.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2000 - 4 StR 398/00   

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https://dejure.org/2000,4478
BGH, 07.11.2000 - 4 StR 398/00 (https://dejure.org/2000,4478)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2000 - 4 StR 398/00 (https://dejure.org/2000,4478)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2000 - 4 StR 398/00 (https://dejure.org/2000,4478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zeuge - Angehöriger - Beeidigung - Belehrung - Aussage - Verweigerung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 63; ; StPO § 61 Nr. 5; ; StPO § 61 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 63, § 337 Abs. 1
    Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 63 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.09.1986 - 2 StR 455/86

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines Angeklagten über ihr Eidesverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 398/00
    Es kann daher unter den hier gegebenen Umständen nicht ausgeschlossen werden, daß es die Glaubwürdigkeit der Zeugin C. und damit auch die der Geschädigten anders beurteilt hätte, wenn die Zeugin C. nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (vgl. BGHR StPO § 63 Belehrung, fehlende 1: BGH StV - 1987, 513; 1991, 498).
  • BGH, 07.05.1991 - 5 StR 172/91

    Folgen der unterbliebenen Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 4 StR 398/00
    Das Beruhen des Urteils auf der unterbliebenen Belehrung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Zeugin im Rahmen der Hauptverhandlung sowohl eidlich als auch nicht eidlich vernommen worden ist (vgl. BGH StV 1991, 498).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07

    Revisibilität der unterbliebenen Belehrung über ein Eidesverweigerungsrecht

    Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass die Strafkammer zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, wenn die Nebenklägerin nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (vgl. BGH StV 2002, 465; NStZ 2001, 604), und damit einen bis dahin nicht vorhandenen, überraschenden Unsicherheitsfaktor für die Beurteilung ihres Aussageverhaltens geschaffen hätte.
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01

    Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Beruhen; Vereidigungsverbote (Verlobte des

    Danach läßt sich, obwohl das Landgericht insoweit seine Überzeugung auch darauf gestützt hat, daß nach den Bekundungen der Lebensgefährtin des Tatopfers davon auszugehen ist, daß die Verlobte des Angeklagten zur Tatzeit "jedenfalls nicht in der Wohnung war" und daß ihre Aussage "in Teilen" durch die Ausführungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen bestätigt werden, nicht ausschließen, daß es die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt hätte, wenn diese nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beeiden (vgl. BGHR StPO § 63 Verletzung 1; BGH StV 1991, 498; BGH, Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 398/00).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.03.2000 - 2 Ws 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26843
OLG Schleswig, 22.03.2000 - 2 Ws 113/00 (https://dejure.org/2000,26843)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.2000 - 2 Ws 113/00 (https://dejure.org/2000,26843)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 2000 - 2 Ws 113/00 (https://dejure.org/2000,26843)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 465
  • StV 2002, 465
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