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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01   

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BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01 (https://dejure.org/2002,3134)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - 3 StR 417/01 (https://dejure.org/2002,3134)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 (https://dejure.org/2002,3134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 146
  • StV 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Insbesondere ist die Aussage des Zeugen einer besonders sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BGHSt 44, 153, 158; 44, 256, 257 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Insbesondere ist die Aussage des Zeugen einer besonders sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BGHSt 44, 153, 158; 44, 256, 257 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, daß der Zeuge sich angesichts der Festnahmesituation beim Zoll - einziger Fahrzeuginsasse mit 15 kg Marihuana im Kofferraum - durch seine Aussage nicht wesentlich mehr belastet hat, die Belastung einer anderen Person als Auftraggeber ihm aber die Möglichkeit bot, seinen Tatbeitrag mindestens hinsichtlich des Vorwurfs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als bloße Beihilfe darzustellen, was ihn vor allem entlastet (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Die Urteilsformel gibt im übrigen Anlaß zu dem Hinweis, daß sich die Kennzeichnung der Tat im Tenor als gemeinschaftlich erübrigt (BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Die Tatsache, daß er im Zeitpunkt seiner Aussage in der Hauptverhandlung gegen die Angeklagte bereits rechtskräftig verurteilt war, räumt die Möglichkeit, daß sein Aussageverhalten von dieser Motivation weiterhin beeinflußt war, nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH StV 1992, 555).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Der Wechsel der Einlassung eines Zeugen im Laufe des Verfahrens kann ein Indiz für ihre Unrichtigkeit sein und ihre Bedeutung für die Beweiswürdigung verringern oder unter Umständen ganz entfallen lassen (BGH, Urteile vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119; vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257; Beschlüsse vom 12. August 2021 - 1 StR 162/21, NStZ-RR 2022, 26, 27; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Soweit in einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Februar 1957 - 4 StR 582/56, BGHSt 10, 186, 191; ähnlich Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487) ausgeführt wurde, dass der Aussage eines Mitbeschuldigten nicht die Bedeutung einer Zeugenaussage beigemessen werden dürfe, steht dies im Gegensatz zu neuerer Rechtsprechung, wonach nicht die Verfahrensrolle an sich, sondern vielmehr die Frage maßgebend ist, ob spezifische Motive eine Falschbelastung nahelegen, etwa die Erwartung der Milderung der eigenen Strafe aufgrund von Aufklärungshilfe (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 67 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37 Rn. 10; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auch wenn das Landgericht damit die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht allein von den Angaben des Mittäters G. abhängig gemacht hat, so hat es dennoch die für die Richtigkeit von dessen Angaben sprechenden Gesichtspunkte unter ausdrücklicher Berücksichtigung eines möglichen Motivs zur Falschaussage, um sich selbst zu entlasten oder eine Strafmilderung zu erlangen, umfassend geprüft, gewürdigt und dies im Urteil nachvollziehbar deutlich gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1991 - 3 StR 112/91, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; vom 15. November 1991 - 2 StR 499/91, BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; vom 9. November 1999 - 5 StR 552/99, StV 2000, 243, 244; vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, StV 24 25 2002, 467; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Insbesondere ist die Aussage des Zeugen einer besonders sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (BGHSt 44, 153; BGHSt 44, 256; BGH NStZ-RR 2002, 146 = StV 2002, 470).

    Denn ein Motiv, mögliche frühere unwahre Angaben aufrechtzuerhalten, könnte darin liegen, dass der Zeuge eine (zusätzliche) Bestrafung wegen falscher Anschuldigung vermeiden wollte (BGH StV 1992, 555 = BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 10; BGH NStZ-RR 2002, 146 = StV 2002, 470).

  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - im Anschluss an die stRspr. des BGH zu § 261 StPO, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. August 1997 - 5 StR 178/97 - <NStZ-RR 1998, 15> m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - <NStZ-RR 2002, 146> m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 657/02

    Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage

    Namentlich ist die Aussage des Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen ( vgl. BGH NStZ-RR 2002, 146 f. m.w.N. ).

    Das gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe nicht mehr aufrechterhält oder der anfänglichen Schilderung nicht gefolgt wird ( vgl. BGH StV 2002, 470 m.w.N. ).

  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

    Zudem ist in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 146; StV 2000, 599, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02 im Anschluss an die st. Rspr. des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997 5 StR 178/97, m. w. N. und vom 17. Januar 2002 3 StR 417/01, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Namentlich ist die Aussage des den Angeklagten allein belastenden Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterzeihen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 146 f. m.-w,N.; Senatsbeschluss vom 16. September 2002 in 2 Ss 657/02).
  • BGH, 26.09.2012 - 5 StR 402/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (mangelnde Aussagekonstanz bei Angaben des

    Bereits die unkonstanten Angaben des Zeugen D. aus den früheren Vernehmungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2010 - 2 StR 497/10 und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, StV 2011, 524 und 2002, 470, 471), die das Landgericht über Vorhalte eingeführt hat, hätten ebenso wie die dem Zeugen D. gewährte Strafmilderung Anlass für eine besonders sorgfältige Würdigung seiner Aussage geben müssen.
  • OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05

    Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen -

  • BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 WD 28.04
  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

  • BVerwG, 17.04.2008 - 2 WD 10.07
  • VG Berlin, 01.08.2012 - 80 K 5.12

    Maßnahmeverbot während des behördlichen Ermittlungsverfahrens bei noch nicht

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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2001 - 1 StR 554/00   

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https://dejure.org/2001,4504
BGH, 06.03.2001 - 1 StR 554/00 (https://dejure.org/2001,4504)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2001 - 1 StR 554/00 (https://dejure.org/2001,4504)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2001 - 1 StR 554/00 (https://dejure.org/2001,4504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 1 StR 554/00
    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält oder der anfänglichen Schilderung nicht gefolgt wird (BGHSt 44, 153, 158).

    Erst vor dem Hintergrund der dann gefundenen Antworten hätte die Kammer tragfähig entscheiden können, ob die Verurteilung allein auf die Angaben der Zeugin gestützt werden kann oder ob es hierzu weiterer Indizien außerhalb von deren Aussage bedurft hätte (BGHSt 44, 153, 159; BGHSt 44, 256, 257; BGH NStZ 2001, 161; Nack StraFo 2001, 1 ff.; Sander StV 2000, 45 ff.).

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 1 StR 554/00
    Erst vor dem Hintergrund der dann gefundenen Antworten hätte die Kammer tragfähig entscheiden können, ob die Verurteilung allein auf die Angaben der Zeugin gestützt werden kann oder ob es hierzu weiterer Indizien außerhalb von deren Aussage bedurft hätte (BGHSt 44, 153, 159; BGHSt 44, 256, 257; BGH NStZ 2001, 161; Nack StraFo 2001, 1 ff.; Sander StV 2000, 45 ff.).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - 1 StR 554/00
    Erst vor dem Hintergrund der dann gefundenen Antworten hätte die Kammer tragfähig entscheiden können, ob die Verurteilung allein auf die Angaben der Zeugin gestützt werden kann oder ob es hierzu weiterer Indizien außerhalb von deren Aussage bedurft hätte (BGHSt 44, 153, 159; BGHSt 44, 256, 257; BGH NStZ 2001, 161; Nack StraFo 2001, 1 ff.; Sander StV 2000, 45 ff.).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03

    Beweiswürdigung bei widersprüchlichem Aussageverhalten von Zeugen

    Der Tatrichter ist vielmehr angesichts der eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten in einem solchen Fall auch gehalten, sämtliche für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen in Betracht kommenden Indizien, die die Entscheidung beeinflussen können, zu bewerten (vgl. BGH StV 1996, 582 und 2002, 470; BGH NStZ 2001, 161; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).

    In diesem Fall hätte die Strafkammer bei der Bewertung der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage somit auch näher begründen müssen, warum sie trotz des widersprüchlichen Aussageverhaltens des damaligen Beschuldigten D im Ermittlungsverfahren dessen Glaubwürdigkeit als Zeuge nicht als beeinträchtigt ansah (vgl. BGH StV 2002, 470; BayObLG v.30.12.1999 - 5St RR 253/99).

    Der Umstand, dass der Zeuge D im Zeitpunkt seiner Aussage vor der Strafkammer bereits rechtskräftig verurteilt war, räumt die Gefahr, dass sein Aussageverhalten möglicherweise weiterhin von der ihm in der polizeilichen Vernehmung vermittelten Motivation "je mehr Namen, desto besser" noch beeinflusst war, nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH StV 1992, 555 und StV 2002, 470/471).

  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Die Zeugin hatte bezogen auf das Geschehen nach der festgestellten Vergewaltigung - erstmals in der Hauptverhandlung und damit abweichend von ihren früheren Aussagen (vgl. dazu BGH StV 2002, 470) - bekundet, daß der Angeklagte sie im weiteren Verlauf des Abends nach einer Busfahrt zu Bekannten noch "zwei oder drei Mal" auf einem Acker vergewaltigt habe.
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