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   BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01   

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https://dejure.org/2001,2181
BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01 (https://dejure.org/2001,2181)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2001 - 5 StR 507/01 (https://dejure.org/2001,2181)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2001 - 5 StR 507/01 (https://dejure.org/2001,2181)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB
    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände: persönliche Verhältnisse des Angeklagten); Gefährlichkeitsprognose (erheblich zurückliegende Bezugstaten und fortgeschrittenes Alter des Angeklagten; maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Sicherungsverwahrung - Anordnung der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 3; ; StGB § 67c Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 535
  • StV 2002, 480
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist indes die Berücksichtigung einer Sicherungsverwahrung bei der Strafbemessung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1 und § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und Hang 3; BGH NJW 1980, 1055, 1056; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01).

    Er vermag hingegen nicht auszuschließen, daß das Landgericht die Gesamtstrafe milder bemessen hätte, wenn es bei der Strafzumessung die Wirkungen der zugleich angeordneten Sicherungsverwahrung auf das weitere Leben des Angeklagten berücksichtigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01 -, BGH NJW 1980, 1055, 1056).

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist indes die Berücksichtigung einer Sicherungsverwahrung bei der Strafbemessung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1 und § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und Hang 3; BGH NJW 1980, 1055, 1056; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01).

    Er vermag hingegen nicht auszuschließen, daß das Landgericht die Gesamtstrafe milder bemessen hätte, wenn es bei der Strafzumessung die Wirkungen der zugleich angeordneten Sicherungsverwahrung auf das weitere Leben des Angeklagten berücksichtigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01 -, BGH NJW 1980, 1055, 1056).

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
    Die Berücksichtigung der Maßregel darf lediglich nicht zur Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe führen (vgl. BGHSt 24, 132).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist indes die Berücksichtigung einer Sicherungsverwahrung bei der Strafbemessung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1 und § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und Hang 3; BGH NJW 1980, 1055, 1056; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01).
  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
    Sollte der Angeklagte seit August 1997 keine weiteren Straftaten mehr begangen haben, könnte dies Einfluß auf die Prognose zur zukünftigen Gefährlichkeit des Angeklagten im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB haben (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; BGH NStZ 1990, 334, 335).
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 446/92

    Grundsätzlicher Zeitpunkt für die Annahme einer Gefährlichkeitsprognose gemäß §

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
    Dennoch ist die Gefährlichkeit bereits bei der Verurteilung zu verneinen, wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, daß sie bei Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe nicht mehr bestehen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
    Zwar ist für die Gefährlichkeitsprognose grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR § 66 Abs. 1 Hang 3), so daß die Frage, ob die Gefährlichkeit zum Entlassungszeitpunkt aus der Strafhaft noch vorhanden ist, grundsätzlich einer Überprüfung nach § 67c Abs. 1 StGB vor Ende des Vollzuges vorbehalten bleiben muß.
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01
    Sollte der Angeklagte seit August 1997 keine weiteren Straftaten mehr begangen haben, könnte dies Einfluß auf die Prognose zur zukünftigen Gefährlichkeit des Angeklagten im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB haben (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; BGH NStZ 1990, 334, 335).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Schließlich hat die Kammer zugunsten des Angeklagten in ihre Gesamtbewertung mit einbezogen, dass die neben der verhängten Strafe angeordnete Sicherungsverwahrung eine zusätzliche sanktionierende Wirkung für den Angeklagten bedeuten kann (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.1973 - 3 StR 232/72, BeckRS 1973, 128; BGH, Beschluss vom 29.11.2001 - 5 StR 507/01 - NStZ 2002, 535).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur ist hinsichtlich der materiellen Voraussetzung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auf welche in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB verwiesen wird, auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NStZ 2002, 535, 536; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 15; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 66 Rdn. 25; Ullenbruch in MünchKomm StGB § 66 Rdn. 135).

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände vermögen insoweit die Ermessensentscheidung allerdings nicht entscheidend zu beeinflussen (BGH NStZ 2002, 535, 536; 2002, 30 f.).

  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist für die Gefährlichkeitsprognose (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB) nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535; siehe zu § 66 Abs. 2 StGB auch BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 - UA S. 21).

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände können die Gefährlichkeit jedoch nicht ausräumen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; BGH, NStZ 2002, 535; NStZ-RR 1998, 206; BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00; Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01).

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 334/02

    Fehlerhaft begründete Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung (erhebliche

    Angesichts der vom Landgericht angestellten Strafzumessungserwägungen kann der Senat nicht ausschließen, daß die Strafkammer, hätte sie die Sicherungsverwahrung angeordnet, eine geringere Gesamtstrafe verhängt hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1055, 1056; BGH StV 2002, 480).
  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 330/02

    Hang zur Begehung erheblicher Straftaten (Willensschwäche)

    Angesichts der vom Landgericht angestellten Strafzumessungserwägungen kann der Senat nicht ausschließen, daß die Strafkammer, hätte sie die Sicherungsverwahrung angeordnet, eine geringere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1055, 1056; BGH StV 2002, 480).
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02

    Ermessensentscheidung bei der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung;

    a) Bei der gebotenen Gesamtwürdigung geht das Landgericht auf das Alter des am 28. November 1936 geborenen Angeklagten sowie dessen angegriffenen Gesundheitszustand (UA S. 4) nicht ein (vgl. Senat in BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und Beschl. vom 29. November 2001 - 5 StR 507/01).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

    Der Senat kann trotz an sich rechtsfehlerfreier Strafzumessungserwägungen nicht ausschließen, dass die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1055, 1056; StV 2002, 480, NStZ-RR 2003, 107, 108).
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