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   BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01   

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https://dejure.org/2001,3172
BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01 (https://dejure.org/2001,3172)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3 StR 166/01 (https://dejure.org/2001,3172)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01 (https://dejure.org/2001,3172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 261 StPO
    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen Mißbrauchshandlungen (Anforderungen bei Serienstraftaten); Beweiswürdigung des Gerichts

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StV 2002, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01
    Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer der Tatrichter den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Mißbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (vgl. BGH NStZ 1998, 208; NStZ-RR 1999, 79).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01
    Entscheidend dabei ist nicht, daß eine -möglicherweise auf nicht völlig sicherer Grundlage hochgerechnete - Gesamtzahl von Straftaten festgestellt wird, sondern daß das Gericht von jeder einzelnen individuellen Straftat, die es aburteilt, überzeugt ist (BGHSt 42, 107, 109 f.).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 135/00

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01
    Jedoch wird ein Angeklagter nicht stets dadurch beschwert, daß in Anwendung des Zweifelssatzes verschiedene vom Tatopfer geschilderte Fälle des sexuellen Mißbrauchs mit unterschiedlichen Tatvarianten zu einer Tat zusammengefaßt werden (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmißbrauch 4; BGH, Beschl. vom 26. April 2000 -3 StR 135/00).
  • BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01
    Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer der Tatrichter den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Mißbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (vgl. BGH NStZ 1998, 208; NStZ-RR 1999, 79).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Von dieser Möglichkeit macht die Kammer in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der Feststellung einer Mindestanzahl von Taten in vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2018 - 2 StR 431/17 - NStZ-RR 2018, 151; BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - 5 StR 83/10 - BeckRS 2010, 9036; BGH, Beschluss vom 20.06.2001 - 3 StR 166/01 - BeckRS 2001, 30187497) Gebrauch.
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Ist - wie hier - eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer das Tatgericht den Tatzeitraum eingegrenzt hat und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Missbrauchstaten in diesem Zeitraum gründet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - 3 StR 74/21 Rn. 13; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01 Rn. 7).
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Der Tatrichter muss sich aber, möglichst unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523; Beschluss vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94, NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch die Überzeugung verschaffen, dass es im gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestanzahl von Straftaten gekommen ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).

    Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer der Tatrichter den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Mißbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, aaO; Beschluss vom 12. November 1997 - 3 StR 559/97, NStZ 1998, 208).

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Der Tatrichter muss sich aber in objektiv nachvollziehbarer Weise zumindest die Überzeugung verschaffen, dass es in einem gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist (BGH StV 2002, 523).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anforderungen an die

    Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer das Tatgericht den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Missbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523 mwN).
  • BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Das Tatgericht muss sich aber in objektiv nachvollziehbarer Weise zumindest die Überzeugung verschaffen, dass es in einem gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist (BGH StV 2002, 523).
  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 611/07

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; sexueller Missbrauch von Kindern;

    Um eine bestimmte Anzahl von Straftaten einer in allem gleichförmig verlaufenden Serie sexueller Missbrauchshandlungen an Kindern festzustellen, bedarf es zwar nicht stets einer Konkretisierung nach genauer Tatzeit und exaktem Geschehensablauf, der Richter muss aber darlegen, aus welchen Gründen er die Überzeugung gerade von dieser Mindestzahl von Straftaten gewonnen hat (BGHSt 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1998, 208; StV 2002, 523).
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