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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01   

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https://dejure.org/2001,2309
BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01 (https://dejure.org/2001,2309)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2001 - 2 StR 128/01 (https://dejure.org/2001,2309)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 2 StR 128/01 (https://dejure.org/2001,2309)
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Abgenötigte Kurierfahrten

§ 253 StGB, Vermögenbegriff, kein Vermögensschaden bei Vornahme einer strafbaren Handlung (Einsatz der Arbeitskraft) oder Vorenthaltung eines Beuteanteils

Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensnachteil 5 - Schutz des rechtswidrigen Besitzes

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 534
  • StV 2002, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01
    Der Senat hat die Sache an eine allgemeine Strafkammer statt an die Jugendkammer zurückverwiesen, da sich das weitere Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet (vgl. BGHSt 35, 267 ff.).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Indes wird gesetzeswidrigen Handlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 StR 421/08; BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01) oder Leistungen, die verboten sind oder unsittlichen Zwecken dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 654/88), mögen sie auch "üblicherweise" nur gegen Entgelt (z.B. "Killerlohn") erbracht werden, kein Vermögenswert zuerkannt, da sich das Strafrecht ansonsten in Widerspruch zur übrigen Rechtsordnung setzen würde, wenn es im Rahmen des Betrugstatbestandes nichtigen - weil gesetzeswidrigen - Ansprüchen Schutz gewährte (vgl. auch Eckstein JZ 2012, 101, 104).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Sie setzt nach dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen wirtschaftlichen Vermögensbegriff deshalb voraus, dass der erstrebte Vorteil zu einer objektiv günstigeren Gestaltung der Vermögenslage für den Täter oder den Dritten führen soll (BGH, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN; ähnlich: BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), also eine Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes des Vermögens angestrebt wird (BGH, Urteile vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, NJW 1988, 2623; vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN).
  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19

    Erpressung (Begehung strafbarer Handlungen als abverlangtes Verhalten)

    Denn einem abverlangten Verhalten, das sich in der Begehung strafbarer Handlungen erschöpft, kommt im Vermögen des Genötigten kein wirtschaftlicher Wert zu, sodass die erzwungene Vornahme solcher Handlungen keinen Vermögensschaden beim Nötigungsopfer begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 ? 2 StR 421/08, NStZ-RR 2009, 106; vom 2. Mai 2001 ? 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534).
  • BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten

    Von einer durch die Rechtsordnung nicht missbilligten Dienstleistung, die typischerweise gegen Entgelt erbracht wird und deshalb im Rahmen einer entgeltlichen Vertragsbeziehung als Vermögensbestandteil anzusehen ist (vgl. zu § 263 StGB BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - 4 StR 315/00, NStZ 2001, 258; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 98, 102; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), kann daher allenfalls bei freiwillig erbrachten sexuellen Handlungen einer Prostituierten die Rede sein.
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Leistungen, die verboten sind oder die unsittlichen Zwecken dienen, wird kein Vermögenswert zuerkannt, da sich das Strafrecht andernfalls in Widerspruch zur übrigen Rechtsordnung setzen würde, wenn es nichtigen Ansprüchen Schutz gewähren würde (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1383 Rn. 86; BGH, Beschluss vom 02.05.2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534).
  • BGH, 27.11.2008 - 2 StR 421/08

    Erpresserischer Menschenraub (Vermögensvorteil); Erpressung; Geiselnahme

    Bei dem dem Nebenkläger angesonnenen Verhalten, einen Einbruch in eine Pizzeria zu begehen, handelte es sich nämlich um eine auf die Erfüllung eines Straftatbestandes gerichtete (abgepresste) Leistung, der grundsätzlich kein Vermögenswert i.S.d. § 253 StGB zukommt (BGH NStZ 2001, 534; Fischer StGB 55. Aufl. § 253 Rdn. 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01   

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https://dejure.org/2001,2857
BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01 (https://dejure.org/2001,2857)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - 3 StR 99/01 (https://dejure.org/2001,2857)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 3 StR 99/01 (https://dejure.org/2001,2857)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Versuch - Mord - Raub - Gefährliche Körperverletzung - Tötungsabsicht - Versuchter Raub mit Todesfolge - Änderung des Schuldspruchs - Gewalt - Vollendete Wegnahme - Nötigungshandlung - Erfolgsqualifiziertes Delikt - Finale Verknüpfung

  • Judicialis

    StGB § 251; ; StGB § 249; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 18, § 22, § 251
    Versuch beim erfolgsqualifizierten Delikt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 534
  • StV 2002, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01

    Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge;

    Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01
    Auch hier ist der Versuch in Form der versuchten Erfolgsqualifizierung möglich (BGH, Beschl. vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01).
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Versuch der schweren Körperverletzung in Betracht kommt, wenn der Täter die Körperverletzung vorsätzlich begeht und dabei bezüglich der schweren Folge mit bedingtem Vorsatz handelt und diese schwere Folge dann aber nicht eintritt; der Versuch der schweren Körperverletzung steht sodann mit der vollendeten Körperverletzung in Tateinheit (BGHSt 21, 194).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    a) Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt, dessen Versuch nicht nur in der Form begangen werden kann, dass der Täter durch eine in finaler Verknüpfung mit der Wegnahme stehende räuberische Nötigungshandlung den Tod des Opfers verursacht, es aber nicht zur Vollendung des Raubdelikts kommt - sog. erfolgsqualifizierter Versuch -, sondern auch dadurch, dass der Einsatz der i.S.d. § 249 StGB tatbestandsmäßigen Gewalt zugleich (bedingt) vorsätzlich vorgenommene Tötungshandlung ist, die aber den qualifizierten Erfolg nicht bewirkt - sog. versuchte Erfolgsqualifizierung (BGH, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 99/01, BGHR StGB § 251 Versuch 2; vgl. auch Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 18 Rn. 82).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    c) Aus den genannten Gründen sind etwa die §§ 178 und 251 StGB versucht, wenn das Opfer die Gewaltanwendung entgegen dem Tatplan überlebt und auch Beischlaf oder Wegnahme fehlschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11, juris Rn. 2; insoweit nicht eindeutig BGH, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1; vom 10. Mai 2001 - 3 StR 99/01, BGHR StGB § 251 Versuch 2).
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09

    Raub mit Todesfolge (Zeitpunkt des Todeseintritts; Vollendung)

    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
  • LG Bochum, 06.08.2018 - 7 Ks 9/17
    Der Angeklagte beging weiter einen versuchten Raub mit Todesfolge gemäß §§ 249, 251, 22 StGB zum Nachteil Q. Da bei vollendeter Raubtat die vom Vorsatz umfasste Todesfolge nicht eingetreten ist, liegt (nur) ein Versuch der Erfolgsqualifizierung vor (BGH 1 StR 640/66; BGHSt 21, 194; BGH 3 StR 46/01; 3 StR 99/01).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2001 - 3 StR 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3617
BGH, 18.07.2001 - 3 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,3617)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2001 - 3 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,3617)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 3 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,3617)
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Rauschgiftgeschäfte im Kulturverein

§ 253 StGB, Stoffgleicheit

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO
    Nötigung und Räuberische Erpressung in Tateinheit; Absicht rechtswidriger Zueignung; Vermögensnachteil (Beeinträchtigung des Besitzrechtes); Stoffgleichheit; Fehlerhafte Anwendung des Zweifelssatzes zum Nachteil des Angeklagten; Finale Verknüpfung zwischen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchte Nötigung - Nötigung - Versuch - Nötigungsmittel - Nötigungserfolg - Räuberische Erpressung - Revision - Rückzahlung - Darlehen - Sachrüge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 240; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b n.F.; ; StGB § 253 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 253 Abs. 1
    Stoffgleichheit bei der Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Absicht stoffgleichen Vermögensvorteils

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 254
  • NStZ-RR 2002, 9
  • StV 2002, 81
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