Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 11.01.2002

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2856
BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01 (https://dejure.org/2001,2856)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2001 - 3 StR 422/01 (https://dejure.org/2001,2856)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 3 StR 422/01 (https://dejure.org/2001,2856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 25 StGB
    Besonders schwere Brandstiftung; Inbrandsetzen eines zur Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes; Brandlegung (Zerstörung durch Rußeinwirkung); Mittäterschaft; Ermöglichen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anstiftung - Schwere Brandstiftung - Inbrandsetzung eines Gebäudes - Vollendung - Brandstiftung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306 b Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1
    Inbrandsetzen eines gemischt genutzten Gebäudes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Widersprüchliche Tendenz in der Rechtsprechung des BGH zu § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB

Papierfundstellen

  • StV 2002, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61
    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
    Für die Unterscheidung ob ein genügendes Gebäudeteil vorliegt ist von Bedeutung, ob die fragliche Sache jederzeit entfernt werden konnte, ohne daß das Bauwerk selbst beeinträchtigt wurde (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 und BGHSt 16, 109, 111).

    Für die Unterscheidung ist von Bedeutung, ob die fragliche Sache jederzeit entfernt werden konnte, ohne daß das Bauwerk selbst beeinträchtigt wurde (vgl. zu einer Deckenverkleidung BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 und zu einem an die Wand genagelten Regal BGHSt 16, 109, 111).

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
    Für die Unterscheidung ob ein genügendes Gebäudeteil vorliegt ist von Bedeutung, ob die fragliche Sache jederzeit entfernt werden konnte, ohne daß das Bauwerk selbst beeinträchtigt wurde (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 und BGHSt 16, 109, 111).

    Für die Unterscheidung ist von Bedeutung, ob die fragliche Sache jederzeit entfernt werden konnte, ohne daß das Bauwerk selbst beeinträchtigt wurde (vgl. zu einer Deckenverkleidung BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 und zu einem an die Wand genagelten Regal BGHSt 16, 109, 111).

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
    Im übrigen erscheint auch fraglich, ob der Schwelbrand der Platte überhaupt das Fortbrennen und Niederbrennen des ganzen Gebäudes ermöglicht hätte (vgl. angenommen werden könne (vgl. BGHSt 34, 115, 120; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 2, 7; § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 2; BGH GA 1969, 118 f.).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 139/00

    Besonders schwere Brandstiftung; Merkmal "andere Straftat" (Abs. 2 Nr. 2);

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
    d) Die Ausführungen des Verteidigers in der Revisionsbegründung geben keine Veranlassung, von der Entscheidung BGHSt 45, 211 ff. = NJW 2000, 226 ff., der sich der Senat in seiner Entscheidung BGHR StGB § 306 b Ermöglichen 2 angeschlossen hat, abzurücken.
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91

    Anstiftung zum Versicherungsbetrug in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerer

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
    Im übrigen erscheint auch fraglich, ob der Schwelbrand der Platte überhaupt das Fortbrennen und Niederbrennen des ganzen Gebäudes ermöglicht hätte (vgl. angenommen werden könne (vgl. BGHSt 34, 115, 120; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 2, 7; § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 2; BGH GA 1969, 118 f.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
    d) Die Ausführungen des Verteidigers in der Revisionsbegründung geben keine Veranlassung, von der Entscheidung BGHSt 45, 211 ff. = NJW 2000, 226 ff., der sich der Senat in seiner Entscheidung BGHR StGB § 306 b Ermöglichen 2 angeschlossen hat, abzurücken.
  • BGH, 14.12.2000 - 3 StR 414/00

    Merkmal "durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört" bei den

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
    ganz oder teilweise zerstört worden ist (vgl. BGHR StGB § 306 Zerstörung 1).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Ein vollendetes (Fall II 1) oder versuchtes (Fall II 4) Inbrandsetzen ist damit nicht festgestellt (zur "Inbrandsetzung" beweglicher Gegenstände und des Mobiliars vgl. BGHSt 16, 109, 110; BGH NStZ 1984, 74; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94; zur "Verrußung" vgl. BGH NStZ 2001, 252; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 5 StR 760/83 - und vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01; zur Beeinträchtigung durch Hitzeeinwirkung vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518); denn Feststellungen, daß das Feuer Bestandteile des Gebäudes erfaßt hat, es auf für das jeweilige Gebäude wesentliche brennbare Bestandteile hätte übergreifen können und die Angeklagte dies auch wollte oder sie zumindest damit rechnete (vgl. BGHSt 18, 363, 366 f.), enthält das Urteil nicht.

    (4) Dem entsprechend wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB "teilweises Zerstören durch eine Brandlegung" angenommen, wenn eine Wohnung u.a. durch starkes Verrußen des gesamten Wohnbereichs nicht mehr benutzbar ist (BGH NStZ 2001, 252; vgl. auch BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01; Zaczyk in Nomos-Kommentar zum StGB (1998) § 305 Rdn. 9 (Zerstörung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist "teilweises Zerstören")).

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Zwar können erhebliche Verrußungen in einem Tatobjekt grundsätzlich genügen, um einen Taterfolg in Gestalt der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung anzunehmen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 95 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 7 aE).
  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es so vom Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 117; vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18; vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, NJW 1999, 299; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270; vgl. schon Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, BGHSt 18, 363, 365 f.; enger BGH, Urteil vom 26. Juli 1990 - 4 StR 249/90, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1; Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, BGHR StGB § 306 Abs. 1 Inbrandsetzen 1 Nr. 1; vom 14. Juli 1993 - 3 StR 335/93, BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 6).

    Eine Deckenverkleidung stellt aber nur dann einen wesentlichen Gebäudeteil dar, wenn sie so mit der Decke verbunden oder in sie eingearbeitet ist, dass sie als Bestandteil der Decke nicht entfernt werden kann, ohne dass hierdurch das Bauwerk selbst beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 1990 - 4 StR 249/90, aaO; vgl. auch Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, aaO; Beschluss 14. Juli 1993 - 3 StR 335/93, aaO).

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

    Dabei kann sich die länger andauernde Unbenutzbarkeit auch aus einer starken Verrußung ergeben (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, für die Beurteilung von Taschenmessern als "gefährliches Werkzeug" von seiner in Anlehnung an die Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH (NStZ 1999, 301 f) entwickelten Rechtsprechung (StV 2002, 145) abzuweichen.
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Zwar können erhebliche Verrußungen in einem Tatobjekt grundsätzlich genügen, um einen Taterfolg in Gestalt der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung anzunehmen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 95 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 7 aE; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634).
  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    Erforderlich ist vielmehr, dass für den 'verständigen' Wohnungsinhaber die Wohnung wegen der Brandlegungsfolgen für eine beträchtliche Zeit - und nicht nur für Stunden oder einen Tag - nicht mehr benutzbar ist (Senat, Urt. v. 12.09.2002 - 4 StR 165/02, BGHR StGB § 306 Zerstörung 2; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 306a Rn. 3 sowie § 306 Rn. 16 jeweils m.w.N.), wobei dies auch Folge einer starken Verrußung sein kann (BGH, Beschl. v. 05.12.2001 - 3 StR 422/01 = StV 2002, 145; s.a. Senat, a.a.O., m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4932
OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99 (https://dejure.org/2002,4932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2002 - 1 Ss 244/99 (https://dejure.org/2002,4932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 1 Ss 244/99 (https://dejure.org/2002,4932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 244 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB
    Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls bzw des schweren Raubes: Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung der Eigenschaft eines bei einem Raub mitgeführten Gegenstandes als gefährliches Werkzeug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99

    Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99
    Der Senat orientiert sich in diesem Zusammenhang an der Entscheidung des 3.Strafsenats des BGH (NStZ 99, 301 f.).

    Die allein maßgebenden Urteilsfeststellungen tragen die Bewertung des Messers des Angeklagten als "gefährliches Werkzeug" unter Berücksichtigung der gebotenen restriktiven Auslegung gemäß BGH NStZ 99, 301 f. nicht.

  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00

    Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99
    Der 1.Strafsenat des BGH hat in seinen Urteilen vom 1.7.1998 (NJW 98, 3130 und 3131) ausgeführt, dass nach der Neufassung der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB und 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts(6.StrRG) vom 26.1.1998 durch dass Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein sollen, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (entsprechende Definitionen finden sich in Entscheidungen anderer Senate des BGH, zitiert im Beschluss des 3.Strafsenats ; auch der 4. Strafsenat des BGH, NStZ 2000, 43, sowie das BayObLG, OLGSt. § 244, Nr. 1 - und das OLG Hamm, StV 2001, 352 m. krit. Anm. v. Kinderhäuser/Wallau, heben darauf ab).

    Die eingangs erwähnten Entscheidungen des OLG Hamm (StV 2001, 352 f.) und des BayObLG (OLGSt. § 244 Nr. 1) geben unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts keine Veranlassung zur Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG.

  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99

    Widersprüchliche Festsetzung im Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99
    Der 1.Strafsenat des BGH hat in seinen Urteilen vom 1.7.1998 (NJW 98, 3130 und 3131) ausgeführt, dass nach der Neufassung der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB und 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts(6.StrRG) vom 26.1.1998 durch dass Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein sollen, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (entsprechende Definitionen finden sich in Entscheidungen anderer Senate des BGH, zitiert im Beschluss des 3.Strafsenats ; auch der 4. Strafsenat des BGH, NStZ 2000, 43, sowie das BayObLG, OLGSt. § 244, Nr. 1 - und das OLG Hamm, StV 2001, 352 m. krit. Anm. v. Kinderhäuser/Wallau, heben darauf ab).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99
    Der 1.Strafsenat des BGH hat in seinen Urteilen vom 1.7.1998 (NJW 98, 3130 und 3131) ausgeführt, dass nach der Neufassung der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB und 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts(6.StrRG) vom 26.1.1998 durch dass Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein sollen, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (entsprechende Definitionen finden sich in Entscheidungen anderer Senate des BGH, zitiert im Beschluss des 3.Strafsenats ; auch der 4. Strafsenat des BGH, NStZ 2000, 43, sowie das BayObLG, OLGSt. § 244, Nr. 1 - und das OLG Hamm, StV 2001, 352 m. krit. Anm. v. Kinderhäuser/Wallau, heben darauf ab).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    a) Unter Bezugnahme auf einen - die Entscheidung allerdings nicht tragenden - Hinweis des Senats (NStZ 1999, 301, 302) ist ein Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, 1736) ebenso wie das vorlegende Oberlandesgericht Celle der Meinung, bei Werkzeugen, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt seien, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann bei sich geführt werden könnten, sei erforderlich, dass als subjektives Element eine generelle, vom konkreten Lebenssachverhalt losgelöste Bestimmung des Werkzeuges zur Verwendung gegen Menschen seitens des Täters hinzutrete, ohne dass indes die in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB vorausgesetzte konkrete Verwendungsabsicht gegeben sein müsse.
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser in der Art von Schweizer Offiziersmessern gilt (vgl. BGHSt 43, 266, 268 zu § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. auch BayObLGSt 2000, 38, 39; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf (vgl. OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; OLG Frankfurt StV 2002, 145; für (kleinere) Taschenmesser ausdrücklich offen gelassen in BGH StV 2002, 191, NStZ-RR 2003, 12; zu den hierzu vertretenen Lösungsansätzen vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdn. 8 ff.), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    (4) In der Vergangenheit wurde von einem Teil der Rechtsprechung für Werkzeuge, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt sind, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann mit sich geführt werden können, ein subjektives Element gefordert, nach dem der Täter generell und unabhängig vom Einzelfall den Gegenstand zur Verwendung gegen Menschen bestimmt haben muss, ohne dass es der in § 244 Abs. 1 Nr. 1 b StGB vorausgesetzten konkreten Verwendungsabsicht bedarf (OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, OLG Celle, B.v.17. April 2007, 32 Ss 34/07 zitiert nach juris, OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    So soll nach einer Auffassung die Einordnung des Gegenstandes als gefährliches Werkzeug neben seiner Eignung, erhebliche Verletzungen beifügen zu können, als zusätzliches subjektives Merkmal die Feststellung einer generellen, von der konkreten Tat losgelösten Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung seitens des Täters, welche noch nicht die konkrete Verwendungsabsicht erreicht, erfordern (vgl. OLG Frankfurt am Main StraFo 2006, 467; StV 2002, 145; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; Schlothauer/ Sättele aaO; Kindhäuser/ Wallau StV 2001, 18, 19).

    a) Dem Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 11. Januar 2002 (StV 2002, 145) lagen Feststellungen des Amtsgerichts zugrunde, nach denen der Angeklagte bei der Begehung eines Diebstahls ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von ungefähr 8, 5 Zentimeter "einstecken gehabt" hatte, welches er bei der Tat nicht benutzen wollte.

  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08

    Garantie des gesetzlichen Richters im strafprozessualen Revisionsrecht

    Diese Voraussetzungen sind hier auch hinsichtlich der beiden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2002 (1 Ss 244/99, StV 2002, S. 145) und vom 8. August 2006 (1 Ss 177/06, StraFo 2006, S. 467) erfüllt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht