Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 176 StGB
    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges Aussageverhalten); Sexueller Missbrauch von Kindern; Gesamtwürdigung über die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2002, 161
  • StV 2002, 466



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Wird zitiert von ... (6)  

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  • BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08  

    Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe).

    Das gilt aber nicht, wenn sie lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH NStZ 2002, 161; 2007, 538).
  • BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02  

    Glaubhaftigkeitsbeurteilung (Beweiswürdigung; ermittlungsrichterliche

    Sie entspricht den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Fallgestaltungen aufgestellt hat, bei denen Aussage gegen Aussage steht (vgl. nur BGH NStZ 2002, 161) und berücksichtigt insbesondere die Besonderheit des vorliegenden Falles, daß die Aussage der K. nur durch deren Verhörspersonen eingeführt wurde.
  • OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07  

    Revisionsverfahren: Einstellung wegen eines bereits bei der tatrichterlichen

    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist bzw. gegen die Denkgesetze, gesichertes Erfahrungswissen oder allgemeine Rechtsgrundsätze verstößt (BGH NStZ 2002, 161 f. = BGHR StPO, § 261, Beweiswürdigung 26).
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