Weitere Entscheidungen unten: BGH, 05.11.2002 | OLG München, 20.08.2002

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02   

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https://dejure.org/2002,3099
BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02 (https://dejure.org/2002,3099)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2002 - 5 StR 433/02 (https://dejure.org/2002,3099)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 5 StR 433/02 (https://dejure.org/2002,3099)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Absoluter Revisionsgrund - Unterschrift - Vermerk des Strafkammervorsitzenden - Urlaubsbedingte Hinderung - Verhinderungsvermerk - Verfahrensfehler - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Frühzeitiges Geständnis

  • Judicialis

    StGB § 276; ; StGB § ... 49 Abs. 2; ; StPO § 275 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 275 Abs. 2 Satz 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 2
    Frist für die Anbringung des Verhinderungsvermerks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 85
  • StV 2003, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
    Die Zustellung des so verfahrensfehlerhaft zustandegekommenen Urteils war indes wirksam (BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 8).
  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

    Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
    An dem hieraus folgenden Durchgreifen des absoluten Revisionsgrundes ändert der Umstand nichts, daß der zweite beisitzende Richter - wie ein nach Eingang der Revisionsbegründung gefertigter Vermerk des Strafkammervorsitzenden ergibt - zu dem Zeitpunkt, als das schriftliche Urteil zu den Akten gelangt war, urlaubsbedingt an der Unterschrift gehindert gewesen wäre; in diesem Fall hätte der Vorsitzende gemäß § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist einen Verhinderungsvermerk anbringen müssen (BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 4).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2; Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Ungeachtet des Verstoßes gegen die Fertigstellungsfrist (vgl. auch § 338 Nr. 7 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) verhindert demgegenüber die fehlende Unterschrift bei einer dem Empfänger zugestellten mit der Urschrift des Urteils übereinstimmenden Ausfertigung, woran zu Zweifeln kein Anlass besteht, nicht, dass die Rechtswirksamkeit der Zustellung berührt wird; es handelt sich nämlich nicht um einen Mangel der Zustellung, sondern des Urteils selbst (BGHSt 46, 204; BGH NStZ-RR 2003, 85; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 345 Rn. 5a; aA LR-Franke, a.a.O., § 345 Rn. 6).
  • BVerfG, 10.06.2003 - 2 BvR 790/03

    Nichtannahmebeschluss - Verwerfung einer strafprozessualen Revision mangels

    gegen a) den Besschluss des Bundesgerichtshof vom 21. Oktober 2002 - 5 StR 433/02 -,.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02   

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https://dejure.org/2002,3685
BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02 (https://dejure.org/2002,3685)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - 4 StR 316/02 (https://dejure.org/2002,3685)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - 4 StR 316/02 (https://dejure.org/2002,3685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Vergewaltigung - Hinweispflicht über die Möglichkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Maßregelausspruch

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 63; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 2
    Erforderlichkeit eines Hinweises durch den Vorsitzenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit der Anordnung einer Unterbringung

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
    Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, daß Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 4 m.N.).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
    Daß der psychiatrische Sachverständige in seinem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten abweichend von seinem schriftlichen Gutachten das Vorliegen einer Störung der Sexualpräferenz des Angeklagten bejaht hat, die als schwere andere seelische Abartigkeit einzuordnen sei und die wegen ihrer fortschreitenden und sich steigernden Tendenz und mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten weitere gleichgelagerte Taten erwarten lasse, macht einen solchen in der Regel - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmefällen abgesehen - vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung vorzunehmenden Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6 m.w.N).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
    Der nach § 265 Abs. 2 StPO erforderliche gerichtliche Hinweis muß, wenn er seine Funktion erfüllen soll, dem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, daß dieser eindeutig erkennen kann, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02

    Verfahrensrüge; Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunktes);

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
    Daß der psychiatrische Sachverständige in seinem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten abweichend von seinem schriftlichen Gutachten das Vorliegen einer Störung der Sexualpräferenz des Angeklagten bejaht hat, die als schwere andere seelische Abartigkeit einzuordnen sei und die wegen ihrer fortschreitenden und sich steigernden Tendenz und mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten weitere gleichgelagerte Taten erwarten lasse, macht einen solchen in der Regel - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmefällen abgesehen - vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung vorzunehmenden Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6 m.w.N).
  • BGH, 09.01.2013 - 1 StR 558/12

    Hinweispflicht; Anordnung der Sicherheitsverwahrung (noch nicht erledigte

    Dies ersetzt jedoch den notwendigen Formalhinweis des Gerichts nicht (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 552/09, NStZ-RR 2010, 215 mwN, vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN, und vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271 mwN).

    Dem Angeklagten muss aber der Hinweis so erteilt werden, dass er eindeutig erkennen kann, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151).

  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 552/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtlicher Hinweis: keine

    Dass die psychologische Sachverständige in ihrem Gutachten die Maßregel des § 63 StGB angesprochen hat und die Frage in der Hauptverhandlung erörtert wurde, macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6 m.N.; BGH NStZ-RR 2002, 271; StV 2003, 151; NStZ-RR 2008, 316; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14

    Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    a) Der Hinweis nach § 265 Abs. 2 StPO ist eine wesentliche Verfahrensförmlichkeit (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05, NStZ 2006, 181) und muss, wenn er seine Funktion erfüllen soll, einem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, dass er eindeutig erkennen kann, dass und gegebenenfalls auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN).
  • BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung; Katalogtaten; Eignung)

    Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Begehung anderer als der in § 69 Abs. 2 StGB bezeichneten Straftaten - hier: nach §§ 249, 250 StGB - gestützt, so ist regelmäßig eine Gesamtabwägung erforderlich und die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen näher zu begründen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 6 sowie zuletzt Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 und vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02).
  • BGH, 09.07.2008 - 1 StR 280/08

    Hinweispflicht bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Dass der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten eine krankhafte seelische Störung des Angeklagten im Sinne der §§ 20, 21 StGB bejaht hat, macht einen solchen Hinweis ebenso wenig entbehrlich wie der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklägerin die Anordnung der Maßregel des § 63 StGB beantragt haben (vgl. BGH StV 2003, 151 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.08.2002 - 2 Ws 677/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15445
OLG München, 20.08.2002 - 2 Ws 677/02 (https://dejure.org/2002,15445)
OLG München, Entscheidung vom 20.08.2002 - 2 Ws 677/02 (https://dejure.org/2002,15445)
OLG München, Entscheidung vom 20. August 2002 - 2 Ws 677/02 (https://dejure.org/2002,15445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines dinglichen Arrest zur Sicherung des Verfalls von Wertersatz bzw. von entsprechenden Geschädigtenansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 111d
    Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Vermögenssorge während der Sicherstellung von Gegenständen und Konten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 151
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