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   BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,2764
BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01 (1) (https://dejure.org/2002,2764)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2002 - 3 StR 335/01 (1) (https://dejure.org/2002,2764)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2002 - 3 StR 335/01 (1) (https://dejure.org/2002,2764)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 397 a Abs. 2 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Keine Prozesskostenhilfe zur Bestellung eines Rechtsanwalts für Nebenkläger bei neuer Hauptverhandlung nur zum Strafausspruch

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB
    Bedeutung des Vor- und Nachtatverhaltens für die Annahme verminderter Schuldfähigkeit; schwere andere seelische Abartigkeit; Leistungsverhalten (psychodiagnostisches Kriterium); schwere Persönlichkeitsstörung

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 476
  • StV 2003, 157
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99

    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
    Zustände, die den schweren anderen seelischen Abartigkeiten zuzurechnen sind, führen nur in seltenen Ausnahmefällen zur Annahme von Schuldunfähigkeit und damit zu völliger Exkulpation (vgl. BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 3 m. w. N.; BGH NStZ-RR 1999, 359; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64).
  • BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
    Zudem hat das Landgericht in diesem Zusammenhang nicht erkennbar Besonderheiten des Tat- und Nachtatverhaltens berücksichtigt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 23. November 2001 - 5 StR 434/01 - und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
    Im Bereich der Beurteilung von Schuldfähigkeit nach vorangegangenem Alkoholgenuß ist dem Leistungsverhalten des Täters als einem psychodiagnostischen Kriterium gegenüber der Blutalkoholkonzentration in der jüngeren Rechtsprechung zwar wieder größeres Gewicht beigemessen worden (vgl. BGHSt 43, 66).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
    Zustände, die den schweren anderen seelischen Abartigkeiten zuzurechnen sind, führen nur in seltenen Ausnahmefällen zur Annahme von Schuldunfähigkeit und damit zu völliger Exkulpation (vgl. BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 3 m. w. N.; BGH NStZ-RR 1999, 359; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01

    Mord (Grausamkeit; niedrige Beweggründe); Schuldfähigkeit (Ganzheitsbetrachtung;

    Auszug aus BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
    Zudem hat das Landgericht in diesem Zusammenhang nicht erkennbar Besonderheiten des Tat- und Nachtatverhaltens berücksichtigt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 23. November 2001 - 5 StR 434/01 - und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01).
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    d) Die Erwägung des Landgerichts, wonach die Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten gemäß § 21 StGB (auch) deshalb nicht erheblich eingeschränkt gewesen sei, weil "eine erhebliche Beeinträchtigung ... (der) kognitiven Fähigkeiten" des Angeklagten nicht vorlag, da er "gezielt Situationen geschaffen (habe), in denen er mit den Kindern alleine war, um diese Situationen für die Durchführung der sexuellen Handlungen auszunutzen" (UA S. 38), ist rechtlich bedenklich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01, NStZ 2002, 476, 477 und vom 7. Januar 1993 - 4 StR 552/92, BGHR StGB § 21, Seelische Abartigkeit 25; Fischer, aaO, § 20 Rdn. 46a mwN).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Ohnedies sind das Tatverhalten wie auch das Verhalten vor und nach der Tat vergleichsweise wenig bedeutsam, wenn eine schwere Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren ist (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01, NStZ 2002, 476).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09

    Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtschau der Persönlichkeit

    Denn jedenfalls angesichts der auf sichere Entdeckung hinauslaufenden Entsorgung der Leiche fehlt es an den für diesen Schluss hinreichenden Anzeichen (vgl. zur Bedeutung planvollen und gezielten Tatverhaltens BGH NStZ 2002, 476; NStZ-RR 2002, 230).
  • BGH, 21.02.2008 - 5 StR 632/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit bei

    Dies begegnet für sich genommen bereits Bedenken, da dem Leistungsverhalten für die Beurteilung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch eine schwere andere seelische Abartigkeit nur eine mindere Bedeutung zukommt (BGH NStZ-RR 2002, 230; BGH StV 2003, 157 f.).
  • BGH, 14.05.2002 - 5 StR 138/02

    Verminderte Steuerungsfähigkeit (geringere Bedeutung des Leistungsverhaltens für

    Schließlich sind auch aus dem planvollen und gezielten Tatverhalten des Angeklagten keine hinreichenden Anzeichen für eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens bei Tatplanung und -begehung zu ersehen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01 zur minderen Bedeutung des Leistungsverhaltens für die Beurteilung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch schwere seelische Abartigkeit).
  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: Tatplanung, gezielte Durchführung,

    Das Landgericht hat insoweit dem im Übrigen nicht im Einzelnen dargelegten Leistungsverhalten des Angeklagten eine Bedeutung zugemessen, die ihm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Bereich schwerer Persönlichkeitsstörungen nicht zukommt (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 -3 StR 335/01, NStZ 2002, 476).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 235/03
    Soweit der Senat mit Beschluß vom heutigen Tag den Strafausspruch teilweise aufgehoben hat, berührt dies die Interessen der Nebenklägerin nach gesetzlicher Wertung nur am Rande, wie sich aus der Beschränkung des Anfechtungsrechtes (§ 400 Abs. 1 StPO) ergibt (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 7 und § 397 a Abs. 2 Prozeßkostenhilfe 2; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01 und vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 ARs 235/03
    Soweit der Senat mit Beschluß vom heutigen Tag den Strafausspruch teilweise aufgehoben hat, berührt dies die Interessen der Nebenklägerin nach gesetzlicher Wertung nur am Rande, wie sich aus der Beschränkung des Anfechtungsrechtes (§ 400 Abs. 1 StPO) ergibt (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 7 und § 397 a Abs. 2 Prozeßkostenhilfe 2; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01 und vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02).
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