Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4772
OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02 (https://dejure.org/2002,4772)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.12.2002 - 2 Ws 475/02 (https://dejure.org/2002,4772)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 (https://dejure.org/2002,4772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückverweisung zur Nachholung des Abhilfeverfahrens ; Haftgrund der Fluchtgefahr; Erkannte Freiheitsstrafe von drei Jahren, sechs Monaten ; Anrechnung bereits erlittener Untersuchungshaft; Berücksichtigung einer zu erwartenden positiven 2/3-Entscheidung ; Strafrest von ...

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StGB § 57

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112; StGB § 57
    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 13.03.2002 - 2 Ws 60/02

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Ausländer, Verbüßung, Vorlage der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; Beschlüsse des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02 und vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02).

    Dieser ist aber nach Auffassung des Senats, nach dessen ständiger Rechtsprechung von einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kein ausreichender Fluchtanreiz (mehr) ausgeht, nicht genügend, um damit die Fluchtgefahr begründen zu können (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2001 in 2 Ws 60/02 sowie die o.a. ständige Rechtsprechung des Senats; siehe auch dazu Burhoff StraFo 2000, 119 ff. sowie Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., Rn. 549; LG Köln StV 1996, 385).

  • OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91
    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht nach allgemeiner Meinung dann, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, die sich aus bestimmten Tatsachen ergeben müssen, eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (OLG Köln StV 1996, 390 und 1991, 472; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 22; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., Rn. 812, 813, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; Beschlüsse des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02 und vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 34/02

    Untersuchungshaft; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Außervollzugsetzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; Beschlüsse des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02 und vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; Beschlüsse des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02 und vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02

    Unterlassene Nichtabhilfeentscheidung, Zurückverweisung, Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Dagegen scheidet sie im Interesse der Verfahrensbeschleunigung aus, wenn das mit der weiteren Beschwerde befasste Gericht selbst sofort entscheiden kann, weil das Abhilfeverfahren für dessen Entscheidung keine Verfahrensvoraussetzung darstellt (vgl. zur gesamten Problematik den Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2002 in 2 Ws 457/02 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 148/99

    Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe, nicht eingehaltene Absprache

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; Beschlüsse des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02 und vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02).
  • OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73
    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Während in der Literatur zum Teil die Auffassung vertreten wird, eine Zurückverweisung zur Nachholung des Abhilfeverfahrens sei stets zulässig (Karlsruher Kommentar-Engelhardt, a.a.O., § 306 Rn. 19), kommt sie nach anderer Meinung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dadurch das Verfahren beschleunigt wird (OLG München NJW 1973, 1143; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 306 Rn. 10; Heidelberger Kommentar-Rautenberg, StPO, 1. Aufl. 1997, § 306 Rn. 11).
  • LG Köln, 31.01.1996 - 109-11/95
    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Dieser ist aber nach Auffassung des Senats, nach dessen ständiger Rechtsprechung von einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kein ausreichender Fluchtanreiz (mehr) ausgeht, nicht genügend, um damit die Fluchtgefahr begründen zu können (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2001 in 2 Ws 60/02 sowie die o.a. ständige Rechtsprechung des Senats; siehe auch dazu Burhoff StraFo 2000, 119 ff. sowie Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., Rn. 549; LG Köln StV 1996, 385).
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; Beschlüsse des Senats vom 6. Februar 2002 in 2 Ws 34/02 und vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02).
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 2 Ws 55/00

    Fluchtgefahr bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung

    Zwar kommt es für die Beurteilung der Fluchtgefahr auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 28. Januar 2001 in 2 Ws 27/00 - NStZ-RR 2000, 188) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ein ausreichender Fluchtanreiz grundsätzlich nicht gegeben (vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 25. August 2003 in 2 Ws 197/03, vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02 = StV 2002, 492, vom 27. Dezember 2002 in 2 Ws 475/02 = StV 2003, 170).
  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 2 Ws 144/03

    Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe; Außervollzugsetzung; Straferwertung

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung Senat in StV 1999, 37, 215; StV 2003, 170, siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2003, Rn. 1701).

    Von ausschlaggebender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der bereits erwähnte Umstand, dass der Angeklagte sich im November 2002, nachdem er Kenntnis von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren hatte, dem Verfahren nicht durch Flucht entzogen hat, sondern selbst Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufgenommen hat, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (vgl. ähnlich Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 491 bzw. StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; StV 2003, 170 und im Beschluss vom 11. November 2002 in 2 Ws 421/02, http://www.burhoff.de).

  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Geht man aber davon aus und berücksichtigt zudem (vgl. dazu Senat in StV 2003, 170), dass gemäß § 51 StGB die inzwischen vollzogene Untersuchungshaft von fast 17 Monaten anzurechnen und im Zweifel eine positive Strafrestentscheidung nach § 57 StGB zu erwarten ist, dann dürfte die möglicherweise noch zu vollstreckende Reststrafe nicht (mehr) so hoch sein, dass sie einen ausreichenden Fluchtanreiz darstellt (vgl. dazu auch Senat in StV 1999, 37 und StraFo 2002, 177 = StV 2002, 492).
  • KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20

    Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen: Statthaftigkeit der weiteren

    Denn es ist anerkannt und entspricht der Rechtsprechung des Kammergerichtes (vgl. KG, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 2 Ws 202 - 203/19 -, juris m.w.N.), dass dann, wenn das Gericht, dessen Entscheidung mit der Beschwerde angegriffen wird, keine Abhilfeentscheidung im Sinne von § 306 Abs. 2 StPO getroffen hat, das über die Beschwerde befindende Gericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Sache nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden hat, ob es selbst entscheiden oder dem Erstbeschwerdegericht Gelegenheit geben will, eine unterlassene Entscheidung über die Abhilfe ordnungsgemäß nachzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 -, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung: Senat in StV 1999, 37, 215 mit Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; Senat in StraFo 1999, 248; Senat in NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203 = StV 2001, 115 mit Anmerkung Deckers; Senat in StV 2000, 320; Senat in StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 492; Senat in StraFo 2002, 338; Senat in StV 2003, 170, 509; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2003, Rn. 1701).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08

    Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung

    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 4 AuslA 8/04

    Fluchtgefahr; soziale Bindungen

    Der angebliche Schaden ist nicht so hoch, dass gegen den Verfolgten eine drei Jahre übersteigende Freiheitsstrafe verhängt werden wird (vgl. zum Begriff der hohen Freiheitsstrafe Senat StV 2003, 170 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12

    Untersuchungshaft: Haftverschonung bei hoher Straferwartung

    Zwar kommt es für die Beurteilung der Fluchtgefahr auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 28. Januar 2001 in 2 Ws 27/00 - NStZ-RR 2000, 188) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ein ausreichender Fluchtanreiz grundsätzlich nicht gegeben (vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 25. August 2003 in 2 Ws 197/03, vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02 = StV 2002, 492, vom 27. Dezember 2002 in 2 Ws 475/02 = StV 2003, 170).
  • KG, 20.02.2014 - 2 Ws 50/14

    Vermögensbeschlagnahme als Beugemittel im Vollstreckungsverfahren

    Hat das Erstgericht keine Abhilfeentscheidung getroffen, hat das über die Beschwerde befindende Gericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Sache nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden, ob es selbst entscheiden oder dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, Gelegenheit geben will, eine unterlassene Entscheidung über die Abhilfe ordnungsgemäß nachzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - [juris] für die weitere Beschwerde; Zabeck in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 306 Rdn. 19).
  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    Denn es ist anerkannt und entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn das Gericht, dessen Entscheidung mit der Beschwerde angegriffen wird, keine Abhilfeentscheidung im Sinne von § 306 Abs. 2 StPO getroffen hat, das über die Beschwerde befindende Gericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Sache nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden hat, ob es selbst entscheiden oder dem Erstbeschwerdegericht Gelegenheit geben will, eine unterlassene Entscheidung über die Abhilfe ordnungsgemäß nachzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - juris; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 2 Ws 178-179/19 - und vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 53/14 - bzgl. einer "weiteren Beschwerde").
  • KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18

    Strafvollzug: Unzureichendes Behandlungsangebot für Strafgefangenen mit Anordnung

  • OLG Dresden, 11.12.2017 - 1 Ws 326/17

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, Straferwartung

  • OLG Hamm, 04.07.2003 - 2 Ws 149/03

    Fluchtgefahr, Höhe der Freiheitsstrafe, Reststrafe

  • OLG Hamm, 04.10.2006 - 2 Ws 243/06

    Fluchtgefahr; Strafhöhe; Gesamtstrafenbildung; Härteausgleich

  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ws 15/03

    weitere Beschwerde, weitere Haftbeschwerde, Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

  • KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18

    Anfechtbarkeit eines strafvollzugsbegleitenden Beschlusses

  • KG, 22.08.2019 - 2 Ws 108/19

    Fristbeginn für strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 4 Ausl/A 8/04

    Annahme von Fluchtgefahr im Rahmen des Erlasses eines förmlichen

  • KG, 20.02.2014 - 2 Ws 50

    Zulässigkeit der Beschlagnahme des inländischen Vermögens zur Erzwingung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht