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   VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02   

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VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02 (https://dejure.org/2002,8346)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2002 - VfGBbg 94/02 (https://dejure.org/2002,8346)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2002 - VfGBbg 94/02 (https://dejure.org/2002,8346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 15 Abs. 1; LV, Art. 15 Abs. 2; VerfGGBbg, § 50 Abs. 2 Satz 1; StPO, § 105
    Bundesrecht; Strafprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Durchsuchung; Rechtsschutzbedürfnis; Unverletzlichkeit der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft; Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Gefahr im Verzuge" als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung der Staatsanwaltschaft; Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2305
  • NStZ-RR 2003, 303
  • StV 2003, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt weiter voraus, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtes (vgl. BVerfGE 81, 138, 140) ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung der Entscheidung bzw. für die Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit besteht.

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt bei einem Grundrechtseingriff wie einer Wohnungsdurchsuchung, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des Eingriffes ggf. auch nachträglich gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfG NJW 2001, 3770; BVerfGE 81, 138, 140).

    Unbeschadet dessen kann aber zur Vermeidung einer Verkürzung des Grundrechtsschutzes das Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Klärung fortbestehen (vgl. BVerfGE 81, 138, 141).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    Deshalb müssen die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig wenigstens den Versuch unternommen haben, den zuständigen Richter zu erreichen (BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, Absatz Nr. 40, http://www.bverfg.de = BVerfGE 103, 142, 155 = NJW 2001, 1121= StV 2001, 207 = NStZ 2001, 382).

    Im Eilfall darf der Richter jedoch auch ohne Vorlage der Akten auf mündlichen, ggf. auch fernmündlichen, Antrag mündlich entscheiden (vgl. BVerfGE 103, 142, 154: "in der Regel" schriftlich; Rudolphi, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 105, Rn. 11; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 105 Rn. 3; a.A., aber ohne Begründung, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 105 Rn. 3; Lemke, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Auflage, § 105 Rn. 6).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    Zwar ist es auch schon Sache der Fachgerichte, den Grundrechten Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 96, 27, 40 = NJW 1997, 2163 = StV 1997, 393 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur prozessualen Überholung bei Wohnungsdurchsuchungen).

    Es ist sowohl möglich, dass der Betroffene trotz rechtswidriger Durchsuchungsanordnung verurteilt wird, als auch umgekehrt, dass er unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung freigesprochen wird (vgl. BVerfGE 96, 27, 42; zu etwaigen Beweisverwertungsverboten bei rechtswidriger Durchsuchung: BVerfG StV 2002, 113; OLG Koblenz StV 2002, 533).

  • VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01

    Beschlagnahme; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    An einem solchen Rechtschutzbedürfnis fehlt es hier nicht etwa deshalb, weil die Durchsuchung bereits stattgefunden und zu einer Beschlagnahme (zu deren Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluss vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -) geführt hat.
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gem GG Art 19 Abs 4 bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt bei einem Grundrechtseingriff wie einer Wohnungsdurchsuchung, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des Eingriffes ggf. auch nachträglich gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfG NJW 2001, 3770; BVerfGE 81, 138, 140).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    Das Grundrecht aus Art. 15 LV ist mit dem Grundrechten aus Art. 13 des Grundgesetzes inhaltsgleich; ein Bundesgericht war nicht befasst (vgl. zu diesen Voraussetzungen: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f., im Anschluss an BVerfGE 96, 345, 371 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    Das Grundrecht aus Art. 15 LV ist mit dem Grundrechten aus Art. 13 des Grundgesetzes inhaltsgleich; ein Bundesgericht war nicht befasst (vgl. zu diesen Voraussetzungen: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f., im Anschluss an BVerfGE 96, 345, 371 ff.).
  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch Versagung nachträgliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    "Gefahr im Verzug" ist dabei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der aber - wie die entsprechende Vorschrift im Grundgesetz - in vollem Umfang der Nachprüfung unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 2 BvR 1473/01 -, Absatz Nr. 12 f., http://www.bverfg.de).
  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02

    Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür,

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    Es ist sowohl möglich, dass der Betroffene trotz rechtswidriger Durchsuchungsanordnung verurteilt wird, als auch umgekehrt, dass er unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung freigesprochen wird (vgl. BVerfGE 96, 27, 42; zu etwaigen Beweisverwertungsverboten bei rechtswidriger Durchsuchung: BVerfG StV 2002, 113; OLG Koblenz StV 2002, 533).
  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
    Es ist sowohl möglich, dass der Betroffene trotz rechtswidriger Durchsuchungsanordnung verurteilt wird, als auch umgekehrt, dass er unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung freigesprochen wird (vgl. BVerfGE 96, 27, 42; zu etwaigen Beweisverwertungsverboten bei rechtswidriger Durchsuchung: BVerfG StV 2002, 113; OLG Koblenz StV 2002, 533).
  • KG, 16.02.2005 - 1 Ss 406/04

    Beweiswürdigung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung eines Kfz durch

    In diesem Zeitraum, in dem die Angeklagte keinen Zugang zu ihrem Fahrzeug gehabt hätte, konnte eine richterliche Entscheidung - eventuell unter Inanspruchnahme des für Eilfälle eingerichteten Bereitschaftsdienstes -herbeigeführt und vollstreckt werden, zumal da der Richter die Durchsuchung notfalls auch fernmündlich anordnen kann (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg StV 2003, 207, 208; LG Cottbus StV 2002, 535; LG Bremen StV 1998, 180; Nack in KK, StPO 5. Aufl., § 105 Rdnr. 3).
  • VerfG Brandenburg, 19.12.2002 - VfGBbg 104/02

    Verletzung des Grundrechts aus Verf BB Art 9 Abs 2 S 2 durch

    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen kann zur Vermeidung einer Lücke im Grundrechtsschutz das Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Klärung fortbestehen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 21. November 2002 - VfGBbg 94/02 - und vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 45/99 -, NStZ-RR 2000, 185; BVerfG NJW 2002, 3691).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO

    Dies läßt zwar das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde nicht entfallen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 2002 - VfGBbg 94/02 LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 208), spricht aber gegen die Notwendigkeit einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung vor der Rechtswegerschöpfung.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2009 - 2 Ss 36/09

    Strafklageverbrauch nach Einstellung und Erfüllung einer Auflage nach § 153a

    Der Ermittlungsrichter, der mit der Sache ohnehin schon kurz zuvor im Hinblick auf das Werkstattgelände befasst war, hätte die Durchsuchungsanordnung kurzfristig - auch fernmündlich (vgl. BGH NStZ 2005, 392, 393; BrandenbVerfG NJW 2003, 2305, 2306; Meyer-Goßner , a.a.O., § 105 Rn. 3) - treffen können.
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