Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.09.2002

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   BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02   

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BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02 (https://dejure.org/2002,4961)
BVerfG, Entscheidung vom 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02 (https://dejure.org/2002,4961)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 2 BvR 1439/02 (https://dejure.org/2002,4961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 369 StPO; § 33a StPO;
    Rechtliches Gehör (Überraschungsentscheidung; Hinweispflicht; Begründungspflicht: wesentlicher Kern des Tatsachenvortrags einer Partei); Wiederaufnahme (faires Verfahren; Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes / der Wahrheitsmaxime / Offizialmaxime im ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens und verfassungsmäßige Anforderungen an deren gerichtliche Prüfung; Auslegung einer Gegenvorstellung als Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 33a Strafprozessordnung (StPO); Verletzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Rechtliches Gehör im Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strate.net PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bittere Erfahrungen - die Abwehr von Wiederaufnahmen durch die Strafjustiz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    1. Das Gebot rechtlichen Gehörs soll unter anderem gewährleisten, dass der Einzelne nicht bloßes Objekt des Verfahrens ist, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommt, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 7, 275 ; 55, 1 ; 57, 250 ).

    Ungeachtet des Streits um Geltung und Umfang der Offizialmaxime im Probationsverfahren (vgl. z.B. Gössel in Löwe-Rosenberg, 25. Auflage, 1998, Rn. 3 zu § 369 StPO; Schmidt in Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, 1999, Rn. 2 zu § 369 StPO; Krehl in Heidelberger Kommentar, 3. Auflage, 2001, Rn. 2 zu § 369 StPO) ergibt sich aus dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren, dass auch für die außerhalb des prozessualen Hauptverfahrens zu treffenden Entscheidungen die Ermittlung des wahren Sachverhalts von zentraler Bedeutung bleibt, weil sonst das materielle Schuldprinzip nicht verwirklicht werden kann (vgl. BVerfGE 57, 250, 257; 86, 288, 317).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 19, 32 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; 'stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 19, 32 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.09.1997 - 2 BvQ 23/97

    Voraussetzungen für den erlaß einer einstweiligen Anordnung im

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    Die Verfassungsbeschwerde ist, da die Gegenvorstellung als Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Sinne des § 33a StPO gewertet werden kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. September 1997 - 2 BvQ 23/97 - JURIS), zulässig und - in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer eröffnenden Weise - auch offensichtlich begründet; die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zwar grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; ihm ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    Ungeachtet des Streits um Geltung und Umfang der Offizialmaxime im Probationsverfahren (vgl. z.B. Gössel in Löwe-Rosenberg, 25. Auflage, 1998, Rn. 3 zu § 369 StPO; Schmidt in Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, 1999, Rn. 2 zu § 369 StPO; Krehl in Heidelberger Kommentar, 3. Auflage, 2001, Rn. 2 zu § 369 StPO) ergibt sich aus dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren, dass auch für die außerhalb des prozessualen Hauptverfahrens zu treffenden Entscheidungen die Ermittlung des wahren Sachverhalts von zentraler Bedeutung bleibt, weil sonst das materielle Schuldprinzip nicht verwirklicht werden kann (vgl. BVerfGE 57, 250, 257; 86, 288, 317).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    1. Das Gebot rechtlichen Gehörs soll unter anderem gewährleisten, dass der Einzelne nicht bloßes Objekt des Verfahrens ist, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommt, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 7, 275 ; 55, 1 ; 57, 250 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; 'stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags wird - abgesehen von den Formerfordernissen des § 366 Abs. 2 StPO - nicht bereits durch das - im Rahmen der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts München vom 23.09.2022 - erfolgreich beschrittene Additionsverfahren indiziert oder präjudiziert (BVerfG StV 2003, 223; Hanseatisches OLG GA 1967, 317; Hanseatisches OLG StV 2003, 229; OLG Zweibrücken BeckRS 2017, 107531; Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 368 Rn. 19; Löwe / Rosenberg / Gössel StPO § 368 Rn. 9 und § 370 Rn. 9 und 10; Meyer-Goßner / Schmitt § 370 Rn. 2; Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann StPO § 368 Rn. 50).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    13 7. Die Beschwerde verfehlt schließlich die Anforderungen an eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 und BVerfG, Kammer-Beschluss vom 23. Dezember 2002 2 BvR 1439/02 ), wenn sie meint, aus der Entscheidung über die Zulassung der Berufung hätte der Kläger "nicht damit rechnen" müssen, "dass aus der insoweit maßgeblichen rechtlichen Sicht des Berufungsgerichts zusätzlich zu den im erstinstanzlichen und berufungsgerichtlichen Verfahren abgegebenen Erklärungen und angegebenen Beweismitteln weitere Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit der exilpolitischen Aktivitäten erforderlich" gewesen seien, und dass "der Kläger vor dem Hintergrund der Begründung des berufungsgerichtlichen Zulassungsbeschlusses mit den im angefochtenen Urteil aufgestellten Anforderungen an exilpolitische Aktivitäten überrascht" worden sei (Beschwerdebegründung S. 12).
  • OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18

    Begründetheitsprüfung im Wiederaufnahmeverfahren nach Beweisaufnahme gem. § 369

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht für das Probationsverfahren ausdrücklich betont, dass "auch für die außerhalb des prozessualen Hauptverfahrens zu treffenden Entscheidungen die Ermittlung des wahren Sachverhalts von zentraler Bedeutung bleibt" (Kammerbeschluss vom 23.12.2002, 2 BvR 1439/02, bei juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02   

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https://dejure.org/2002,4483
BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02 (https://dejure.org/2002,4483)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2002 - 1 StR 347/02 (https://dejure.org/2002,4483)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02 (https://dejure.org/2002,4483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 41
  • StV 2003, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1984 - 2 StR 81/84

    Zulässigkeit der strafschärfenden Bewertung der Beibringung tödlicher

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02
    Es ist daher nicht zulässig, bei der Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts strafschärfend zu berücksichtigen, daß der Täter den Eintritt des Todes des Opfers nicht zu verhindern versucht hat (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollendung 1; BGH NStZ 1984, 358 f; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 394).
  • BGH, 11.11.1992 - 3 StR 123/92

    Vorliegen eines Raubs mit Todesfolge bei vorsätzlicher Herbeiführung der

    Auszug aus BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02
    Es ist daher nicht zulässig, bei der Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts strafschärfend zu berücksichtigen, daß der Täter den Eintritt des Todes des Opfers nicht zu verhindern versucht hat (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollendung 1; BGH NStZ 1984, 358 f; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 394).
  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 34/22

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: deliktsübergreifende

    Dies gilt in gleicher Weise für deliktsübergreifende strafbarkeitsbegründende Umstände aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06 Rn. 10 (zum Unterlassen); Beschluss vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02 Rn. 6 (zum unterbliebenen Rücktritt) und Beschlüsse vom 18. März 2003 - 4 StR 83/03 Rn. 3, vom 13. September 2001 - 4 StR 322/01 Rn. 4 und vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00 Rn. 5) und damit auch für die Gesichtspunkte, die eine Garantenstellung im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB begründen (vgl. Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 46 Rn. 45b mwN).
  • BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Tat in der Nähe der Notwehr);

    Im Übrigen wertet das Schwurgericht unzulässigerweise das Ausbleiben von Rücktrittsbemühungen zu Lasten des Angeklagten, indem es hervorhebt, der Angeklagte habe sich nicht weiter um den schwer verletzten Geschädigten gekümmert (BGH, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02).
  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 45/20

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Fehlen eines Milderungsgrundes aber nicht strafschärfend ins Gewicht fallen (vgl. zum Fehlen von Rettungsbemühungen BGH, Beschluss vom 16. März 1984 - 2 StR 81/84; vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02, Rn. 5; vom 6. November 2013 - 1 StR 525/13, Rn. 5).
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