Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02   

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https://dejure.org/2003,3484
BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der geringen Menge bei Betäubungsmitteldelikten - Addition der Einzelwirkstoffmengen der verschiedenen Betäubungsmittel im Verhältnis ihrer Grenzwerte zur nicht geringen Menge - Berücksichtigung des Grads der Gefährlichkeit der einzelnen Wirkstoffe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a
    Nicht geringe Menge beim Handel mit verschiedenen BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 434
  • StV 2003, 280
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02
    Die tatgegenständlichen Mengen von Heroin und Kokain (Wirkstoffmengen: 1 g Heroinhydrochlorid; 3,125 g Kokainhydrochlorid) erreichten je für sich zwar nicht den jeweiligen Grenzwert zur "nicht geringen Menge" (1,5 g Heroinhydrochlorid, 5 g Kokainhydrochlorid; vgl. BGHSt 32, 162; 33, 133).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02
    Die tatgegenständlichen Mengen von Heroin und Kokain (Wirkstoffmengen: 1 g Heroinhydrochlorid; 3,125 g Kokainhydrochlorid) erreichten je für sich zwar nicht den jeweiligen Grenzwert zur "nicht geringen Menge" (1,5 g Heroinhydrochlorid, 5 g Kokainhydrochlorid; vgl. BGHSt 32, 162; 33, 133).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Dieser Wirkstoffgehalt ist auch bei der Strafzumessung im Ganzen zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 18.10.2023 - 6 StR 242/23

    Qualitätsmerkmal der Erreichung der nicht geringen Menge in einem Verfahren wegen

    Maßgeblich ist insoweit aber die Summe der beiden Wirkstoffmengen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434; vom 9. April 2019 - 4 StR 461/18, NStZ-RR 2019, 314; Patzak in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29a Rn. 106).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Denn Menge und Preis der verkauften Betäubungsmittel (mindestens je 200 Gramm Marihuana zum Preis von sieben Euro pro Gramm und mindestens je 20 Gramm Kokain zum Preis von 80 Euro pro Gramm) tragen die Feststellung, dass in allen Fällen der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17 Rn. 10; vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Es ist daher in beiden Fällen von einer Überschreitung des Grenzwerts der nicht geringen Menge ausgegangen (zur Berechnung der Grenzwertüberschreitung bei verschiedenen Arten von Betäubungsmitteln vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09

    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes

    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber die Voraussetzung strafbarer Beihilfe nicht (vgl. BGH NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; 2007, 81).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Zwar war vorliegend bei keinem der beiden Betäubungsmittel - für sich betrachtet - der Grenzwert zur nicht geringen Menge erreicht; das Landgericht hat jedoch zutreffend auf die Gesamtheit beider Wirkstoffmengen abgestellt, durch die hier der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434; MüKo-StGB/Kotz/Oglakcioglu, 3. Aufl., Vor § 29 BtMG Rn. 223; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 101; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 166 ff.).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Indem die Strafkammer zur Bestimmung der Gesamtwirkstoffmenge lediglich auf die jeweiligen Restmengen abgestellt hat, hat sie sich den Blick darauf verstellt, dass sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des Handeltreibens in Bezug auf die ursprüngliche Gesamtmenge gelten und diese damit auch von der Tat des Handeltreibens umfasst ist (vgl. zur Berechnung BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Dies gilt auch dann, wenn keines der Betäubungsmittel für sich den entsprechenden Grenzwert erreicht (vgl. BGH NStZ 2003, 434).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von

    Dass der Grenzwert zur "nicht geringen Menge" unter zusätzlicher Berücksichtigung des in den 50 übergebenen Ecstasytabletten enthaltenen Wirkstoffes "mehrfach überschritten" wurde (s. dazu BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12), versteht sich ebenfalls nicht von selbst.
  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 257/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Amphetamin-Base; nicht geringe

    Es ist daher auf die Gesamtheit beider Wirkstoffmengen zu stellen mit der Folge, dass die nicht geringe Menge nach allen in Betracht kommenden Berechnungsmethoden überschritten ist (BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 580/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • LG Münster, 06.02.2024 - 20 KLs 10/23

    Nicht geringe Menge; 3-CMC; 3-Chlormethcathinon

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • AG Forchheim, 10.11.2016 - 1 Ls 2101 Js 2021/15

    Grenzwert der nicht geringen Menge bei verschiedenen synthetischen Cannabinoiden

  • BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum

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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02   

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https://dejure.org/2003,3537
BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,3537)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2003 - 3 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,3537)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 3 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,3537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; 27 StGB; § 13 StGB
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; aktives Tun; Unterlassen; Garantenstellung des Wohnungsinhabers (Kenntnis; Billigung; besondere Umstände)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen strafbarer Beihilfe - Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge - Förderung des Betäubungsmittelhandels durch aktives Tun - Duldung der Lagerung von Heroin in der Wohnung - Kenntnis und Billigung der Lagerung von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Beihilfe zum Handel durch Lagern in der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 153
  • StV 2003, 280
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02
    Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, wie dies etwa für den Fall einer die Begehung von Straftaten in besonderer Weise erleichternden Beschaffenheit oder Lage der Wohnung in Betracht kommen könnte (vgl. BGH NJW 1993, 76; BGH NStZ-RR 2002, 146), sind nicht festgestellt.
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 156/92

    Unterlassen - Garantenpflicht des Vermieters - Garantenstellung -

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02
    Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, wie dies etwa für den Fall einer die Begehung von Straftaten in besonderer Weise erleichternden Beschaffenheit oder Lage der Wohnung in Betracht kommen könnte (vgl. BGH NJW 1993, 76; BGH NStZ-RR 2002, 146), sind nicht festgestellt.
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 397/93

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel - Rauschgifthändler - Wohnung -

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02
    Ebensowenig ist festgestellt, daß er bei der Abwicklung eines konkreten Rauschgiftgeschäftes des O. - insbesondere hinsichtlich des am 20. November 2001 sichergestellten Heroins - in irgend einer Weise mitgeholfen hätte (vgl. BGH NStZ 1994, 92).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Denn zum einen haben sich ausweislich der Urteilsgründe keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass R. den mit ihm befreundeten Ö., nachdem dieser seine eigene Wohnung verloren hatte, nicht aus freundschaftlicher Verbundenheit in seine Wohnung aufnahm, sondern um ihm die dort später von ihm entfalteten Aktivitäten zu ermöglichen, oder er bei der Aufnahme von Ö. zumindest für möglich hielt und sich damit abfand, dass dieser die Wohnung zum Betäubungsmittelhandel nutzen wollte (vgl. zur möglichen Strafbarkeit in einer solchen Konstellation BGH, Urteil vom 28. Juni 2019 - 3 StR 106/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 28. März 2019 - 1 StR 598/18, juris Rn. 10; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 234).

    Zum anderen hat ein Wohnungsinhaber grundsätzlich nicht die Rechtspflicht, gegen ein von ihm bemerktes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Dritte in seiner Wohnung einzuschreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2019 - 1 StR 598/18, juris Rn. 9; vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, juris Rn. 5; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221, 222; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, juris Rn. 11; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 233).

  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung, der Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung erfüllt ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung nicht die Voraussetzungen der strafbaren Beihilfe (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 60).

    Ein Ausnahmefall, in welchem die Wohnung wegen ihrer besonderen Beschaffenheit oder Lage - über ihre Eigenschaft als nach außen abgeschirmter Bereich hinaus - eine Gefahrenquelle darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, aaO; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, aaO), ist nicht festgestellt.

  • BGH, 28.03.2019 - 1 StR 598/18

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Wohnungsinhaber,

    Eine solche Rechtspflicht des Wohnungsinhabers ist aber grundsätzlich nicht gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221 f.; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, StraFo 2006, 468, 469 und vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153).

    Feststellungen dazu, dass die Angeklagte zu diesem Zeitpunkt von dessen Betäubungsmittelgeschäften Kenntnis hatte oder diesem die Wohnung in der Erwartung zur Verfügung stellte, an den Erlösen des Mitangeklagten in irgendeiner Form zu partizipieren, hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153).

    Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003, aaO), sind nicht festgestellt.

  • OLG Hamm, 23.11.2020 - 3 RVs 47/20

    Zur Garantenstellung beim Verwenden des Kennzeichens eines verbotenen Vereins

    Eine Unterlassungstäterschaft des Wohnungsinhabers komme allenfalls dann in Betracht, wenn die Wohnung - etwa durch ihre Lage und / oder Beschaffenheit - eine besondere Gefahrenquelle für eine leichtere Ausführung von Straftaten darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02 - NStZ-RR 2003, 153 und vom 12. Februar 2009 - 3 StR 12/09 - NStZ-RR 2009, 184).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 251/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe durch Unterlassen;

    Allein die Kenntnis und Billigung von der Herstellung und Lagerung der Betäubungsmittel in seiner Wohnung erfüllt die Voraussetzungen strafbarer Beihilfe nicht (BGH NStZ 1999, 451; StV 2003, 280).

    Eine solche Rechtspflicht des Wohnungsinhabers ist aber grundsätzlich nicht gegeben (vgl. BGH NStZ 1999, 451; StV 2003, 280).

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2007 - 2 Ss 96/06

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Duldung in der gemeinsamen

    Die Angeklagte hat die Wohnung ihrem Lebensgefährten nicht etwa zum Zweck des Anbaus von Betäubungsmitteln oder in der Erwartung, von diesem Anbau zu profitieren, zur Verfügung gestellt, sondern den Anbau - ohne damit einverstanden zu sein - in der aufgrund ihrer persönlichen Beziehung zu ihrem Lebensgefährten gemeinsam bewohnten Wohnung geduldet (BGH NJW 1993, 76; NStZ 1999, 451; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Handeltreiben 60).

    Auch eine Strafbarkeit wegen Unterlassens durch Duldung des Anbaus in der gemeinsamen Wohnung und Abbuchung der Stromkosten scheidet aus, da eine Garantenpflicht zur Verhinderung von Straftaten sich weder aus der persönlichen Beziehung der Angeklagten zu ihrem Lebensgefährten noch aus ihrer Wohnungsinhaberschaft ableiten lässt (BGH NJW 1993, 76; NStZ 1999, 451; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Handeltreiben 60; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 27; OLG Zweibrücken StV 1999, 212; OLG Celle StV 2000, 624).

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09

    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes

    Eine Garantenstellung als Wohnungsinhaberin würde sie treffen, wenn ihr die Verfügungsgewalt über die ganze Wohnung zugestanden hätte und diese - etwa durch ihre Lage oder Beschaffenheit - eine besondere Gefahrenquelle für eine leichtere Ausführung von Straftaten darstellte (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 153).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 12/09

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (bloßes

    Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, wie dies etwa für den Fall einer die Begehung von Straftaten in besonderer Weise erleichternden Beschaffenheit oder Lage der Wohnung in Betracht kommen könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 153 m. w. N.), sind nicht festgestellt.
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