Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.07.2002 | BGH, 20.02.2003 | BGH, 20.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2002 - 1 StR 340/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2844
BGH, 18.12.2002 - 1 StR 340/02 (https://dejure.org/2002,2844)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2002 - 1 StR 340/02 (https://dejure.org/2002,2844)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 1 StR 340/02 (https://dejure.org/2002,2844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Grenzwerts der nicht geringen Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - Annahme einer nicht geringen Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG unterhalb 30 Gramm Methamphetamin-Base

  • blutalkohol PDF

    Klarstellung: Nicht geringe Menge bei Amphetamin nach wie vor bei 10 g Amphetaminbase

  • Judicialis

    StPO § 301; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 2
    Nicht geringe Menge bei Methamphetamin-Base (Crytsal-Speed)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 124
  • StV 2003, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 183/01

    Crystal-Speed; Methamphetamin; Nicht geringe Menge; Einheitliche Grenzwerte für

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 1 StR 340/02
    Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft - zu dessen Nachteil - wenden sich mit der Sachrüge im wesentlichen gegen die Bestimmung des Grenzwerts der nicht geringen Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG durch das Landgericht - bewußt abweichend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2002, 267) - auf 10 Gramm Methamphetamin-Base.

    Trotz der Unterschiede in der Wirkungsintensität und in der Dosierung hat der Bundesgerichtshof angesichts der Gleichartigkeit der Wirkungsweisen und aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit den Grenzwert der nicht geringen Menge für die Methylendioxyethyalamphetamin -MDE/MDEA- (BGHSt 42, 255), Methyldioxyamphetamin -MDA-, Methylendioxymethamphetamin -MDMA- (BGH NStZ 2001, 381; BGH, Beschluß vom 9. November 2001 - StR 394/01 - BGH, Beschluß vom 23. August 2002 - 2 StR 291/02 -) und Amphetamin (BGH NJW 2001 = NStZ 2002, 267; BGH NStZ-RR 2001, 379) einheitlich auf 30 Gramm der jeweiligen Base festgesetzt, orientiert an MDE, dem Amphetaminderivat mit der geringsten Wirkstoffintensität (BGHSt 42, 255, 267).

    Hieraus folgt die praktische Notwendigkeit, für diese Wirkstoffe allgemeine Anwendungsregelungen im Hinblick auf § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu finden (BGH NStZ 2002, 267).

    Grundlegende neue Erkenntnisse, die dennoch eine Neubestimmung des Grenzwertes für Methamphetamin gebieten, haben sich seit den Entscheidungen des 5. Strafsenats vom 25. Juli 2001 (BGH NStZ 2002, 267) und vom 23. August 2001 (BGH NStZ-RR 2001, 379) nicht ergeben.

  • BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01

    Begriff der nicht geringen Menge (Grenzwert bei Methamphetamin-Base); Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 1 StR 340/02
    Trotz der Unterschiede in der Wirkungsintensität und in der Dosierung hat der Bundesgerichtshof angesichts der Gleichartigkeit der Wirkungsweisen und aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit den Grenzwert der nicht geringen Menge für die Methylendioxyethyalamphetamin -MDE/MDEA- (BGHSt 42, 255), Methyldioxyamphetamin -MDA-, Methylendioxymethamphetamin -MDMA- (BGH NStZ 2001, 381; BGH, Beschluß vom 9. November 2001 - StR 394/01 - BGH, Beschluß vom 23. August 2002 - 2 StR 291/02 -) und Amphetamin (BGH NJW 2001 = NStZ 2002, 267; BGH NStZ-RR 2001, 379) einheitlich auf 30 Gramm der jeweiligen Base festgesetzt, orientiert an MDE, dem Amphetaminderivat mit der geringsten Wirkstoffintensität (BGHSt 42, 255, 267).

    Grundlegende neue Erkenntnisse, die dennoch eine Neubestimmung des Grenzwertes für Methamphetamin gebieten, haben sich seit den Entscheidungen des 5. Strafsenats vom 25. Juli 2001 (BGH NStZ 2002, 267) und vom 23. August 2001 (BGH NStZ-RR 2001, 379) nicht ergeben.

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 1 StR 340/02
    Trotz der Unterschiede in der Wirkungsintensität und in der Dosierung hat der Bundesgerichtshof angesichts der Gleichartigkeit der Wirkungsweisen und aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit den Grenzwert der nicht geringen Menge für die Methylendioxyethyalamphetamin -MDE/MDEA- (BGHSt 42, 255), Methyldioxyamphetamin -MDA-, Methylendioxymethamphetamin -MDMA- (BGH NStZ 2001, 381; BGH, Beschluß vom 9. November 2001 - StR 394/01 - BGH, Beschluß vom 23. August 2002 - 2 StR 291/02 -) und Amphetamin (BGH NJW 2001 = NStZ 2002, 267; BGH NStZ-RR 2001, 379) einheitlich auf 30 Gramm der jeweiligen Base festgesetzt, orientiert an MDE, dem Amphetaminderivat mit der geringsten Wirkstoffintensität (BGHSt 42, 255, 267).
  • BGH, 23.08.2002 - 2 StR 291/02

    Tatsächliche Gewalt über einen Schießkugelschreiber

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 1 StR 340/02
    Trotz der Unterschiede in der Wirkungsintensität und in der Dosierung hat der Bundesgerichtshof angesichts der Gleichartigkeit der Wirkungsweisen und aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit den Grenzwert der nicht geringen Menge für die Methylendioxyethyalamphetamin -MDE/MDEA- (BGHSt 42, 255), Methyldioxyamphetamin -MDA-, Methylendioxymethamphetamin -MDMA- (BGH NStZ 2001, 381; BGH, Beschluß vom 9. November 2001 - StR 394/01 - BGH, Beschluß vom 23. August 2002 - 2 StR 291/02 -) und Amphetamin (BGH NJW 2001 = NStZ 2002, 267; BGH NStZ-RR 2001, 379) einheitlich auf 30 Gramm der jeweiligen Base festgesetzt, orientiert an MDE, dem Amphetaminderivat mit der geringsten Wirkstoffintensität (BGHSt 42, 255, 267).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01

    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 1 StR 340/02
    Trotz der Unterschiede in der Wirkungsintensität und in der Dosierung hat der Bundesgerichtshof angesichts der Gleichartigkeit der Wirkungsweisen und aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit den Grenzwert der nicht geringen Menge für die Methylendioxyethyalamphetamin -MDE/MDEA- (BGHSt 42, 255), Methyldioxyamphetamin -MDA-, Methylendioxymethamphetamin -MDMA- (BGH NStZ 2001, 381; BGH, Beschluß vom 9. November 2001 - StR 394/01 - BGH, Beschluß vom 23. August 2002 - 2 StR 291/02 -) und Amphetamin (BGH NJW 2001 = NStZ 2002, 267; BGH NStZ-RR 2001, 379) einheitlich auf 30 Gramm der jeweiligen Base festgesetzt, orientiert an MDE, dem Amphetaminderivat mit der geringsten Wirkstoffintensität (BGHSt 42, 255, 267).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    cc) Der Senat hat beim 1. und beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs angefragt, ob an den entgegenstehenden Entscheidungen vom 25. Juli 2001 - 5 StR 183/01 (NStZ 2002, 267), 23. August 2001 - 5 StR 334/01 (NStZ-RR 2001, 379) und 18. Dezember 2002 - 1 StR 340/02 (StV 2003, 281) festgehalten wird, bei den übrigen Strafsenaten, ob der beabsichtigten Entscheidung dortige Rechtsprechung entgegensteht und ob gegebenenfalls an dieser festgehalten wird (§ 132 Abs. 3 GVG).
  • BGH, 06.08.2008 - 2 StR 86/08

    Neue Festlegung der nicht geringen Menge Metamfetamin - Anfragebeschluss des 2.

    Der Senat fragt beim 1. und beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an, ob an den entgegenstehenden Entscheidungen vom 7. Juli 2001 - 5 StR 183/01 (NStZ 2002, 267), 23. August 2001 - 5 StR 334/01 (NStZ-RR 2001, 379) und 18. Dezember 2002 - 1 StR 340/02 (StV 2003, 281) festgehalten wird, bei den übrigen Strafsenaten, ob der beabsichtigten Entscheidung dortige Rechtsprechung entgegensteht und ob gegebenenfalls an dieser festgehalten wird.

    An dieser Entscheidung sieht er sich jedoch durch die Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 25. Juli 2001 - 5 StR 183/01 (NStZ 2002, 267) und vom 23. August 2001 - 5 StR 334/01 (NStZ-RR 2001, 379) und das Urteil des 1. Strafsenats vom 18. Dezember 2002 - 1 StR 340/02 (StV 2003, 281) gehindert.

  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 07.11.1983 - 1 StR 721/83, NStZ 1984, 221 zu Heroin; BGH, Urteil vom 18.07.1984 - 3 StR 183/84, NJW 1985, 1404 zu Cannabis; BGH, Urteil vom 01.02.1985 - 2 StR 685/84, NJW 1985, 2771 zu Kokain; BGH, Urteil vom 11.04.1985 - 1 StR 507/84, NStZ 1986, 33 zu Amphetamin; BGH, Urteil vom 01.09.1987 - 1 StR 191/87, NStZ 1988, 28 zu LSD; BGH, Urteil vom 22.12.1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 zu Morphin; BGH, Urteil vom 09.10.1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255 zu Ecstasy/MDE/MDEA; BGH, Beschluss vom 15.03.2001 - 3 StR 21/01, NJW 2001, 1805 zu MDMA; BGH, Urteil vom 18.12.2002 - 1 StR 340/02 zu Methamphetamin/Crystal-Speed; BGH, Urteil vom 28.10.2004 - 4 StR 59/04 zu Khat; BGH, Urteil vom 24.04.2007 - 1 StR 52/07 zu Buprenorphin; BGH, Urteil vom 02.11.2010 - 1 StR 581/09, BGHSt 56, 52 zu Benzodiazepinen/Zolpidem; BGH, Urteil vom 17.11.2011 - 3 StR 315/10 zu Methamphetaminracemat) ist der Grenzwert der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und Wirkungsintensität festzulegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2002 - 2 StR 259/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3283
BGH, 25.07.2002 - 2 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,3283)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2002 - 2 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,3283)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 2 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,3283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 3 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO
    Abgrenzung von unerlaubter Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln; tatsächliche Verfügungsmacht über Betäubungsmittel; Überzeugungsbildung; Aufklärungspflicht; Urteilsgründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 92
  • StV 2003, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 459/86

    Gebundenheit eines Revisionsgerichts an die Schlussfolgerungen eines Tatrichters

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 2 StR 259/02
    Soweit sich das Landgericht in subjektiver Hinsicht für die Kenntnis des Angeklagten auf dessen Erfahrungen bei einer früheren Reise nach Madrid beruft, folgt hieraus nicht, daß der Angeklagte bei dieser Reise Erfahrungen über die Verfügbarkeit des Reisegepäcks bei mehrstündigen Transitaufenthalten allgemein oder speziell auf dem Frankfurter Flughafen sammeln konnte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2).
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 2 StR 259/02
    Diese Verfügungsgewalt besteht nicht nur dann, wenn der Täter das Rauschgift in Händen hält, sondern auch dann, wenn er es ohne Schwierigkeiten erhalten kann (vgl. BGHSt 31, 374, 376 m.w.N., st. Rspr.).
  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 4/86

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Aushändigung des Flugreisegepäcks

    Auszug aus BGH, 25.07.2002 - 2 StR 259/02
    Diese Auffassung wurde jedoch alsbald aufgegeben, weil sich gewichtige Zweifel an der Richtigkeit dieser tatsächlichen Beurteilung ergeben hatten (vgl. BGH NStZ 1986, 273, 274; ausführlich zu dieser Entwicklung der Rechtsprechung Wienroeder in Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 91 f.; Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 748 ff.).
  • BGH, 16.06.2004 - 2 StR 187/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln (tatsächliche Verfügungsmacht, Aushändigung von

    Im Unterschied zur früheren Rechtsprechung hat der Senat dies bei Umladungen des Gepäcks bei einer Zwischenlandung nicht als regelmäßig gegeben angesehen (vgl. BGH NStZ 1986, 273, 274); vielmehr muß der Tatrichter die Verfügungsmöglichkeit des Kuriers in jedem Einzelfall aufgrund einer fehlerfreien Beweiswürdigung konkret feststellen (Senatsbeschluß vom 25. Juli 2002 - 2 StR 259/02 = NStZ 2003, 92; vgl. dazu auch Wienroeder in Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 91 f.).

    c) Dies hat das Landgericht im Grundsatz nicht verkannt; anders als in dem der Senatsentscheidung vom 25. Juli 2002 (NStZ 2003, 92) zugrunde liegenden Fall fehlen daher hier Feststellungen zur Verfügungsmöglichkeit des Angeklagten nicht.

    Vorliegend war die Zeitspanne zwischen Ankunft und geplantem Weiterflug mit 95 Minuten wesentlich kürzer als im Fall BGH NStZ 2003, 92.

    Dem Senat ist dienstlich das abschließende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Oktober 2002 - 5/4 KLs (J 1/2002) 5150 Js 202564/02 in dem dem Senatsbeschluß vom 25. Juli 2002 - 2 StR 259/02 zugrundeliegenden Verfahren - bekannt, in welchem als Ergebnis der Vernehmung von Bediensteten der Zollfahndung insoweit festgestellt ist: "Fluggesellschaften lassen offenbar nur ausnahmsweise - etwa bei erforderlichem Zugriff auf Medikamente - den Zugriff auf das Gepäck zu, wobei freilich nicht notwendig der gesamte Koffer ausgehändigt wird." Diesen Fragen hätte der Tatrichter hier genauer nachgehen müssen.

  • BGH, 24.11.2009 - 3 StR 452/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Abgrenzung zur Durchfuhr; Flugreise;

    b) Befördert der Täter während eines Fluges zwischen zwei im Ausland gelegenen Orten, der durch einen Transitaufenthalt in einem deutschen Flughafen unterbrochen wird, Betäubungsmittel in seinem Fluggepäck, so erfüllt dies den Tatbestand der (versuchten) Einfuhr im Sinne der § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG in subjektiver Hinsicht nur, wenn der Täter weiß oder wenigstens damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, er werde das betreffende Gepäckstück während des Zwischenaufenthalts jedenfalls auf Verlangen ohne Schwierigkeiten erhalten (BGHSt 31, 374, 376 ff.; BGH NStZ 2003, 92; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 780).

    Die Kenntnis von den Möglichkeiten, bei einem Transit an das Fluggepäck zu gelangen, versteht sich auch bei einem erfahrenen Flugreisenden nicht von selbst, sondern bedarf der Feststellung auf Grund einer fehlerfreien Würdigung aller Umstände des Einzelfalles (BGH NStZ 2003, 92; StV 1987, 105; Weber aaO).

  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 634/14

    Zusammentreffen von vorsätzlicher und fahrlässiger Begehungsweise bzgl. eines

    Für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Einfuhr muss jedoch hinzukommen, dass dem Täter diese Verfügungsmöglichkeit bekannt war oder dass er sie zumindest billigend in Kauf genommen hat (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 2 StR 259/02, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 39 mwN).
  • LG Krefeld, 19.08.2020 - 22 KLs 15/20
    Voraussetzung für das Vorliegen einer Einfuhr ist die Verfügungsmacht des Kuriers über die Betäubungsmittel bzw. über das Fahrzeug, in dem sie verborgen sind, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, sowie die entsprechende Kenntnis (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 2 StR 259/02 -, Rn. 4, LG Düsseldorf, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 12 KLs 34/16 -, Rn. 37).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 KLs 34/16

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Voraussetzung dieser Strafbarkeit ist die Verfügungsmacht des Kuriers über die Betäubungsmittel, bzw. über das Behältnis, in dem sie verborgen sind, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, sowie die entsprechende Kenntnis (siehe etwa BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 2 StR 259/02, Rn. 4, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2003 - 4 StR 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7359
BGH, 20.02.2003 - 4 StR 4/03 (https://dejure.org/2003,7359)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2003 - 4 StR 4/03 (https://dejure.org/2003,7359)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 4 StR 4/03 (https://dejure.org/2003,7359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 185 (Ls.)
  • StV 2003, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 4 StR 4/03
    Ein solches Scheinangebot kann je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betruges, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - auch nicht den des § 29 Abs. 6 BtMG - erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 5; Weber BtMG § 29 Rdn. 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2003 - 4 StR 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22104
BGH, 20.03.2003 - 4 StR 4/03 (https://dejure.org/2003,22104)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - 4 StR 4/03 (https://dejure.org/2003,22104)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - 4 StR 4/03 (https://dejure.org/2003,22104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 20.03.2003 - 4 StR 4/03
    Ein solches Scheinangebot kann je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betruges, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - auch nicht den des § 29 Abs. 6 BtMG - erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 5; Weber BtMG § 29 Rdn. 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht