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BGH, 24.09.2002 - 3 StR 314/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StPO; 261 StPO; 337 StPO
Verfahrensrüge; Urkundenverlesung; Überzeugungsbildung (Inbegriff der Hauptverhandlung; Beruhen des Urteils) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafprozessrecht - Verfahrensrüge - Beweiswürdigung - Verlesen einer Urkunde - Überzeugungsbildung - Inbegriff der Hauptverhandlung
- Judicialis
StPO § 261; ; StPO § 249 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 57 a Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 337 Abs. 1
Verfahrensrüge bei Verstoß gegen § 261 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 52
- StV 2003, 319
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18
Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren
Dazu gehören die Fälle, bei denen eine nach § 251 StPO verlesene Zeugenaussage (vgl. BGH StV 1990, 485) oder ein wesentliches Detail einer verlesenen Urkunde (vgl. BGH StV 2003, 319; NStZ 2007, 115) mit tragenden Urteilfeststellungen unvereinbar sind oder sich deren Erörterung zumindest aufdrängen musste (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 214;… Ott in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 261 Rn. 82). - KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts
Der Angeklagte beanstandet zu Recht, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 261 StPO in seiner Beweiswürdigung einer verlesenen Urkunde einen Inhalt beigemessen hat, der im Widerspruch zu deren Wortlaut steht (vgl. BGHSt 29, 18, 21; NStZ-RR 2003, 52).