Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 5/22 Ks 2/03, 3490 Js 230118/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,74230
LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 5/22 Ks 2/03, 3490 Js 230118/02 (https://dejure.org/2003,74230)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.04.2003 - 5/22 Ks 2/03, 3490 Js 230118/02 (https://dejure.org/2003,74230)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. April 2003 - 5/22 Ks 2/03, 3490 Js 230118/02 (https://dejure.org/2003,74230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,74230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 136 StPO, § 136a StPO, § 260 StPO, Art. 104 GG, Art. 3 MRK
    Verfahrenshindernis bei unzulässiger Vernehmungsmethode (Androhung von Folter)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenshindernis bei unzulässiger Vernehmungsmethode (Androhung von Folter)

  • archive.org PDF

    Ablehnung der Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Folter-Fall

    § 260 Abs. 3 StPO; § 136 StPO; Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG; § 136 a StPO
    Verbotene Vernehmungsmethoden; Verfahrenshindernis; Beweisverwertungsverbot; Fortwirkung; qualifizierte Belehrung; Fernwirkung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Umfang des Verwertungsverbots bei angedrohter Folter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 325
  • StV 2003, 327
  • StV 2003, 436 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 22 Ks 2/03
    Der BGH hat in mehreren Entscheidungen hervorgehoben, dass es ausgeschlossen ist, ohne gesetzliche Regelung ein Verfahrenshindernis dann anzunehmen, wenn ein bestimmtes Vorkommnis als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und den daraus abzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren bewertet werden kann (BGHSt 32, 345ff; BGHSt 37, 13; BGHSt 46, 159ff).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 22 Ks 2/03
    Der BGH hat in mehreren Entscheidungen hervorgehoben, dass es ausgeschlossen ist, ohne gesetzliche Regelung ein Verfahrenshindernis dann anzunehmen, wenn ein bestimmtes Vorkommnis als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und den daraus abzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren bewertet werden kann (BGHSt 32, 345ff; BGHSt 37, 13; BGHSt 46, 159ff).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 22 Ks 2/03
    Weitere verfahrensrechtliche Folgerungen aus einem Verstoß haben weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung gezogen, wobei der BGH in seiner Entscheidung vom 18.11.1999 (BGHSt 45, 321ff) noch einmal ausdrücklich hervorgehoben hat, dass selbst der massive Verstoß gegen § 136a StPO, eine schwere Verletzung des Fairnessgebotes, nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung lediglich ein Verwertungsverbot und kein Verfahrenshindernis begründet.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 22 Ks 2/03
    Auch das BVerfG hat ausgesprochen, dass ein von Verfassungs wegen anzunehmendes Verfahrenshindernis allenfalls in besonders schwer wiegenden Fällen - in einer Entscheidung heißt es sogar "in extrem gelagerten Fällen" - anzunehmen sein wird (BVerfG in NJW 84, 796; BVerfGE 57, 275; Beschl.v.5.2.03 - 2 BvR 327/02).
  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20

    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden

    Von der Literatur wird dies mit Blick auf die elementare Bedeutung des § 136a StPO für ein rechtsstaatliches Verfahren und die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 136 StPO weitgehend verlangt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 136a Rn. 30; LR/Gleß, StPO, 27. Aufl., § 136a Rn. 74; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 136a Rn. 41; MüKo-StPO/Schuhr, § 136a Rn. 97; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., § 136a Rn. 104; KMR/Lesch, StPO, 64. Lfg., § 136a Rn. 49; Arnoldi, NStZ 2019, 227, 331; Neuhaus, NStZ 1997, 312, 315; vgl. auch LG Frankfurt, Beschluss vom 9. April 2003 - 5/22 Ks 2/03 - 3490 Js 230118/02, juris Rn. 13; "meist' erforderlich: SSW-StPO/Eschelbach, 4. Aufl., § 136a Rn. 65; vom Einzelfall abhängig: Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 711a).
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Die 22. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main stellte in dem Strafverfahren gegen den Kläger (Az.: 5/22 Ks 3490 Js 230118/02) mit Beschluss vom 9.4.2003 fest, dass die Androhung von E.wegen Verstoßes gegen Art. 1 und 104 Abs. 1 S. 2 GG und Art. 3 EMRK gesetzeswidrig gewesen wäre und deshalb vier Vernehmungen, drei polizeiliche Vermerke und eine Leseabschrift nicht zu Beweiszwecken verwertet werden dürften.

    Das Gericht hat die Akten der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aus dem Strafverfahren gegen D.und E.mit dem Az.: 7570 Js 203814/03 - Duplo C Bd. I - V, Ladungsheft und Protokollband - sowie ein Exemplar des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.7.2003, Az.: 5/22 Ks 3490 Js 230118/02 (Bl. 330 ff. d.A.), mit welchem der Kläger verurteilt worden ist, beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05

    Keine Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit eines Straftäters gegen das

    Die 22. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat in dem Strafverfahren gegen den Antragsteller (Az. 5/22 Ks 3490 Js 230118/02) mit Beschluss vom 09.04.2003 festgestellt, dass die Androhung des Beamten E. gesetzeswidrig gewesen sei und deshalb vier Vernehmungen, drei polizeiliche Vermerke und eine Leseabschrift nicht zu Beweiszwecken verwertet werden dürften.

    Dass E. dem Antragsteller auf Anordnung des damaligen Polizeivizepräsidenten D. angedroht hat, ihm würden Schmerzen zugefügt werden, steht aufgrund der Verfahren gegen den Antragsteller (5/22 Ks 3490 Js 230118/02) und gegen die Beamten E. und D. (5/27 Kls - 7570 Js 203814/03) fest.

  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen

    Bei dem Antragsteller handelt es sich um den aufgrund Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 28. Juli 2003 - 5/22 Ks 2/03 3490 Js 230118/02, StV 2003, 325) und des revisionsverwerfenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 StR 35/04) rechtskräftig wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge sowie einer gesonderten Tat zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilten Entführer des C. Gegenwärtig verbüßt der Antragsteller die ausgeurteilte Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt J. Der Antragsgegner ist ... .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht