Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4601
BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Versuchs des Inverkehrbringens von Falschgeld - Unmittelbares Ansetzen durch Verhandlungen bei Gewahrsam eines Dritten am Falschgeld - Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 1; ; StGB § 147 Abs. 1; ; StGB § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 § 147 Abs. 1, Abs. 2
    Unmittelbares Ansetzen beim Inverkehrbringen von Falschgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 423
  • StV 2003, 331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02
    Befindet sich das Falschgeld dagegen im Gewahrsam eines Dritten, von dem es erst zur Übergabe an den Abnehmer beschafft werden müßte, oder soll der Dritte die Gewahrsamsübertragung selbst durchführen, liegt in dem Angebot an den bzw. in den Verhandlungen mit dem potentiellen Abnehmer noch kein Versuch des Inverkehrbringens von Falschgeld (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urt. vom 5. August 1980 - 1 StR 376/80 -, insoweit in BGHSt 29, 311 nicht abgedruckt: Versuch nach erfolgreichen Verhandlungen - erst - dann, wenn die Fahrt mit den gefälschten Wertpapieren - § 151 StGB - zum vereinbarten Übergabeort angetreten wird).
  • BGH, 28.07.1986 - 2 StR 296/86

    Falschgeld - Hintermann - Inverkehrbringen

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02
    Der Täter bringt Falschgeld in den Verkehr, wenn er es derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Willen zu verfahren (BGH NStZ 1986, 548 m. w. N.).
  • KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17

    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis

    Der Täter bringt Falschgeld in den Verkehr, wenn er es derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Willen zu verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 471/02 -, juris Rn. 4; Fischer, StGB 64. Auflage, § 146 Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07

    Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als

    Solches trifft indes auf die weiter notwendige Absicht des Angeklagten, die bedingt als unecht erkannten Wertpapiere so aus seinem Gewahrsam zu entlassen, dass eine Bank in die Lage versetzt worden wäre, nach ihrem Willen mit diesen Papieren zu verfahren (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3 Inverkehrbringen 4; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 146 Rdn. 16), nicht zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4505
BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02 (https://dejure.org/2003,4505)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - 3 StR 391/02 (https://dejure.org/2003,4505)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 (https://dejure.org/2003,4505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld - Erforderlichkeit des eigenen (Mit-)Gewahrsams des Täters an dem Falschgeld - Erlangung des Falschgelds mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in die (Mit-)Verfügungsgewalt des Täters - Beihilfe durch Ingangsetzen und die ...

  • Judicialis

    AuslG § 92 a Abs. 1; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 d; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2
    Mittäterschaft beim Sichverschaffen von Falschgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 331
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154, 156; 44, 62).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
    Nach dem rechtsfehlerfrei festgestellten Sachverhalt haben sich die beiden Angeklagten aber der Beihilfe zur versuchten (BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ 2000, 530) Geldfälschung schuldig gemacht, indem sie N. einen Abnehmer für das Falschgeld vermittelten bzw. bei der Übergabe des Geldes mitwirkten (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, § 22, § 23 Abs. 1, § 27 StGB).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154, 156; 44, 62).
  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99

    Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
    Nach dem rechtsfehlerfrei festgestellten Sachverhalt haben sich die beiden Angeklagten aber der Beihilfe zur versuchten (BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ 2000, 530) Geldfälschung schuldig gemacht, indem sie N. einen Abnehmer für das Falschgeld vermittelten bzw. bei der Übergabe des Geldes mitwirkten (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, § 22, § 23 Abs. 1, § 27 StGB).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Mittäter dieser Tatbestandsalternative kann daher nur sein, wer mit diesem Willen das Falschgeld zumindest in eigenen Mitgewahrsam bringt oder sich auf andere Weise Mitverfügungsgewalt daran verschafft (vgl. BGHSt 44, 62, 64 ff.; BGH NStZ 2000, 530; 2005, 686; BGH StV 2003, 331).
  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

    Dazu bietet sich an, in den Urteilsgründen für die einzelnen Taten im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung einheitliche Ordnungsnummern zu vergeben und diese bei Beweiswürdigung, rechtlicher Würdigung sowie Strafzumessung weiterzuverwenden (s. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02, wistra 2003, 229, 230).
  • BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04

    Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten

    Ein Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt aber über eine derartige faktische Verfügungsgewalt hinaus voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung annimmt (vgl. BGHSt 44, 62, 64; BGH NStZ 2000, 530; StV 2003, 331).

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB) kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 44, 62 f.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn - wie hier - die Urteilsgründe wegen einer inkonsistenten Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung der für die Einzeltaten verhängten Strafen kaum ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2007 - 2 StR 349/07

    Geldfälschung (täterschaftliches Sichverschaffen von falschem Geld:

    "Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld im Sinne von § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine eigene (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 3, 154, 156; 44, 62; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 2/16

    Gewerbsmäßige Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit als strafschärfendes besonderes

    Dadurch erfüllte der Angeklagte die Voraussetzungen einer Geldfälschung in der Tatvariante des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB): Diese sind gegeben, wenn der Täter das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02, wistra 2003, 229 mwN).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn die Urteilsgründe - wie hier - wegen einer nicht auf die einzelnen Taten bezogenen Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung des Sachverhalts in Bezug auf die jeweiligen Tathandlungen ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts kaum möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht