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   BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02   

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https://dejure.org/2002,3207
BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02 (https://dejure.org/2002,3207)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2002 - 3 StR 417/02 (https://dejure.org/2002,3207)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 3 StR 417/02 (https://dejure.org/2002,3207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 18 JGG
    Beschleunigungsgebot (Strafmilderung; Strafzumessung; besondere Bedeutung / beschränkte Anwendung der Kompensationsrechtsprechung im Jugendstrafverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung der Jugendstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot - Ermäßigung der an sich verwirkten Strafe nach Feststellung von Art und Ausmaß der Verfahrensverzögerung - Gesteigerte Bedeutung des Beschleunigungsgebots in Jugendsachen wegen des das ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; JGG § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18
    Bemessung einer Jugendstrafe bei Verstoß gegen Beschleunigungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 364
  • StV 2003, 388
  • JR 2003, 509
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02
    Verzögert sich ein solches Verfahren aus den Justizbehörden zuzurechnenden Gründen, so sind nach der die Strafgerichte bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1997, 591; vgl. auch BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Strafe konkret zu bestimmen.
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02
    Verzögert sich ein solches Verfahren aus den Justizbehörden zuzurechnenden Gründen, so sind nach der die Strafgerichte bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1997, 591; vgl. auch BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Strafe konkret zu bestimmen.
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02
    Einzelne Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. den Beschluß des Senats BGH StV 1999, 661; ferner BGH Beschl. vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00; vgl. auch Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 18 Rdn. 6 d) könnten in diesem Sinne verstanden werden.
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02
    Verzögert sich ein solches Verfahren aus den Justizbehörden zuzurechnenden Gründen, so sind nach der die Strafgerichte bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1997, 591; vgl. auch BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Strafe konkret zu bestimmen.
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02
    Verzögert sich ein solches Verfahren aus den Justizbehörden zuzurechnenden Gründen, so sind nach der die Strafgerichte bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1997, 591; vgl. auch BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Strafe konkret zu bestimmen.
  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99

    Verspätete Einlegung der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02
    Einzelne Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. den Beschluß des Senats BGH StV 1999, 661; ferner BGH Beschl. vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00; vgl. auch Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 18 Rdn. 6 d) könnten in diesem Sinne verstanden werden.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Während sich bisher die Frage stellte, ob von der aus Erziehungsgründen erforderlichen Strafe zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ein bezifferter Abschlag vorgenommen werden darf (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 15), ist nunmehr danach zu fragen, ob es dem Erziehungsgedanken widerstreitet, einen Teil der Strafe als Entschädigung für vollstreckt zu erklären (s. § 52a JGG, ferner § 88 JGG mit größerer Flexibilität für die Reststrafenaussetzung).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 495/08

    BGH bestätigt Urteil gegen drei Jugendliche wegen Schlägerei bei Schülerparty in

    Gerade in Jugendsachen sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte wegen des das Jugendgerichtsgesetz beherrschenden Erziehungsgedankens gehalten, alles zu tun, um unnötige Verfahrensverzögerungen auszuschließen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 15).

    Die Gefahr, dass der hier gewährte Ausgleich für die Verfahrensverzögerung zur Unterschreitung der zur Erziehung erforderlichen Dauer der Jugendstrafe führen könnte (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 15), vermag der Senat angesichts des geringen als vollstreckt anzusehenden Teils der Jugendstrafen auszuschließen.

  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Bei der neuen Entscheidung wird das Jugendschöffengericht zu beachten haben, dass das Verfahren mittlerweile eine Dauer von vier Jahren überschritten hat und der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung im Rahmen des maßgeblich vom Erziehungsgedanken beeinflussten Jugendstrafrechts von besonderer Bedeutung ist (BGH NStZ 2003, 364 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.11.2008 - 3 StR 336/08

    Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens (Rechtskraft

    Sollte der neue Tatrichter wieder eine den Strafverfolgungsorganen zuzurechnende Verfahrensverzögerung darin sehen, dass die Strafakten zeitweilig in Verlust geraten waren und dem Revisionsverfahren deshalb erst mit neunmonatiger Verspätung Fortgang verschafft werden konnte, verweist der Senat zur Kompensation solcher Verstöße im Jugendstrafverfahren auf die Entscheidungen BGH - GS - BGHSt 52, 124 sowie BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 15.
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft;

    Anders als der 3. Strafsenat (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 30, 15; dazu aber Eisenberg, JGG 14. Aufl. § 18 Rdn. 15 f. m.w.N.) - vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 52, 124) - neigt der Senat dazu, die Frage zu bejahen.
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 326/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    In einem derartigen Fall ist es nicht möglich, im Wege der Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung einen bezifferten Abschlag von der erzieherisch gebotenen Strafe vorzunehmen (BGH NStZ 2003, 364).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 171/21

    Konkurrenzen (Täterschaft und Teilnahme; Beihilfe: Tateinheit, Tatmehrheit,

    bb) Hieran gemessen genügt die Verfahrensweise des Tatgerichts ab dem 25. Mai 2020 (Zustellung der Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft an die Verteidiger) bis zum Eingang der Akten beim Generalbundesanwalt am 15. April 2021 zwar nicht der in jugendgerichtlichen Verfahren gebotenen besonderen Beschleunigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2021 - 4 StR 308/21, juris Rn. 3; vom 3. Dezember 2002 - 3 StR 417/02, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 15; Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., Einl. Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängter

    Wegen des das Jugendstrafrecht beherrschenden Erziehungsgedankens kommt dem Beschleunigungsgrundsatz dort eine noch erheblichere Bedeutung als im allgemeinen Strafrecht zu (BGH StV 2003, 388-389, Eisenberg, JGG, 13. Auf, § 18, Rn. 15 e und § 55 Rn. 37).
  • BGH, 15.09.2021 - 4 StR 308/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; rechtsstaatswidrige

    Die unterbliebene Förderung des einem besonderen Beschleunigungsgebot unterliegenden Jugendverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 StR 417/02), in dem zudem jedenfalls zeitweilig ein Haftbefehl gegen den Angeklagten bestand, über einen Zeitraum von 13 Monaten erfordert vor dem Hintergrund der Gesamtverfahrensdauer vielmehr eine Kompensationsentscheidung.
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