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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01   

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https://dejure.org/2002,3122
BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01 (https://dejure.org/2002,3122)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2002 - 1 StR 222/01 (https://dejure.org/2002,3122)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 1 StR 222/01 (https://dejure.org/2002,3122)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 185 Abs. 2 BGB; § 399 BGB; § 354a HGB; § 244 Abs. 3 StPO; § 261 StPO; § 337 StPO; § 263 StGB; § 16 StGB; § 22 StGB
    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag (Bedeutungslosigkeit; Ablehnung; Beruhen); Betrug (Vermögensbegriff; Täuschungshandlung; Werthaltigkeit von Forderungen; Blockiererklärung; unmittelbares Ansetzen); Vorsatz; Absicht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 433
  • StV 2003, 444
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294 = JR 1992, 121 mit Anm. Kienapfel; BGH NStZ 1997, 31; BGH StV 2001, 272, 273).

    Tatbestandsmäßig im Sinne des § 263 StGB täuscht der Täter aber erst dann, wenn er denjenigen Irrtum hervorruft, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit für den Eintritt des Schadens ursächlich werden soll (BGHSt 37, 294, 296).

    Das ist der Fall, wenn die Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt haben, so daß ihr Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (BGHSt 37, 294, 297).

    Dieser Schritt stellt sich als "besonderer, selbständiger, nach zeitlichen, örtlichen und sonstigen Umständen deutlich ... zu unterscheidender Akt" (vgl. BGHSt 37, 294, 298) dar, u.a. weil SWIFT-Ubermittlung und Hinterlegung der Originalurkunde bei unterschiedlichen Banken erfolgen sollten.

  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97

    Inhalt der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen oder zahlreiche umfangreiche Urkunden in das Urteil hineinzukopieren (vgl. BGH NStZ 1998, 51).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1989 - 2 Ss 346/89
    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Die Tathandlung des § 265b StGB muß nämlich im Zusammenhang mit einem Kreditantrag begangen werden (vgl. OLG Frankfurt/M. StV 1990, 213).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96

    Eingehungsbetrug - Versuch - Vertragsangebot

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294 = JR 1992, 121 mit Anm. Kienapfel; BGH NStZ 1997, 31; BGH StV 2001, 272, 273).
  • BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98

    Zeitliche Geltung rechtsgeschäftlicher Abtretungsverbote

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, § 354a HGB unter den genannten Voraussetzungen keine Rückwirkung zukommen zu lassen (siehe näher BGH, X. Zivilsenat, NJW 2001, 1724).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Insoweit liegt auch kein untauglicher Versuch vor, der bei irrtümlicher Annahme der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils an sich möglich ist (BGHSt 42, 268, 272 f.).
  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81

    Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Für die Erheblichkeit kommt es auf die Sicht eines "verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Dritten" an (BGHSt 30, 285, 292).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294 = JR 1992, 121 mit Anm. Kienapfel; BGH NStZ 1997, 31; BGH StV 2001, 272, 273).
  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Vielmehr liegt angesichts der getroffenen Feststellungen auf der Hand, daß die Abtretungsbeschränkungen den Darlehensforderungen wesensmäßig zugeordnet sein sollten; die Forderungen sollten schon begründet werden mit der Eigenschaft nur eingeschränkter Abtretbarkeit (siehe dazu auch Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 399 Rdn. 8; Staudinger/Busche BGB § 399 Rdn. 51 ff.; siehe weiter BGHZ 112, 387, 389).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Zwar trifft die vom Landgericht vertretene Ansicht zu, dass es hierfür regelmäßig genügt, dass ein Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435).

    Angesichts dessen vermag der Senat den Feststellungen ebenfalls nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte gar ohne Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals das Vorbereitungsstadium (hierzu BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297; BGH, Beschluss vom 7. Februar 7 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435) bereits verlassen und die Schwelle zum "Jetzt geht es los", also zum ohne Zwischenakte den Tatbestand verwirklichenden Tun überschritten hatte.

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    a) Der Tatbestand des Kreditbetruges schützt sowohl das individuelle Vermögen des Kreditgebers als auch das überindividuelle Rechtsgut der Kredit- und Volkswirtschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 1 StR 649/13; im Ergebnis noch offen gelassen im Senatsbeschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435, und bei BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 4 StR 643/88, BGHSt 36, 130 ff.; wie hier auch OLG Celle wistra 1991, 359; Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 265b Rn. 10 ff. mwN; Lackner in Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 265b Rn. 1; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 265b Rn. 3; Krack NStZ 2001, 505, 506; Kießner, Kreditbetrug, 1985, S. 55 f.; Lampe, Der Kreditbetrug, 1980, S. 33 ff.; a. A. offenbar Fischer, StGB, 61. Aufl., § 265b Rn. 3 mwN; Hoyer in SK-StGB, 112. Lfg., § 265b Rn. 6 ff.; von Rintelen, Überindividuelle Rechtsgüter im Vorfeld des Betruges?, Diss.
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Denn die Strafkammer hat im Urteil (UA 25) die unter Beweis gestellte Tatsache, "dass die Observationsmaßnahmen gem. obigem Beschluss ohne Erfolg waren", als - durch die Vernehmung des Observationsbeamten - erwiesen behandelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1991 - 3 StR 115/91, NStZ 1991, 547, 548; Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2003, 417 bei Becker, und vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 531/12; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 244 Rn. 86; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 234; Güntge in Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 1676 f.).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit;

    Unter diesen Vorzeichen ist ausgeschlossen, dass eine eingehendere beweiswürdigende Unterrichtung über die Gründe der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen ihm die Möglichkeit eröffnet hätte, die Würdigung der Tatsachen durch weitere Anträge oder Darlegungen in einer für ihn günstigen Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, NStZ 2012, 525, 526; Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Beispielhaft zeigt sich gerade hinsichtlich des Zeitraums zwischen der ersten Revisionsentscheidung und der erneuten Hauptverhandlung, daß insoweit die Hinweise bedeutsam sein können, die in dem in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluß vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01 - unter IV.3.d) enthalten sind.
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11

    Versuchsbeginn bei betrügerischer Erschleichung eines Verbraucherkredits

    Bei einem so gelagerten mehrgliedrigen Geschehen ist für den Beginn des Betrugsversuchs erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (vgl. BGH NStZ 2011, 400; BGH NStZ 2002, 433).
  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12

    Betrugsversuch bei einem mehraktigen Geschehensablauf

    Die von der Revision zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, NStZ 2011, 400; NStZ 2002, 433) stehen dieser Annahme nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4076
BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,4076)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2002 - 5 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,4076)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2002 - 5 StR 259/02 (https://dejure.org/2002,4076)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96

    Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses -

    Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02
    Dies begründet einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung freiwillig' eingeräumt hat (vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH NStZ-RR 2001, 237/238 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

    Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02
    Dies begründet einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung freiwillig' eingeräumt hat (vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH NStZ-RR 2001, 237/238 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder

    Die mehrfache Erörterung der Verurteilung des Angeklagten wegen "Unzucht mit Kindern" im Jahr 1957 in dem Urteil, etwa im Rahmen der Strafzumessung (UA S. 23 f.), begegnet Bedenken und gibt Anlass zu dem Hinweis, dass das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch dann besteht, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237; vom 20. August 2002 - 5 StR 259/02, StV 2003, 444 jeweils mwN).
  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 520/05

    Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Strafzumessung (unberechtigte

    Diese Verurteilung durfte aber nach Ablauf der sich aus § 46 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BZRG ergebenden Tilgungsfrist von fünf Jahren nach § 51 Abs. 1 BZRG nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwendet werden (vgl. BGH StV 2003, 444).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2002 - 2 StR 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4327
BGH, 04.09.2002 - 2 StR 80/02 (https://dejure.org/2002,4327)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2002 - 2 StR 80/02 (https://dejure.org/2002,4327)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2002 - 2 StR 80/02 (https://dejure.org/2002,4327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 199
  • StV 2003, 444
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Damit lastet das Landgericht zu Unrecht dem die Tat bestreitenden Angeklagten an, den Verbleib eines Teils der Tatbeute nicht offenbart zu haben (vgl. Senatsurteil vom 4. September 2002 - 2 StR 80/02, NStZ 2003, 199).

    Daneben hätte das Landgericht auch bei dem Angeklagten Dr. D. nicht zu seinen Lasten berücksichtigen dürfen, dass der Verbleib eines Betrags in Höhe von 1, 2 Millionen Euro, der nach Dubai überwiesen worden ist, nicht aufgeklärt werden konnte (vgl. Senat, Urteil vom 4. September 2002 - 2 StR 80/02, NStZ 2003, 199).

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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7328
BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02 (https://dejure.org/2003,7328)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2003 - 2 StR 526/02 (https://dejure.org/2003,7328)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2003 - 2 StR 526/02 (https://dejure.org/2003,7328)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines PKW bei schwerer sexueller Nötigung (Vergewaltigung); Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen; Einziehung von Gegenständen, die die Tat vom Stadium der Vorbereitung bis zur Beendigung ermöglichen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 74; ; StGB § 74 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2 § 74 Abs. 1
    Einziehung von Gegenständen, die zur Tatvorbereitung verwendet wurden; Einziehung und Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 808/92

    Teilnahme an unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einziehung von

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02
    Gemäß § 74 Abs. 1 StGB können als Tatwerkzeuge nicht nur solche Gegenstände eingezogen werden, die zur eigentlichen Begehung der Tat Verwendung finden bzw. nach der Planung des Täters hierzu bestimmt sind; der Einziehung unterliegt vielmehr alles, was die Tat vom Stadium der Vorbereitung bis zur Beendigung (vgl. BGH NJW 1952, 892; BGH bei Dallinger MDR 1970, 559) überhaupt ermöglicht und zu ihrer Durchführung dient oder hierzu erforderlich ist (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96

    Tatbestand nicht verwirklicht - Angriff auf den Fahrer oder Beifahrer - Ruhender

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02
    Der Charakter der Einziehung als Nebenstrafe erfordert eine Gesamtschau mit der Hauptstrafe, um insgesamt zu einer schuldangemessenen Rechtsfolge zu gelangen (BGH MDR 1983, 767; BGH StV 1986, 58; 1996, 206; BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 185/96 -).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02
    Der Charakter der Einziehung als Nebenstrafe erfordert eine Gesamtschau mit der Hauptstrafe, um insgesamt zu einer schuldangemessenen Rechtsfolge zu gelangen (BGH MDR 1983, 767; BGH StV 1986, 58; 1996, 206; BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 185/96 -).
  • BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95

    Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02
    Der Charakter der Einziehung als Nebenstrafe erfordert eine Gesamtschau mit der Hauptstrafe, um insgesamt zu einer schuldangemessenen Rechtsfolge zu gelangen (BGH MDR 1983, 767; BGH StV 1986, 58; 1996, 206; BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 185/96 -).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02
    Zur Fassung des Urteilstenors bei Verwirklichung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 StGB wird auf BGH NStZ 1998, 510 f. verwiesen.
  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

    Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 526/02
    Der Charakter der Einziehung als Nebenstrafe erfordert eine Gesamtschau mit der Hauptstrafe, um insgesamt zu einer schuldangemessenen Rechtsfolge zu gelangen (BGH MDR 1983, 767; BGH StV 1986, 58; 1996, 206; BGH, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 StR 185/96 -).
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