Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.01.2003 - III-2 Ws 332/02   

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https://dejure.org/2003,6687
OLG Düsseldorf, 06.01.2003 - III-2 Ws 332/02 (https://dejure.org/2003,6687)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2003 - III-2 Ws 332/02 (https://dejure.org/2003,6687)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - III-2 Ws 332/02 (https://dejure.org/2003,6687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 406 g Strafprozessordnung (StPO) im Jugendstrafverfahren; Bestellung eines anwaltlichen Beistands im Ermittlungsverfahren für geschädigtes Kind; Rechtliche Zulässigkeit der Nebenklage; Schutzzweck des Opferschutzgesetzes; Ausdrücklicher Ausschluss der ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 496
  • StV 2003, 455
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1236/01

    Unzulässigkeit der Nebenklage im Jugendstrafverfahren (§ 80 Abs 3 JGG idF vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2003 - 2 Ws 332/02
    Der ausdrückliche Ausschluss der Nebenklage gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Jugendstrafverfahren beruht auf einer am Erziehungsgedanken orientierten Verfahrensgestaltung (BVerfG NJW 2002, 1487), die Vorrang vor den berechtigten Interessen eines Geschädigten haben soll.
  • OLG Stuttgart, 17.01.2001 - 5 Ws 1/01

    Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2003 - 2 Ws 332/02
    Die rechtliche Zulässigkeit der Nebenklage ist damit Voraussetzung für eine Anwendbarkeit des § 406 g StPO (vgl. OLG Stuttgart NJW 2001, 1588, 1589; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., vor § 395 Rdnr.12; vor § 406 d Rdnr. 5,6; § 406 g Rdnr. 2; KMR-Stöckel, StPO, § 406 g Rdnr. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 406 f Rdnr.1; Ostendorf, JGG, 5. Aufl., § 80 Rdnr. 1).
  • OLG Koblenz, 02.05.2000 - 2 Ws 198/00

    Jugendstrafverfahren, Verletzter, Beiordnung, Beistand, Rechtsanwalt,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2003 - 2 Ws 332/02
    Soweit die Auffassung vertreten wird, die Anwendung des § 406 g StPO sei auch im Jugendstrafverfahren auf Grund des Schutzzweckes des Opferschutzgesetzes geboten (so: OLG Koblenz NJW 2000, 2436,2437), folgt der Senat dem nicht.
  • KG, 16.03.2006 - 4 Ws 44/06

    Jugendstrafverfahren: Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistandes in der

    Diese Vorschrift ist jedoch in einem Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht anwendbar, weil die in § 406 g StPO geregelten Befugnisse und Rechte in einem engen Zusammenhang mit der gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Jugendstrafverfahren unzulässigen Nebenklage stehen (vgl. BGH StraFo 2003, 58; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 234 und NJW 2001, 1588; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 496; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 496; Brunner/Dölling aaO Rdn. 17; Eisenberg aaO § 80 Rdn. 14; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 406 g Rdn. 7; a.A. OLG Koblenz NJW 2000, 2436; OLG München NJW 2003, 1543).
  • KG, 16.03.2006 - 4 Ws 45/06

    Anwesenheitsrecht des Verletztenbeistands in der Hauptverhandlung gegen

    Diese Vorschrift ist jedoch in einem Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht anwendbar, weil die in § 406 g StPO geregelten Befugnisse und Rechte in einem engen Zusammenhang mit der gemäß § 80 Abs. 3 JGG im Jugendstrafverfahren unzulässigen Nebenklage stehen (vgl. BGH StraFo 2003, 58; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 234 und NJW 2001, 1588; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 496; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 496; Brunner/Dölling aaO Rdn. 17; Eisenberg aaO § 80 Rdn. 14; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 406 g Rdn. 7; a.A. OLG Koblenz NJW 2000, 2436; OLG München NJW 2003, 1543).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2002 - 4 StR 349/02   

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https://dejure.org/2002,5266
BGH, 08.10.2002 - 4 StR 349/02 (https://dejure.org/2002,5266)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2002 - 4 StR 349/02 (https://dejure.org/2002,5266)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 4 StR 349/02 (https://dejure.org/2002,5266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO; § 40 Abs. 2 JGG; § 41 Abs. 1 Nr. 1 JGG
    Verfahrenshindernis (fehlender Eröffnungsbeschluss; Verfahrenseinstellung; Vorlage eines verbundenen Verfahrens ohne Entscheidung über die Verfahrenseröffnung; keine schlüssige Eröffnung durch Übernahme nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 JGG)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StV 2003, 455
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84

    Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 349/02
    Der Übernahmebeschluß kann den Eröffnungsbeschluß nicht ersetzen (vgl. BGH NStZ 1984, 520).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02   

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https://dejure.org/2003,11590
OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02 (https://dejure.org/2003,11590)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2003 - 1 Ws 921/02 (https://dejure.org/2003,11590)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 1 Ws 921/02 (https://dejure.org/2003,11590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nebenklage; Verfahren gegen Jugendlichen ; Behandlung des Angeklagten als Jugendlichen; Alter zur Tatzeit ; Tatbegehung vor und nach 18. Geburtstag; Gleichartige Straftaten zum Nachteil ein und desselben Kindes

  • Judicialis

    JGG § 80 III

  • rechtsportal.de

    JGG § 80 Abs. 3
    Nebenklage, Zulässigkeit, Jugendlicher, Heranwachsender

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGHSt 41, 288; Beschl. v. 9.10.02 ­ 5 StR 42/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/5/02/5­42­02.php3) ist in verbundenen Verfahren vor den Jugendgerichten gegen mehrere Angeklagten unterschiedlicher Altersstufen die Nebenklage zulässig, soweit sie sich nicht gegen den Jugendlichen richtet.

    Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass "in Fällen gegenläufiger Interessen zwischen Nebenklage und Jugendlichen ­ etwa bei Ausübung des Frage­ und Beweisantragsrechts zur Aufklärung des Vorwurfs gemeinsamer Tatbegehung von Jugendlichen und Heranwachsenden/Erwachsenen ­ im Zweifel der Position des Jugendlichen Vorrang einzuräumen ist" (Beschl. v. 9.10.02, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 02.05.2000 - 2 Ws 198/00

    Jugendstrafverfahren, Verletzter, Beiordnung, Beistand, Rechtsanwalt,

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nicht in Betracht kommt eine Beistandschaft nach § 406 g StPO, denn der Gesetzgeber hat auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung nicht aufgegeben (so zutreffend BGH, Beschl. v. 20.11.02 ­ 1 StR 353/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/1/02/1­353­02.php3; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588; a. A. OLG Koblenz [2. Strafsenat NJW 2000, 2436).
  • BGH, 20.11.2002 - 1 StR 353/02

    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand des nebenklageberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nicht in Betracht kommt eine Beistandschaft nach § 406 g StPO, denn der Gesetzgeber hat auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung nicht aufgegeben (so zutreffend BGH, Beschl. v. 20.11.02 ­ 1 StR 353/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/1/02/1­353­02.php3; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588; a. A. OLG Koblenz [2. Strafsenat NJW 2000, 2436).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2001 - 5 Ws 1/01

    Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nicht in Betracht kommt eine Beistandschaft nach § 406 g StPO, denn der Gesetzgeber hat auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung nicht aufgegeben (so zutreffend BGH, Beschl. v. 20.11.02 ­ 1 StR 353/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/1/02/1­353­02.php3; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588; a. A. OLG Koblenz [2. Strafsenat NJW 2000, 2436).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95

    Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGHSt 41, 288; Beschl. v. 9.10.02 ­ 5 StR 42/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/5/02/5­42­02.php3) ist in verbundenen Verfahren vor den Jugendgerichten gegen mehrere Angeklagten unterschiedlicher Altersstufen die Nebenklage zulässig, soweit sie sich nicht gegen den Jugendlichen richtet.
  • OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Fall der Anklage teils als Jugendlicher und

    Verfahrensweisen, die auch nur hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft, so auch OLG Koblenz StV 2003, 455; OLG Schleswig Beschluss vom 20.07.2001, 2 Ws 205/01, bei juris; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2004, § 80 Rdn 13b m.w.Nachw.
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 4 Ws 205/05

    Nebenklage, Nebenkläger, Heranwachsender, Jugendlicher, mehrere Taten,

    Nach anderer Ansicht ist die Nebenklage auch bezüglich der im heranwachsenden Alter begangenen Taten grundsätzlich unzulässig, da sich eine Aufspaltung in der Praxis nicht durchhalten lasse und sich eine Einwirkung auch auf die Verhandlung hinsichtlich der im jugendlichen Alter begangenen Taten nicht ausschließen lasse (zu vgl. OLG Koblenz in StV 2003, 455; OLG Düsseldorf StV 2003, 455; Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 80, Rdnr. 13 b).
  • OLG Hamburg, 12.12.2005 - 1 Ws 220/05

    Jugendstrafverfahren: Unzulässigkeit der Nebenklage betreffend als

    Dies gilt auch bei der Verfolgung von Taten, die der Angeklagte in verschiedenen Altersstufen gegen denselben Geschädigten begangen hat (OLG Düsseldorf, StV 2003, 455; OLG Koblenz, StV 2003, 455; LG Hamburg bei Böhm, NStZ 1989, 523; Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 2002, 175; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 80 Rn. 4; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. § 80, Rn. 13b; Ostendorf, JGG, 6. Aufl., § 80 Rn. 2, 3).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 1 Ss 57/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25370
OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 1 Ss 57/03 (https://dejure.org/2003,25370)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.2003 - 1 Ss 57/03 (https://dejure.org/2003,25370)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 2003 - 1 Ss 57/03 (https://dejure.org/2003,25370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen Nichterteilung des letzten Wortes eines Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 455
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 172/05

    Strafantrag, rechtlicher Hinweis; Fehlen, Beruhensfrage; letztes Wort;

    Der Angeklagte kann die Nichterteilung des letzten Worts an seinen gesetzlichen Vertreter auch dann rügen, wenn er in der Hauptverhandlung eine diesbezügliche Entscheidung des Gerichts nicht beantragt hat (vgl. OLG Zweibrücken StV 2003, 455).
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