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   BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02 (1)   

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BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02 (1) (https://dejure.org/2003,1112)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - 3 StR 212/02 (1) (https://dejure.org/2003,1112)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02 (1) (https://dejure.org/2003,1112)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK; § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 163 a StPO; § 168 c Abs. 5 StPO; § 162 StPO
    Begründung der Beschuldigteneigenschaft (durch die Polizei; Mitteilungspflicht); Benachrichtigung des Beschuldigten und seines Verteidigers vom Termin einer richterlichen Zeugenvernehmung bei einer Vertraulichkeitszusage (Gefahr der Geltendmachung eines ...

  • lexetius.com

    StPO § 163 a, § 168 c Abs. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren gegen unbekannt; Beschuldigtenstatus durch faktische Maßnahmen; Gefährdung des Untersuchungserfolges; Vertraulichkeitszusage an Zeugen; Benachrichtigungspflicht bei Zeugenvernehmungen

  • Judicialis

    StPO § 163 a; ; StPO § 168 c Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 163a 168c Abs. 5
    Benachrichtigung des Beschuldigten von der Vernehmung eines Zeugen, dem Vertraulichkeit zugesichert wurde; Begriff des "Beschuldigten"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in Düsseldorf teilweise aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in Düsseldorf teilweise aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschuldigtenrechte bei richterlicher Zeugenvernehmung unter Vertraulichkeitszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3142
  • NStZ 2003, 671
  • StV 2003, 540
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    a) Der Untersuchungserfolg besteht in der Gewinnung einer wahrheitsgemäßen Aussage, die in einem späteren Verfahrensabschnitt verwertet werden kann (BGHSt 29, 1, 3).

    Sie ist aber auch dann gegeben, wenn die auf zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Besorgnis besteht, der Anwesenheitsberechtigte werde die Benachrichtigung zur Vornahme von Verdunkelungsmaßnahmen ausnutzen, etwa den Zeugen mit Nachdruck zu einer Falschaussage anhalten (BGHSt 29, 1, 3; 32, 115, 129; Wache in KK 5. Aufl. § 168 c Rdn. 17; aA Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 168 c - 10 - Rdn. 44; Welp JZ 1980, 134).

    b) Diese Beurteilung obliegt zunächst dem vernehmenden Ermittlungsrichter (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 142 f.; BGH NStZ 1999, 417), dem dabei wegen des Prognosecharakters seiner Entscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist.

    Das erkennende Gericht hat deshalb in eigener Verantwortung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob die Benachrichtigung unterbleiben durfte, wenn es das Ergebnis der Vernehmung bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen will (BGHSt 29, 1, 3; BGH NStZ 1990, 136; 1999, 417).

    Hat das erkennende Gericht eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs bejaht, so ist das Revisionsgericht seinerseits auf die Prüfung beschränkt, ob dabei Rechtsfehler, insbesondere eine Überschreitung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums, erkennbar sind (vgl. BGHSt 29, 1, 3).

    Zwar wird vertreten, daß von der Benachrichtigung des Beschuldigten abgesehen werden darf, wenn begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein Zeuge nur deshalb von seinem Weigerungsrecht Gebrauch machen werde, weil er andernfalls Repressalien seitens des Beschuldigten ausgesetzt wäre (vgl. BayObLG NJW 1978, 232; offengelassen in BGHSt 29, 1, 3).

    Abgesehen davon, daß das Landgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ließe sich mit Gründen, die in der Person des Beschuldigten liegen, jedenfalls ein Absehen von der Benachrichtigung des Verteidigers nicht rechtfertigen (vgl. BGHSt 29, 1, 4).

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    b) Diese Beurteilung obliegt zunächst dem vernehmenden Ermittlungsrichter (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 142 f.; BGH NStZ 1999, 417), dem dabei wegen des Prognosecharakters seiner Entscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist.

    Seine Entschließung und die sie tragenden Gründe hat er aktenkundig zu machen (BGHSt 31, 140, 142), um dem erkennenden Gericht, das über die Verwertbarkeit des gewonnenen Beweisergebnisses zu entscheiden hat, die Nachprüfung zu ermöglichen, ob er den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum eingehalten hat.

    d) Das Revisionsgericht kann grundsätzlich die vom Tatrichter unterlassene Prüfung nicht dadurch nachholen, daß es eine eigene Würdigung der zum Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Vernehmung vorliegenden tatsächlichen Umstände vornimmt; denn diese Beurteilung liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (BGHSt 31, 140, 143; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 168 c Rdn. 9; aA Fezer JZ 1983, 355, 356).

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98

    Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    b) Diese Beurteilung obliegt zunächst dem vernehmenden Ermittlungsrichter (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 142 f.; BGH NStZ 1999, 417), dem dabei wegen des Prognosecharakters seiner Entscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist.

    Das erkennende Gericht hat deshalb in eigener Verantwortung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob die Benachrichtigung unterbleiben durfte, wenn es das Ergebnis der Vernehmung bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen will (BGHSt 29, 1, 3; BGH NStZ 1990, 136; 1999, 417).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, daß unter diesem Gesichtspunkt das Verfahren nicht zu beanstanden ist; denn die Aussage dieser Zeugin stellt nicht das einzige Beweismittel dar, auf das sich das Schwurgericht bei seiner Entscheidung gestützt hat (vgl. EGMR EuGRZ 1992, 474, 475 - Asch gegen Österreich; BGHSt 46, 93, 95 ff. m. w. N.).
  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    Für das neue Verfahren, in dem die Zeugin H. nach dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten S. kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr haben wird (vgl. BGHSt 38, 96), geben materiellrechtliche Fehler des angefochtenen Urteils dem Senat Anlaß, auf seinen Beschluß vom 11. Februar 2003 in dem Revisionsverfahren gegen den früheren Mitangeklagten hinzuweisen.
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    Dabei können zwar im Einzelfall legitime - in den Gründen für die Vertraulichkeitszusage angelegte - Interessen einer vollständigen gerichtlichen Sachprüfung entgegenstehen; jedenfalls eine Prüfung der behördlichen Entscheidung auf ihre Plausibilität muß dem Gericht aber ermöglicht werden, wie es für die vergleichbaren Fälle, daß die zuständige Dienstbehörde die Erteilung einer Aussagegenehmigung oder die Bekanntgabe der Personalien eines Zeugen verweigert, bereits anerkannt ist (vgl. BVerfGE 57, 250, 288; BGHSt 29, 109, 112; 32, 114, 125 ff.).
  • BayObLG, 27.07.1977 - RReg. 5 St 138/77

    Absehen von der Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    Zwar wird vertreten, daß von der Benachrichtigung des Beschuldigten abgesehen werden darf, wenn begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein Zeuge nur deshalb von seinem Weigerungsrecht Gebrauch machen werde, weil er andernfalls Repressalien seitens des Beschuldigten ausgesetzt wäre (vgl. BayObLG NJW 1978, 232; offengelassen in BGHSt 29, 1, 3).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    Dabei können zwar im Einzelfall legitime - in den Gründen für die Vertraulichkeitszusage angelegte - Interessen einer vollständigen gerichtlichen Sachprüfung entgegenstehen; jedenfalls eine Prüfung der behördlichen Entscheidung auf ihre Plausibilität muß dem Gericht aber ermöglicht werden, wie es für die vergleichbaren Fälle, daß die zuständige Dienstbehörde die Erteilung einer Aussagegenehmigung oder die Bekanntgabe der Personalien eines Zeugen verweigert, bereits anerkannt ist (vgl. BVerfGE 57, 250, 288; BGHSt 29, 109, 112; 32, 114, 125 ff.).
  • EGMR, 26.04.1991 - 12398/86

    ASCH v. AUSTRIA

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, daß unter diesem Gesichtspunkt das Verfahren nicht zu beanstanden ist; denn die Aussage dieser Zeugin stellt nicht das einzige Beweismittel dar, auf das sich das Schwurgericht bei seiner Entscheidung gestützt hat (vgl. EGMR EuGRZ 1992, 474, 475 - Asch gegen Österreich; BGHSt 46, 93, 95 ff. m. w. N.).
  • BGH, 28.02.1997 - StB 14/96

    Wann ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens?

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02
    Ein Verdächtiger wird zum Beschuldigten, wenn die Strafverfolgungsbehörde faktische Maßnahmen ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

  • BGH, 10.10.1989 - 5 StR 240/89

    Richterliche Vernehmung - Gefährdung - Untersuchungserfolg

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Die Angaben der Zeugin H. vor dem Ermittlungsrichter unterlägen einem Verwertungsverbot, weil der Beschwerdeführer und sein damaliger Verteidiger entgegen § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO vom Vernehmungstermin nicht benachrichtigt worden seien (BGH, NJW 2003, S. 3142).

    Ein offensichtlich der Justiz anzulastender Verfahrensfehler ist vorliegend - wie bereits im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 -, NJW 2005, S. 3485 (3487) dargelegt - darin zu sehen, dass der Beschwerdeführer und sein damaliger Verteidiger - wie im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02 -, NJW 2003, S. 3142 festgestellt - entgegen § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO nicht vom Termin zur Vernehmung der Zeugin H. vor dem Ermittlungsrichter unterrichtet wurden, dessen Aussage über das Vernehmungsergebnis dem Urteil gegen den Beschwerdeführer später jedoch gleichwohl zugrunde gelegt wurde.

    § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO soll verhindern, dass im Ermittlungsverfahren unter Verletzung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ein für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens möglicherweise entscheidendes Beweisergebnis herbeigeführt werden kann, ohne dass der Beschuldigte und sein Verteidiger Gelegenheit hatten, hierauf Einfluss zu nehmen (vgl. BGHSt 26, 332 ; BGH, NJW 2003, S. 3142 ).

    Diese zwingende Vorschrift darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass das Verfahren, wie im Fall des Beschwerdeführers, "gegen Unbekannt" geführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003, NJW 2003, S. 3142 ).

    Dabei macht es für den Rechtsverstoß keinen Unterschied, ob die erforderliche Benachrichtigung absichtlich, versehentlich oder unter Verkennung der gesetzlichen Voraussetzungen unterblieben ist (so zu Recht ausdrücklich BGH, NJW 2003, S. 3142 m.w.N.).

    Entscheidend ist allein, dass die erforderliche Benachrichtigung unterblieben ist, aus welchen Gründen auch immer (vgl. BGH, NJW 2003, S. 3142 ).

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321; vgl. auch BGH NJW 2003, 3142, 3144; NStZ 2004, 505, 506 f.).

    Für den Rechtsverstoß macht es keinen Unterschied, ob die erforderliche Benachrichtigung absichtlich, versehentlich oder unter Verkennung der gesetzlichen Voraussetzungen unterblieben ist (BVerfG (Kammer) NJW 2006, 672, 673; BGH NJW 2003, 3142, 3143 m. w. Nachw.).

    Ein Verdächtiger wird zum Beschuldigten, wenn die Ermittlungsbehörden faktisch Maßnahmen ergreifen, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3; BGH NJW 2003, 3142, 3143).

    Die Voraussetzungen für ein Absehen von der Benachrichtigung nach § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO lagen in Anbetracht der nach §§ 168e, 58a StPO getrennt durchgeführten Vernehmung fern und wurden von der Strafkammer infolgedessen nicht geprüft (hierzu BGH NJW 2003, 3142, 3144), zumal dann wiederum die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich geworden wäre.

  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c

    Ebenso trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen, in denen diese Benachrichtigungspflicht verletzt worden ist, zugunsten des vernommenen Beschuldigten ein Verwertungsverbot angenommen worden ist, wenn er der Verwertung seiner Vernehmung widersprochen hat (vgl. BGH NStZ 1989, 282, 283; NStZ 2003, 671; Griesbaum in KK 6. Aufl. § 168c StPO Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

    Insbesondere hatte er über Gas-Luft-Gemische nur im Zusammenhang mit Taten nach § 308 StGB bzw. der Vorgängervorschrift zu entscheiden, so dass es auf eine Abgrenzung im Einzelnen, ob die Tat durch Sprengstoff oder durch andere Mittel begangen oder versucht wurde, nicht ankam (vgl. Urteil vom 11. Juni 1965 - 4 StR 245/65, BGHSt 20, 230; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147; Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, StV 2003, 540; Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04, NStZ 2004, 614; Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 497/15

    Rechtsschutzversicherung: Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den

    Doch auch wenn die Polizei ohne vorherige Weisung der Staatsanwaltschaft tätig wird, handelt sie als deren "verlängerter Arm" (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, NJW 2003, 3142 unter II 1).
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Das Urteil vom 16. August 2001 beruhe auf dieser rechtsfehlerhaften Verwertung der Angaben der Zeugin, weil das Schwurgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Beschwerdeführers unter anderem auf die Angaben der anonym vernommenen Zeugin gestützt habe (BGH, NJW 2003, S. 3142).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

    Dieses Urteil hat der Senat wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH NJW 2003, 3142).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auch der Bundesgerichtshof hat in konventionskonformer Auslegung - allerdings in Fällen, in denen die unterbliebene Konfrontation der Justiz zuzurechnen war - darauf abgestellt, daß die Zeugenaussage nicht das einzige Beweismittel sein darf, sondern durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage gestützt werden muß (vgl. BGHSt 46, 93, 95 f.; BGH, Urt. vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00).
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Diese sind zwar verpflichtet und befugt, in bestimmten Fällen ein Ermittlungsverfahren (formlos) einzuleiten (vgl. § 12 Abs. 1 und 5 BPolG i.V.m. § 152 GVG, § 163 StPO; BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/03, NJW 2003, 3142, 3143; KK-StPO/Griesbaum, 6. Aufl., § 160 Rn. 14).
  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

    Sie hat seine Aussage ausführlich gewürdigt und sie durch andere Beweismittel bestätigt gefunden (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 46, 93, 106; BGHR MRK Art. 6 III d Fragerecht 2; BGH, Urt. vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04; BGH NJW 2003, 3142, 3144; vgl. auch BVerfG NJW 2001, 2245, 2246).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10

    Abschiebehaftsache

  • LG Duisburg, 14.03.2008 - 35 Ks 8/07
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 77/10

    Konsequenzen eines Verstoßes gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit

  • LG Trier, 22.03.2006 - 5 Qs 40/06
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